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Klausur

Userbild von neho
neho
am 01.08.05
haben uns nach der klausur nochmal mit der klatt darüber unterhalten:

also - je nachdem wie man es begründet, sind beide fälle denkbar (kündigung nicht gerechtfertig bzw. gerechtfertigt)

wobei der sachverhalt für den arbeitnehmer spricht, d.h. viele jahre zur vollen zufriedenheit gearbeitet --> es wurde keine abmahnung verhängt --> wäre aber auf grund der doch nicht soo soo schweren pflichtverletzung gerechtfertigt und zwingende voraussetzung gewesen etc. bissl paragraphen noch und das sollte es gewesen sein !!!!
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Userbild von Stephan1333
stephan1333
am 01.08.05
Ich habe auch nicht gerechtfertigt gewählt, da er bisher sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen vorher Abmahnung nötig. So einen Fall habe ich in einem Übungsbuch zu Arbeitsrecht drin stehen, da allerdings mit grober Beleidigung...denke aber es kommt nicht nur allein drauf an wie man entschieden hat, sondern auch wie man argumentiert hat
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Userbild von Anonym
anonym
am 01.08.05
punkteverteilung war übrigens:
1. aufg 12 punkte (!)
2. aufg 18 punkte...
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Userbild von Stephan1333
stephan1333
am 01.08.05
woher weißt du das? bei Aufgabe 1 12 Punkt zu vergeben ist hart...eigentlich konnte man da ja nicht so viel schreiben
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Userbild von Anonym
anonym
am 01.08.05
hat nach der klausur die klatti gesagt...
sie vergibt jeweils einen pkt für die aussage und 2 pkte für den zugehörigen paragraphen...
und da 4 stichpunkte zu nennen waren macht das insgesammt 12...
frag mich echt, wer da so umfangreich geantwortet hat! sie hätte echt mal die punkteverteilung hinschreiben können!!
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Userbild von Anonym
anonym
am 01.08.05
Du kannst aber nicht dem Arbeitnehmer Recht geben, nur weil es keinen betriebsrat gibt. da dürfte der Arbeitgeber ja fast gar nix machen...
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Userbild von tianti
tianti
am 01.08.05

Zitat:


Original geschrieben von chef
servus,
mal ein ganz anderer aspekt zur aufgabe 2 - was haltet ihr davon: kündigung wäre zwar gerechtfertigt aber, weil betriebsrat nicht vorher gehört wurde (weil's ja keinen gibt, obwohl es ihn hätte geben müssen) ist kündigung unwirksam.


also das zählt auf jeden fall nicht! wenn es keinen betriebsrat gibt, kann er halt nicht gehört werden und damit fällt der schritt einfach weg.

12 punkte für die erste aufgabe ist schon ne menge! die hab ich in 2 minuten behandelt, einfach nur den fall und die paragraphen dahinter (obwohl ich für 2 fälle gar keine paragraphen hatte - auch in meinem skript nicht. ade ihr schönen punkte! :-( )
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Userbild von Anonym
anonym
am 01.08.05

Zitat:


Original geschrieben von neho

haben uns nach der klausur nochmal mit der klatt darüber unterhalten:

also - je nachdem wie man es begründet, sind beide fälle denkbar (kündigung nicht gerechtfertig bzw. gerechtfertigt)

wobei der sachverhalt für den arbeitnehmer spricht, d.h. viele jahre zur vollen zufriedenheit gearbeitet --> es wurde keine abmahnung verhängt --> wäre aber auf grund der doch nicht soo soo schweren pflichtverletzung gerechtfertigt und zwingende voraussetzung gewesen etc. bissl paragraphen noch und das sollte es gewesen sein !!!!


also ich würde ihn fristlos kündigen weil er ja gebraucht wurde in der zeit wo er nicht da war und einfach krankmelden, dann in den urlaub fahren das sollte man heute mal machen !!! wenn der arbeitgeber das unkommentiert stehen lässt dann machen das auf einmal alle angestellten und deswegen est mal zeigen wo der hammer hängt egal ob lange im Betrieb oder erst kurz zuvor eingestellt gerade der schon lange im betrieb ist sollte eigentlcih genau wissen das man so etwas vermeiden sollte !!
ich als AG könnte ihm nicht mehr vertrauen weil er mich belogen hat !!!
d.h. für mich ist das ein grobe pflichtverletzung

p.s.wer mir das blos alles in der KL dazu eingefallen egal ob richtig oder falsch ach so das gibt es ja nicht man muss es ja nur an pragraphen fest machen ;-)
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Userbild von Anonym
anonym
am 01.08.05
ich bin auch der Meinung, daß er ohne wenn und aber bei mir fliegen würde. Er kann doch nich einfach in Urlaub fahren, wnen er es nicht darf und dnan noch krankmelden-wat ne Frechheit!
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Userbild von neho
neho
am 01.08.05
nein, ich bin der meinung, dass die a.o.K. nicht gerechtfertigt ist, weil

- einer a.o.k IMMER eine Abmahnung vorausgehen muss, nur bei einem extremen Arbeitspflichtvertoß
(das Landesarbeitsgericht in Kiel zählt darunter Straftaten, sexuelle Belästigung etc.) auf eine Abmahnung
verzichtet werden kann.

- eine a.o.K. das ultimo ratio ist (das letzte Mittel, es gibt keine Alternative)

Man hätte ihn abmahnen müssen, das wird auch das Gericht sagen. Ich denke, dass anschließend der AG den AN abmahnen kann und anschließend ordentlich Kündigen kann....
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