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Klausur

Userbild von Anonym
anonym
am 28.07.05
Hallo ihr lieben da draußen,

sitze nun vor Arbeitsrecht und merke das es doch ganz schön viel ist! Zum glück sind die meisten Prüfungen ja schon vorbei aber da müssen wir nun auch noch durch! Also zu meiner Frage: 1. War dieses Semester mal jemand in der Sprechstunde der guten Frau und hat etwas genaueres erfahren?
2. Seid ihr euch sicher das nur außerordentliche Kündigung dran kommt?
3. Weiß jemand ob alles aus 3.5 drankommt (also auch Sondervergütung, Entgeltfortzahlung u Auszahlung) oder nur Lohnzahlung?
4. Habe mal gehört das eine Frage zu Urlaub dran kommen soll stimmt das?

Tausend DANK für alle die antworten!!!!!!!!!!
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.05
eas kommt sicher nur ausserordentliche kündigung dran bei 3.5 alles eben

das ist doch aber nicht viel zu lernen !!!
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Userbild von neho
neho
am 29.07.05
hat die klatt da noch irgendwas gesagt, oder ist das nur ne vermutung, dass ausserordentliche Kündigung drann kommt ? ich meine, ich rechne auch ganz stark damit und hab es auch gehört, aber dirket gesagt hat sie's doch nicht oder ?

und bei 3.5 - lernt ihr da "nur" die zusammenfassungen von tariflohn, widerrufsvorbehalt etc. oder lernt ihr da auch die aufzeichnungen aus dem script, also das, was sie nur "erzählt" hat ??

Zitat:


Original geschrieben von Mucha

eas kommt sicher nur ausserordentliche kündigung dran bei 3.5 alles eben

das ist doch aber nicht viel zu lernen !!!
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.05
schau hier

http://www.wiwi-leipzig.de/forum_thread_783.html
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Userbild von neho
neho
am 29.07.05
@mucha:

also du hast gehört, dass aus 3.5 entgeldfortzahlung im krankheitsfall drannkommen soll ? (laut dem link)
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.05
ganz unten wurde doch nochmal bestätigt
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Userbild von neho
neho
am 29.07.05
*gggg* - "bestätigt" , das war doch ne Frage von Achim, ob das definitiv so ist..... aber egal....
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.05
Also aus Urlaubsrecht kommt eine Frage dran,aber das ist ja nicht viel. 3.5, naja klar ist schon bissl mehr, aber man hat doch sein gesetz. Und wenn man nicht gerade versteht, was die Frau einem sagen will, dann hat es sicher eh keinen Zweck, weil bloß auswendig lernen, bringt bei recht dächte ich nicht so viel.Vorallem wenn sie ine Frage drannimmt,die mit einem Fall verknüpft ist. Da bringt gelerntest meines Erachtens auch nicht wahnsinnig viel...
Das mit der außerordentlichen Kündigung und weitere "geheime" Einschränkungen würde ich auch gern wissen!
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.05
also ich lerne nur ausserordentliche kündigung !!

also ich über nehme keine haftung für das ihr lernt
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Userbild von Anonym
anonym
am 29.07.05

Zitat:


Original geschrieben von Mucha

also ich lerne nur ausserordentliche kündigung !!


und das macht er genau richtig...wenn klattie eingrenzt, dann kommt auch wirklich nur das dran.....is ja nur ne 30 min Klausur mit nur 2 Fragen, da gibts schon auf nen einfaches ja oder nein 3 Punkte (das stimmt wirklich)
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