StudentInnen in der Stadt
Klausur |
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anonym
am 29.07.05
Na es geht ja nicht darum, wie es Punkte gibt und so. jederw eiß,daß nicht viel zeit ist. Aber in der zeit könnte sie ja auch ordentliche Kündigung drannehmen. deswegen möchten ja nur alle wissen, woher ihr habt, daß außerordentliche Kündigung drankommt. Weil als Einschränkung direkt hat sie es ja nicht gesagt!Jedenfalls nicht allen und nicht in der Vorlesung
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anonym
am 29.07.05
also ich habe gehört,wie sie nach der letzten vorlesung zu einem studenten wortwörtlich gesagt hat,dass sie die außerordentliche kündigung drannimmt..und entgeltfortzahlung... werde auch nur diese beiden punkte lernen und den rest nur durchlesen
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neho
am 29.07.05
sehr gut , vielen dank Zitat:Original geschrieben von francesLE also ich habe gehört,wie sie nach der letzten vorlesung zu einem studenten wortwörtlich gesagt hat,dass sie die außerordentliche kündigung drannimmt..und entgeltfortzahlung... werde auch nur diese beiden punkte lernen und den rest nur durchlesen
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anonym
am 29.07.05
aber keine garantie - is ja klar!
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neho
am 29.07.05
is klar - aber wenn du das wirklich gehört hast und auch andere hier im forum schon die vermutung geäußert haben, denke ich schon, dass die klatt uns nicht verarschen wird. dazu ist sie nicht der typ. Zitat:Original geschrieben von francesLE aber keine garantie - is ja klar!
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anonym
am 29.07.05
Danke an Frances. Endlich mal jemand, der hier Licht ins Dunkle gebracht hat und mal eindeutig gesagt hat, wie es dazu kam, daß alle sagen, nur außerordentliche und entgeldfortzahlung. Nicht nur imemr: ich lerne nur das...
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achim
am 01.08.05
Und, was meint ihr? Wie habt ihr denn bei Aufgabe 2 entschieden? Ich meine, die Kündigung war gerechtfertigt...
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neddy
am 01.08.05
ja genau.klausur war gut. wusste nur nicht genau was und wieviel ich schreiben muss glaub ich hab alles min zweimal hingeschrieben. irgendwie muss man ja auf die 30 punkte kommen...
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bluemanson
am 01.08.05
Wußte auch irgendwie nicht, wieviel ich schreiben soll, naja hab auch viele Paragraphen genannt, mal gucken, hoffentlich langt es.
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alex
am 01.08.05 Zitat:Original geschrieben von Achim Und, was meint ihr? Wie habt ihr denn bei Aufgabe 2 entschieden? Ich meine, die Kündigung war gerechtfertigt... Nein, ich denke die Kündigung war nicht gerechtfertigt, weil keine Abmahnung vorrausgegangen ist und die Kriterien für den Verzicht auf eine Abmahnung nicht gegeben waren. Das Gericht müsste also dem Arbeitnehmer recht geben.
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