StudentInnen in der Stadt

Userbild von frossberg
Userbild von Chillstar
Userbild von Geo_Surf
Userbild von commondisorder
Userbild von Marcob2007
Userbild von kire.le.beuh
Userbild von Jam
Userbild von claudi-le
Userbild von aishmily
Userbild von ConnyChiWa

Klausur

Userbild von Neddy
neddy
am 01.08.05
.........aber einer außerordentlich kündigung MUSS nicht immer eine abmahnung vorrausgehen.
du denkst doch nicht ernsthaft, das irgendein AG dich abmahnt wenn du ihn wissentlich und vorsätzlich hintergehst und damit absichtlich das unternehmen schädigst....
...das ist ein absoluter vertrauensbruch und damit ist dem AG nicht zuzumuten das AV länger aufrecht zuerhalten....so ist meine meinung. bitte unterstützt mich, sonst komm ich ins zweifeln!
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Stephan1333
stephan1333
am 01.08.05
Ich habe extra in beide Richtungen argumentiert...Abmahnung eigentlich nötig, aber wegen Vertrauensbruch auch sofortige Kündigung möglich
Einloggen um zu antworten.
Userbild von neho
neho
am 01.08.05
nein das seht ihr falsch:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01121.html

http://www.vetline.de/vetservices/praxismanager/geld_und_recht/falsche_krankmeldung_kuendigungsgrund.htm

aber ist auch egal, ich bin der meinung, meine argumentation ist okay, ich habe das gut begründet, und genau so sollte man auch vorgehen. es gibt kein richtig oder falsch im recht. selbst die klatt meinte, beides ist denkbar, man sollte aber bedenken, dass der arbeitnehmer hier im klausurbeispiel lange jahre einwandfrei und pflichtbewust für den Arbeitgeber gearbeitet hat .... so, werde jetzt weiterlernen, das thema ist für mich beendet, die noten werden sprechen....
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 01.08.05
Also ich bin froh,daß ich in Neddy jemanden gefunden habe,der genauso rigeros ist und den AN gleich fristlos rausschmeißen würde. Ich war der meinung,wiel das kann doch nicht die Möglichkeit sein, wenn der einfach mal ne Arbeitsunfähigkeit vorschiebt und das soll noch durchkommen. Naja und bis jetzt haben alle nach der Prüfung zu mir gesagt das ist falsch, man muss erst abmahnen!
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Neddy
neddy
am 01.08.05
frauen sind halt knadenlos! ;-)
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 02.08.05

Zitat:


Original geschrieben von Neddy

frauen sind halt knadenlos! ;-)


Ich hab mich schon gefragt...naja da glaube ich,daß ich bei meinem folgenden Praktikum in der Personalabteilung wohl noch einiges an Gnadenlosigkeit lernen kann :-))
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Stephan1333
stephan1333
am 04.09.05
Weiß schon einer wann die Prüfungsergebnisse fertig sind?

Einloggen um zu antworten.
Userbild von Anonym
anonym
am 04.09.05
Ich habe letzte woche der Klatti gemailt, weil ich was von ihr zugeschickt haben wollte und habe da erfahren, daß sie bis zum 11.09. im Urlaub ist. und wenn sie die Ergebnisse noch nicht an das Prüfungsamt übergeben hat, nehme ich an, daß das auch bis zum 11. 09. nicht passieren wird.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von c.berger
c.berger
am 05.09.05
also mir wurde berichtet das frau klatt gesagt hat das beides richtig ist es kommt nur auf die begründung drauf an.

der fall das die a.o.k. gerechtfertigt ist soll aber anscheinend "richtiger" sein.

zum thema abmahnung nötig oder nicht habe ich im arbeitsgesetzbuch gelesen das entweder abmahnung oder fristsetzung notwendig ist.

da eine fristsetzung vorhanden war verfällt also die notwendigkeit zur abmahnung.

dazu kommt ja auch noch das er quasi krankfeiert bzw. "urlaubfeiert"
ihm wurde gesagt dass er keinen urlaub bekommt weil zu wenig arbeitnehmer derzeitig vorhanden waren.

und das mit dem betriebsrat ist unlogisch.
das war nur ein kleines unternehmen , es brauchte nicht unbedingt einen betriebsrat.

ich denke dass sie das nur in die fragestellung mit aufgenommen hat damit nicht jeder sofort schreibt ungerechtfertigt weil der betriebsrat nicht befragt wurde.

ja also man sieht.........ich hab auch geschrieben gerechtfertigt. :-D

ich hoffe is auch richtig aber ich hab alles so aus dem gesetzestext rausgesucht

naja mal schaun

happy restferien
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Stephan1333
stephan1333
am 12.09.05
Sind schon Ergebisse im Prüfamt?
Einloggen um zu antworten.