StudentInnen in der Stadt
Klausur WS 05/06 |
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anonym
am 06.02.06
der Geselle wurde zur ERFÜLLUNG bestellt, um die Verbindlichkeit des Schuldners zu ERFÜLLEN!!! @fenomen Guck ma die Beispiele die ich veröffentlicht habe, stammt aus einer Uni Seite. Ich bezweifle sehr, dass diese falsch sind. Außerdem habe ich grad nen Kumpel angerufen, der sein 1rsten Staatsexamen gemacht hat. Er behauptet definitiv ERFÜLLUNGSGEHILFE. Sorrry für dich, aber du hast dich geirrt!!!! So habe fleissig meine Antworten nochmal abgetippt: Klausur: 1) Beschränkte Geschäftsfähigekeit des Minderjährigen. Sind RG möglich? Habe §§107 und §110... andere haben noch §165 zugezählt. 2)Wann beginnt die regelmäßige Verjährung? §195 3 jahre lang §199 (1) Am schluss des jahres und "der anspruch entstanden" ist. hab da vergessen hinzuschreiben. Dass die Verjährung erklärt werden muss... 3.) Invitatio ad offerendum gilt sie als Antrag für Vertragsschluss(Bindungswille) Nein, nur Aufforderung einen Antrag zu stellen. b.)Nennen sie 2 beispiele Modehaus--> klamotten am Schaufenster Im Supermarkt essen im Regal 4) D verkauft für 10 000 eine antike Holzpuppe. Darf D anfechten, wenn er im nachhinein feststellt, dass er die Puppe woanders für 12000 gekriegt hätte Nein, Motivirrtümer sind nie anfechtbar. b) Wenn die Puppe nicht aus dem 19 Jahrhundert stammt, sondern aus dem 16 Jahrhundert? Ja Eigenschaftsirrtum $119(2) c) wenn ein Schuldner ihm sein Geld zurückgegeben hat und D aus Geldnot verkauft hat. Nein, vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. §433(1)(2) und § 929. Vertrag ist gültig. 5) Ein Malermeister M schickt sein Geselle um Wände zu streichen. Der Geselle kippt beim Streichen aus Versehen ein Eimer voller Farbe um. Dabei wird der Mantel des C beschädigt. Auf einer Klausel steht, aber "keine Haftung des Erfüllungsgehilfen"? a)Handelt es sich um einen Erfüllungsgehilfen. Ja, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners tätig wird, ist Erfüllungsgehilfe. b)Ist die Klausel gültig? Nein, §305 c(2) Zweifeln auf lasten des Verwenders--> salvatorische Klausel oder § 305 es handelt sich um AGB §309 (7) Haftung ausgeschlossen bei grobem Verschulden 6) A schliießt Kauftvertrag für 15000 mit Antikhändler B ab. Gegenstand ist eine chinesische Vase. Beim Verpacken wird versehentlich die Vase von B zerstört. A hätte die Vase für 17000 weiterverkaufen können. Kann A Schadensersatz von B verlangen? §275(1)---> Unmöglichkeit der Leistung §276(2) Fahrlässig handelt, wer im Verkeht die erforderliche Sofgfalt außer Acht lässt. Schadenersatz nach §280 und §281(1)---> Ja Hab meine Antworten vom Jurastudenten überprüfen. Mit den Antworten bin ich durch!!!
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revo
am 06.02.06
nur mal so eine zwischenfrage... habt ihr eigentlich nichts "sinnvolleres" zutun...?
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anonym
am 06.02.06
vorallem finde ich es totalen quatsch, dass du hier die ergebnisse als "die richtigen" postest, wobei garantiert nicht alles richtig ist.. jedenfalls tun sich bei mir hier und da einige zweifel auf..
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anonym
am 06.02.06
Hey, kann sein, dass nicht alles richtig ist. Wer weiss, was die Frau Klatt welche Paragraphen hören will und welche nicht. Ich bin mir aber nur sicher, dass ich durch bin, mit welcher note, dass es mir so schei.... egal. @susi naja, dass viele hier und zweifeln haben, dass es sich um ein EG handelt, ist mir schon klar. Ist mir auch eigentlich egal... warten wir erstmal auf die Ergebnisse ab.
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anonym
am 06.02.06
naja, aber dann brauchst du doch auch nicht solche "sorry, da hast du dich geirrt" - sprüche bringen.. erstmal abwarten und ergebnisse abwarten, bevor man sowas sagt!
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anonym
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von susi86 naja, aber dann brauchst du doch auch nicht solche "sorry, da hast du dich geirrt" - sprüche bringen.. erstmal abwarten und ergebnisse abwarten, bevor man sowas sagt! @susi86 Sooooorrrryyy, aber kein bock auf deine Storyyyyyy!!!
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steppes
am 06.02.06
nicht verrückt machen.Denkt immer an die Worte der Profesorin: Es sind mehrere Antworten richtig und werden auch als solche bewertet,wenn sie schlüssig bewiesen werden.War ne Prüfung mit vielen Antwortmöglichkeiten.Hab z.B. auch EG und viel andere auch, wiederum aber auch viel VG. Also nicht verrückt machen und auf die nächsten Prüfungen schaun,die werden schwer genug. Aber allen noch nen schönen Abend und viel Erfolg weiterhin.
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polomaus
am 06.02.06
ja, ich kann mich da nur anschließen. was bringt es, sich jetzt noch gedanken und vor allem gegenseitig verrückt zu machen!? am ende sind wir alle mit einem erleichterten gefühl aus der prüfung gekommen (ganz im gegensatz zu mathe!!!!!) und stupsen die näschen nun doch wieder mit einem mulmigen gefühl in unsere bücher. also alle mann wieder aufspringen auf den zug und weiter geht die heiße prüfungsphase! ..und außerdem, ..da warens (für die meisten) nur noch 3! wenn das kein grund zur freude ist ) @bigboss: dass du 3.semster bist, sollte mich aber nicht denken lassen, dass das heut dein zweiter anlauf war?? wenns denn so ist, würde ich mich an deiner stelle mal ganz dezent im hintergrund halten
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sabine2902
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von Polomaus @bigboss: dass du 3.semster bist, sollte mich aber nicht denken lassen, dass das heut dein zweiter anlauf war?? wenns denn so ist, würde ich mich an deiner stelle mal ganz dezent im hintergrund halten Leute, Leute, seid friedlich! Lasst uns doch alle zusammen eine Atemübung machen! "oooooom!" Außerdem, wie sagt mein Bruder (Jurist) immer so gerne: "Fünf Juristen, zehn Meinungen..."
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juster
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von Polomaus @bigboss: dass du 3.semster bist, sollte mich aber nicht denken lassen, dass das heut dein zweiter anlauf war?? wenns denn so ist, würde ich mich an deiner stelle mal ganz dezent im hintergrund halten Da soll nochma einer sagen Frauen sind die besseren Menschen
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