StudentInnen in der Stadt

Userbild von Geo_Surf
Userbild von frossberg
Userbild von Chillstar
Userbild von Marcob2007
Userbild von kire.le.beuh
Userbild von claudi-le
Userbild von aishmily
Userbild von ConnyChiWa
Userbild von pusteblume
Userbild von andropar

Klausur WS 05/06

Userbild von Juster
juster
am 06.02.06
Naja die war doch gut ...

nur was war die Antwort auf Drittens?

Also der Typ mit seinen Holzschnitzzeug
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Klisi
klisi
am 06.02.06
Also ich hatte bei 3:

a. Geht nicht
b. Geht
c. Geht nicht

und halt dan ooch die §§
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Steppes
steppes
am 06.02.06
ja,war nach mathe, auf jeden Fall sehr geil.obs gereicht hat wird sich zeigen,weil wegen ausdruck und allem kram kanns schenll mal eng werden,wenn noch kleine Fehler dazu kommen.

3.Hab ich z.B. auch falsch, denn das müsste, a.)falsch b.) richtig und c.) falsch sein wenn ich mich nicht irre.
Einloggen um zu antworten.
Userbild von marshi
marshi
am 06.02.06
und, wusste jemand invitatio ad offerendum? also ich nich
Einloggen um zu antworten.
Userbild von revo
revo
am 06.02.06
3. war doch
a) 250.00,- statt 25.000,-
> bei mir sieht das so aus
ist anfechtbar, weil erkläruzngsirrtum nach §119 I
der kaufvertrag §433 ist zwar zwar einwandfrei zustande gekommen, aber die übereignung §929 I gem §119 I anfechtbar,
wäre er über diesen zustande im klaren gewesen, hätte er die erklärung dieses inhalts (25.000,-) nicht abgegeben

b) handarbeit aus einem künstler des 16.jh, statt von einem unbekannten aus dem 19.jh
klar is anfechtbar...eigenschaftsirrtum, da die herrkunft der figur eine verkehrswesentliche, wertbildenden, eigenschaft ist, also §119 II

c)
wenn er doch keine geldnot mehr hat
> dann kann er nicht anfechten, weil motive nicht anfechtbar sind, nur der irrtum

@mashi
"invitatio ad offerandum" = unverbindliches angebot
hab ich aber keinen paragraphen so wirklich zu
Einloggen um zu antworten.
Userbild von FeNoMEn
fenomen
am 06.02.06
@revo
zu 3 a anfechtung geht nicht,da wert kein wertbildendes merkmal einer sache ist....sondern ergibt sich durch äußere umstände
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Juster
juster
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von marshi

und, wusste jemand invitatio ad offerendum?


a) Es ist kein gültiger Vertrag
B) Auslagen in einem Kaufhaus bzw. Reisekatalog
Einloggen um zu antworten.
Userbild von frozenDaiquiri
frozendaiquiri
am 06.02.06
hat jemand noch die fragen im kopf?
Einloggen um zu antworten.
Userbild von Juster
juster
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von FeNoMEn

@revo
zu 3 a anfechtung geht nicht,da wert kein wertbildendes merkmal einer sache ist....sondern ergibt sich durch äußere umstände


Es geht doch darum das er es nicht gemacht hätte wenn er von den Umständen gewusst hätte, oder nicht?
Einloggen um zu antworten.
Userbild von FeNoMEn
fenomen
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von DSjuster

Zitat:


Original geschrieben von FeNoMEn

@revo
zu 3 a anfechtung geht nicht,da wert kein wertbildendes merkmal einer sache ist....sondern ergibt sich durch äußere umstände


Es geht doch darum das er es nicht gemacht hätte wenn er von den Umständen gewusst hätte, oder nicht?


versteh dich nicht!naja er hat sich im preis geiirt,aber der preis berechnigt nicht zur anfechtung,grmäß §119 Abs.2
Einloggen um zu antworten.