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Klausur WS 05/06

Userbild von marshi
marshi
am 06.02.06
machen wir doch direkt mal weiter, mit der sache mit dem treppenhaus.

ich hab da geschrieben, dass zunächst erstmal der geselle nicht erfüllungs-, sonder verrichtungsgehilfe ist, weil er nicht im auftrag des auftraggebers, sondern als dritter als geselle des R handelt

die klausel ist nicht zulässig, da gemäß bgb der R für seine vertreter haftet wie für sich selbst

und das mit schadensersatz ist haarig.. ich hab gesagt es geht, aber er hat exculpationsmöglichkeit. ist allerdings schwer zu sagen, weil es sich bei dem geschädigten um keinen der beiden vertragspartner handelt :-o
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marshi
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von Zeitzeuge

Aufgabe x:

Welche Möglichkeiten hat ein beschränkt Geschäftsfähiger alleine ein Rechtsgeschäft zu tätigen? (so ähnlich jedenfalls)

--> Habe einmal § 110 (Taschengeldparagraph) und Vorteilsgeschäfte mit ledigich rechtlichem Vorteil für den b.G. (also Schenkung, Erbschaft)


dann lag ich mit meinem stellvertreter da wohl daneben (:-(
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marshi
am 06.02.06
für alle interessierten war die letzte frage, wann die regelmäßige verjährung beginnt
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kennymccormick
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von DSjuster

Zitat:


Original geschrieben von FeNoMEn

@revo
zu 3 a anfechtung geht nicht,da wert kein wertbildendes merkmal einer sache ist....sondern ergibt sich durch äußere umstände


Es geht doch darum das er es nicht gemacht hätte wenn er von den Umständen gewusst hätte, oder nicht?


Es heisst aber das dass Motiv für die WE also Geldmangel nicht anfechtbar ist, sondern nur der Irrtum ist Anfechtbar, also ist zu klären ob der Vorlag? oo-/
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Userbild von KenNyMcCormick
kennymccormick
am 06.02.06

Zitat:



Original geschrieben von Zeitzeuge

Zitat:




dann lag ich mit meinem stellvertreter da wohl daneben (:-(



habe die Frage jedenfalls so in Erinnerung und eben so geantwortet, hoffentlich hab ich nicht zu schnell gelesen... §-) Stellvertreter glaube ich leider eher nicht, weil er dann ja nicht alleine handelt :-(


Bei erstens doch, ich glaube Stellvertreter zählt auch wenn er eine durch RG Vertretungsmacht hat oder halt durch gesetz , Stellvertreter muss mind. beschränkt geschäftsfahig sein also Stellvertreter richtig? :metal:
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Userbild von FeNoMEn
fenomen
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von Zeitzeuge

Zitat:


Original geschrieben von frozenDaiquiri

hat jemand noch die fragen im kopf?


Hm, also die eine war ungefähr so:
Geselle von Unternehmer U hat Schaden gegenüber H bei der Ausübung seines Auftrages für A verursacht (Vertrag zw. U und A).
Des Weiteren hatte der in seinen AGBs einen Passus, dass er nicht für Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen haftet.
a) Ist der Geselle Erfüllungsgehilfe?
b) Ist der Passus erlaubt?
c) Ist U zum Schadenersatz verpflichtet?

Glaube so in etwa war die Aufgabe, glaube 6. (?)

ok, da war einer schneller ;-)
also a hab ich auch verrichtungsgehilfe, b unzulässig und c ja mit exkulpation *marshizustimmt*


genauso hab ich es auch!
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kennymccormick
am 06.02.06
so habe ich es auch...jippie *freuundimkreisdreh* :victory:
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juster
am 06.02.06
Zitat: also a hab ich auch verrichtungsgehilfe, b unzulässig und c ja mit exkulpation *marshizustimmt*

Das scheint dann wohl so zu stimmen, weil genau so hab ich es auch.
Bestanden hab ich, fragt sich nur wie ... bei drittens seh ich glaub ich nicht so gut aus
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Userbild von FeNoMEn
fenomen
am 06.02.06

Zitat:


Original geschrieben von Zeitzeuge

3 a hab ich Eigenschaftsirrtum, weil er einfach zu einem geringeren Preis verkauft hat, steht auch so in dem Skript "weil man dachte es sei soviel wert"


eigenschaftsirrtum geht nicht,da preis keine eigentschaft einer sache oder person ist,eigenschaften z.b. alter usw.
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Userbild von KenNyMcCormick
kennymccormick
am 06.02.06
Mit Vertretungsmacht handelt er doch aber nicht für sich selbst, sondern für den Vertretenen, oder?[/quote]

Im gewissen Sinne kann er aber eine eigenständige WE abgeben die dann rechtsgültig ist...?
Der Stellvertreter handelt doch nur im Namen des Vertreters, hat abr einen gewissen Spielraum um WE zu formulieren
:DJ:
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