StudentInnen in der Stadt
Klausur WS 05/06 |
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marshi
am 06.02.06
genau.. soweit ich mich halt erinnere, war gefragt, wie ein minderjähriger eine rechtswirksame WE abgeben kann.. wenn es so gestellt war, dürfte der stellvertreter schon hinhaun, dachte ich zumindest *g*
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fenomen
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von Zeitzeuge Zitat:Original geschrieben von FeNoMEn Zitat:Original geschrieben von Zeitzeuge 3 a hab ich Eigenschaftsirrtum, weil er einfach zu einem geringeren Preis verkauft hat, steht auch so in dem Skript "weil man dachte es sei soviel wert" eigenschaftsirrtum geht nicht,da preis keine eigentschaft einer sache oder person ist,eigenschaften z.b. alter usw. Laut Folie 18 von Klatti bedeutet Eigenschaftsirrtum, dass der Erklärende falsche Vorstellungen von der Sache oder Person hat. Und als Bsp. ist dort ja extra erwähnt, dass ein Original verkauft wird, in der Annahme es handele sich um ein Duplikat. Und so ähnlich, finde ich, ist es auch hier. Aber lassen wir uns überraschen, auch mit dem Stellvertreter... ja das kenn ich auch...bei klattis bsp. ist somit die echtheit als eigenschaft gemeint
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anonym
am 06.02.06
3a) Der Erklärende weiss, was er sagt, aber nicht was er damit sagt. z.B. Gross=12 oder so ähnlich. Ist hier nicht der fall, weil äußere Zustand. Deswegen Motivirrtum und diese sind nicht anfechtbar. Was denkt ihr denn? Mit dem Gesellen...habe ich Erfüllungsgehilfe, weil er mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfülllung einer Verbindlichkeit des Schuldners tätig ist. Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Beginn in dem Jahr, wo der Anspruch enstanden ist--->Anfang der Frist: am Ende des Jahres also quasi 31.12.xx
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kennymccormick
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von BigBoss 3a) Der Erklärende weiss, was er sagt, aber nicht was er damit sagt. z.B. Gross=12 oder so ähnlich. Ist hier nicht der fall, weil äußere Zustand. Deswegen Motivirrtum und diese sind nicht anfechtbar. Was denkt ihr denn? Mit dem Gesellen...habe ich Erfüllungsgehilfe, weil er mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfülllung einer Verbindlichkeit des Schuldners tätig ist. Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Beginn in dem Jahr, wo der Anspruch enstanden ist--->Anfang der Frist: am Ende des Jahres also quasi 31.12.xx 3a habe ich auch so! Geselle habe ich Verrichtungsgehilfe weil kein Vertrag zwischen M und H??? Verjährungsfrist habe ich auch soabgeschrieben aus BGB )
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juster
am 06.02.06
Der ist nicht selbstständig und weisungsgebunden, also verrichtungsgehilfe [CENTER][/CENTER]
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kennymccormick
am 06.02.06 Zitat:Original geschrieben von DSjuster Der ist nicht selbstständig und weisungsgebunden, also verrichtungsgehilfe [CENTER][/CENTER] OLE super dann bin ich ja mal gespannt auf das ergebnis )
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ænima
am 06.02.06
Yeah erste Klausur hinter mir und sie war wirklich fair! Antworten stimmen alle mit dem Thread überein und nur bei Aufgabe 6 konnte ich aus Zeitmangel meine Aussagen nicht mit Paragraphen belegen. Dürfte doch ma locker bestanden sein... wobei im letzten Jahr gabs auch Leute die sich da sicherer waren als es der Relität entsprach. Wie lange dauert es bis die Korrektur fertig ist?
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anonym
am 06.02.06
Ein paar Wochen musst du dich schon auf die Ergebnisse gedulden müssen. Manche Klausuren sind schon bis Ende Februar korrigiert, manche aber auch erst, wenn das neue Semester los geht.
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marshi
am 06.02.06
fair ja, aber im vergleich zu denen aus den vorjahren fand ich sie doch etwas schwerer. grund dafür ist ja hier zu lesen.
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lifetime
am 06.02.06
Hallo, ich fand die Klausur eigentlich auch etwas schwerer, als ich durch die ehemaligen Klausuren gehofft hatte, aber zumindest wird es wohl reichen
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