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Kunstfehler bei IRL in der ABWL???

Userbild von Anonym
anonym
am 26.07.06
Hallo zusammen,

wer die Klausur Internationale Rechnungslegung in der ABWL geschrieben hat, kann mein folgendes Problem eventuell nachvollziehen.

Dort ging es in der Aufgabe vier um die Abschreibung von Vermögenswerten und zwar nach dem Revaluation Model (Neubewertungsmodell).

Die Aufgabenstellung sprach zuerst von einem Gebäude mit einem Marktwert von 150.000 Euro. Im folgenden Satz ging es plötzlich um eine Produktionsanlage, die über 20 Jahre linear abgeschrieben werden sollte. Dann waren noch 5 Zeitwerte (Marktwerte) gegeben, die zwei Jahre später jeweils für die Anlage angenommen werden sollte. So dass man die Abschreibungen der Anlage je nachdem anpassen musste (also ab- oder zuschreiben)!!

Das Problem ist, dass für die Anlage am Anfang gar kein Anschaffungspreis bzw. Marktwert genannt wurde, man also diese streng genommen gar nicht abschreiben und so gesehen auch nicht später ab- oder zuschreiben kann! Folglich wäre die komplette Aufgabe nicht lösbar!!

AUSSER!!!!!! MAN NIMMT EINFACH AN, DASS MIT DER ANGABE GEBÄUDE AM ANFANG DIE PRODUKTIONSANLAGE GEMEINT IST!! DANN MACHT ZWAR DIE AUFGABE EINEN SINN, ALLERDINGS IST DIES EIN KUNSTFEHLER DENN EIN GEBÄUDE IST LANGFRISTIGES ANLAGEVERMÖGEN!!

HANDELT ES SICH HIER ALSO UM EINEN GROBEN KUNSTFEHLER???
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Userbild von Thor
thor
am 25.07.06
Moinsen!

... nicht lange fackeln und hin zum Lehrstuhl, falls hier keiner für Aufklärung sorgen kann. Dort wird sicherlich kurz und schmerzlos geholfen ... oo-)
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Userbild von vfbleipzig
vfbleipzig
am 25.07.06
Das war auch mein Riesenproblem an der aufgabe-hat mich schwer verwirrt und ne Menge Zeit geraubt. Ich habe dann einfach am Anfang der Aufgabe geschrieben "Ich nehme an, dass sich die Werte auf die Produktionsanlage beziehen". Hat ja von den werten (inklusive Abschreibungen) ja Sinn gemacht: das man einmal erfolgsunwirksam zuschreibt, sich mal nix ändert, erfolgsunwirksam abschreibt und am Ende auch erfolgswirksam abschreibt. Aber vom reinen Aufgabentext, hatte dieser Bereich keinen Sinn gemacht (bzw. die Aufgabenstellung) - und alle die ich kannte, die IRL geschrieben hatten, waren ebenfalls schwer verwirrt.

Ich schreibe einfach mal eine E-Mail an den Lehrstuhl?!

P.S.: Bei Besteuerung gab es ja einen ähnlichen Fall-weiß leider nicht mehr welcher Aufgabenbereich. Aber nach den Teilaufgaben, gab es insgesamt nur 29 Punkten auf den Bereich, statt vorher angegebene 30!
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Userbild von Anonym
anonym
am 25.07.06
Na gut, werde wohl eine Mail an den Lehrstuhl schreiben. Vielleicht machen es ja auch andere, die es betrifft. Dann wird dem Lehrstuhl eventuell ein Licht aufgehen und dann passen sie vielleicht die Bewertung an! ;-)
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Userbild von Stephan1333
stephan1333
am 25.07.06
@Sifters
soweit ich weiß kann man Gebäude aber abschreiben, nur Grundstücke nicht.
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Userbild von vfbleipzig
vfbleipzig
am 26.07.06
Zur Abschreibung noch (hatte ich jetzt im Anfangsbeitrag gar nicht drauf geachtet oo-/ Gebäude kann man abschreiben, nur Grundstücke nicht ... bzw. auf jeden Fall nicht linear/degressiv, da keine Nutzungsdauer zuverlässig ermittelbar ist. So müssten Grundstücke und Gebäude auch getrennt bewertet werden (so kommt es ja bei Grundstücken meist auch zu quasipermanenten Differenzen=latente Steuern). Aber das führt jetzt zu weit :-D
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Userbild von Anonym
anonym
am 26.07.06
Habe es nochmal nachgelesen - man kann Gebäude abschreiben - stellt sich jetzt nur die Frage, ob deswegen "Gebäude = Produktionsanlage", rein formal gesehen?!
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Userbild von PaulPanzer
paulpanzer
am 26.07.06
Gebäude können doch Produktionsanlagen sein....oder nicht? Trotzdem sehr komisch umschrieben.

Im Steuerteil war ein Kunstfehler? Nicht zufällig Aufgabe 2c? Die habe nich nämlich nach dem 5 mal lesen noch nicht verstanden, was der gute Rautenberg da eigentlich will. Aber wegen aufgabe 2 a) hätte ich sie eh nicht genommen...
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Userbild von vfbleipzig
vfbleipzig
am 26.07.06
Auch wenns vom Topic jetzt abschweift - ja ging um die 2. Aufgabe. Bei c (habe sie trotzdem genommen*g*) wollte er die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer wissen (bzw. den Unterschied zu den anderen Ertragssteuern). Ich habe dann im Prinzip die ganzen Punkte, wie Gewerbesteuer ermittelt wird, aufgeschrieben (inklusive einigen Beispielen zu Hinzurechnungen und Kürzungen, Hebesatz usw.). Soweit, so "gut". Aber dann kam als Schlusssatz noch die Frage. Die Bemessungsgrundlage von Gewerbesteuer ist unterschiedlich zu der von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Komisch - habe mal als Annahme geschrieben, dass er da was zur Einkommenssteuer wissen wollte.
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Userbild von Lordzion
lordzion
am 26.07.06
also mir war das in der klausur auch unklar mit der Produktionsanlage.....
ich hab nachgefragt und die aufsichtstussi hat gemeint das gebäude ist die produktionsanlage
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