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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Userbild von Trillian
trillian
am 22.03.12
Zwischen 12 Uhr und 13 Uhr hat mir jemand den Spiegel geschrottet. Warum fahren die Leute weiter, anstatt für das, was sie verbockt haben, gerade zu stehen? Wenn ich Scheiße mache dann steh ich dafür ja auch ein. Kein Zettel, gar nix. Und wahrscheinlich hat wieder keiner was gesehen. Da ist ja Hauptverkehrsstraße, da schauen alle und keiner. Das neue Jahr fängt ja schon gut an...
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anonym
am 22.03.12
Man kann ja auch weiterfahren und sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden.
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trillian
am 22.03.12
Das halte ich für einen Trugschluss, das ist definitiv nicht richtig.

Du mußt zumindest jemand anderem vor Ort deine Personalien geben aber auch das ist keine 100 %ige Sicherheit. Du darfst nicht einfach weiterfahren.
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Userbild von Anonym
anonym
am 22.03.12
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html § 142 Absatz 4

Oder verständlicher aus der Wikipedia:

Zitat:


Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen.
Also wenn du Glückt hast, meldet sich noch jemand. :-)
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trillian
am 22.03.12
Deine Auslegung von Wikipedia kannste vergessen, lies den Gesetzestext und versteh ihn. Darin wird ausdrücklich nicht erlaubt, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen. Nächster Versuch, lies nochmal.
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Userbild von Anonym
anonym
am 22.03.12
lol? Steht doch eindeutig im verlinkten Gesetz. Absatz 4 ist das wo eine (4) davorsteht. Aber bitte:

http://www.123recht.net/Fahrerflucht-Kein-Kavaliersdelikt-__a6520.htmlwww.123recht.net/

Zitat:


Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dem Unfallbeteiligten vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig Feststellungen zu ermöglichen.


http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort.html?referenceKeywordName=Fahrerfluchthttp://wirtschaftslexikon.gabler.de/

Zitat:


Das Gericht kann die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit geringem Sachschaden freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (§ 142 IV StGB).


http://www.strafzettel.de/cms/nt/strafrecht/straftatbestaende/fahrerflucht-142-stgb.htmlwww.strafzettel.de

Zitat:


Der Tatbestand des § 142 StGB enthält die Bestimmung, dass das Gericht von Strafe absehen kann, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall […] freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.


Und so weiter.
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trillian
am 22.03.12
Lies mal bitte und versuchs mit eigenen Worten zu erklären, vielleicht klappt das ja besser...
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Userbild von Anonym
anonym
am 22.03.12
Worauf willst du hinaus? Das derjenige zwar straffrei davonkommt, aber formal Fahrerflucht begangen hat? Ja, natürlich. Habe nichts anderes behauptet. Lies du einfach noch mal:

Zitat:


Man kann ja auch weiterfahren und sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melde.
Da steht nix von Fahrerflucht. Da steht nur, dass es die Möglichkeit gibt, dass sich auch nachträglich noch jemand bei der Polizei meldet (und du somit doch noch eine Möglichkeit hast das Geld zu bekommen). Aber du hast anscheinend gar kein Interesse daran.
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Userbild von Trillian
trillian
am 22.03.12
Die Möglichkeit gibts auch nach Ablauf der 24 Stunden noch.

Da steht auch nichts davon, daß man straffrei wegkommt, das ist einer der Trugschlüsse. Das trügerische ist das Wörtchen "kann".

Hab mich die letzte Zeit genug mit Gesetzen, Vorschriften und Klauseln herumgeschlagen, inzwischen schau ich da genauer hin.
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Userbild von Anonym
anonym
am 22.03.12
Naja, aber nur theoretisch. Wer sich innerhalb der 24 Stunden meldet, bekommt eine Strafmilderung. Danach nicht zwangsläufig. Also das sich danach jemand meldet, ist äußerst unwahrscheinlich, bringt ihm ja nur Nachteile.

Bei der Straffreiheit steht kann, bei der Minderung nicht. In der Praxis bleibt es aber meist bei einer mündlichen Verwarnung, solange ansonsten alles sauber ablief.
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