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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Userbild von Dirk
dirk
am 22.03.12
es soll auch Leute geben, die bekommen das wegen bspw. zu lauter Musi gar nicht mit. Man weiß allerdings nicht, ob das dann ne Ausrede ist, oder ob es tatsächlich so war.
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Userbild von Trillian
trillian
am 23.03.12

Zitat:


Naja, aber nur theoretisch. Wer sich innerhalb der 24 Stunden meldet, bekommt eine Strafmilderung. Danach nicht zwangsläufig. Also das sich danach jemand meldet, ist äußerst unwahrscheinlich, bringt ihm ja nur Nachteile.

Bei der Straffreiheit steht kann, bei der Minderung nicht. In der Praxis bleibt es aber meist bei einer mündlichen Verwarnung, solange ansonsten alles sauber ablief.


Wieso? a) es _kann_ eine Strafmilderung geben aber das ist nicht per se immer der Fall. b) auch nach 24 h könnte man eine Anzeige gegen Unbekannt zurückziehen. Daher ist die letzte Aussage auch falsch. Ob das allerdings getan wird, läßt sich gesetzlich nicht regeln ; ) . Ein Freischein für unerlaubtes Entfernen ist diese Regelung nicht. Wenn man Glück hat ok aber wenns nach mir ginge gäbs keine solche Ausnahmen. Für einen Zettel mit Anschrift bzw. Klingeln bei den Nachbarn (Handwerker waren im Haus, da wäre auf jeden Fall jemand da gewesen) sollte Zeit sein, wenn man eine Anzeige umgehen möchte. Es ist ja nicht so, daß man keinen hätte erreichen können ich hab auch ein- und ausgeladen aber halt nicht auf den Spiegel geachtet war aber im Prinzip öfter draußen in der Stunde. Von daher kann dieser Verursacher auch nicht gewartet haben.

Wenn ein Spiegelglas zerschmettert wird dann ist das ein Geräusch, das auffallen sollte. Ansonsten gibts glaub ich einen Punkt in der StVo, der besagt, daß du diverse Geräusche deines Kfz noch wahrnehmen mußt, lauter darf die Musik nicht sein. Ist also ebenfalls keine Entschuldigung.
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anonym
am 23.03.12
a) Die Strafmilderung bei einer Meldung innerhalb 24 Stunden ist garantiert, solang die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich die Straffreiheit ist an ein kann geunden.

b) Fahrerflucht wird unabhängig vom Interesse des Geschädigten verfolgt → Ein Zurückziehen der Anzeige ist nicht möglich bzw. hat keine Wirkung. Das ist wie bei Mord. Da kann man auch nicht plötzlich die Polizei bitten, doch nicht länger zu ermitteln.
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