StudentInnen in der Stadt

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der gläserne Bewerber

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anonym
am 10.11.10
Kleiner Auszug aus dem Grundgesetz:

Zitat:


Artikel 3
(3 ) Niemand darf wegen
seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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ninor
am 10.11.10
das ist klar und auch richtig. extreme politsche anschauungen sind davon allerdings ausgenommen.

Zitat
"Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Zitatende

extreme rechte weltanschauungen verstoßen gegen die verfassung. somit braucht kein arbeitgeber deutschlands diese bewerber einstellen.
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blackpantha88
am 12.11.10
Find ich auch richtig so, Nazis sollten in einem Betrieb nicht eingestellt werden, wenn sie das Arbeitsklima beeinträchtigen würden..was meistens so ist, deswegen sind ja grade viel Nazis abeitslos oder hab ich mich da falsch informiert?^^ Oki, viele gehe auch in die Politik...weil sie sonst nix zu tun haben*Scherz*^^

Ne, ist schon richtig so!
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