Zwei von drei so genannten ordentliche Studenten gehen neben dem Studium einer bezahlten Arbeit nach, stellte das Deutsche Studentenwerk in seiner aktuellen Sozialerhebung fest. Sie stehen rechtlich gesehen bereits voll im Arbeitsleben, sind also auch ordentliche Angestellte. Wenn sie nicht gerade als freie Mitarbeiter anheuern, unterliegen sie somit denselben Rechten und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch: Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder etwa Mutterschutzbestimmungen. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich, sind reguläre Arbeitsgerichte für sie zuständig.
Aus Arbeitgebersicht genießen Studenten einige Vorteile wie beispielsweise den, dass sie in der studentischen Pflichtversicherung krankenversichert sind. Sie dürfen allerdings bei der Arbeit auch nicht alles. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Steuern, Versicherungen, Bafög.