Bei Minijob mittels Erklärung und Beitrag vollwertigen Rentenanspruch erwerben:
Sofern Studenten nebenher einen Minijob ausüben, sind sie zwar im sozialversicherungsrechtlichen Sinne versicherungsfrei. Sie könnten aber bei einem Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ihre Versicherungsfreiheit aufgeben und den Pauschalbetrag des Arbeitgebers selbst aufstocken. Mit einem eigenen Beitrag von knapp 20 Euro im Monat würden sie einen vollwertigen Rentenanspruch erwerben. Damit wäre nicht nur die Altersrente abgesichert, sondern auch ein Schutz bei Erwerbsminderung gegeben sowie ein Anspruch auf Reha-Leistungen.
Als Versicherungspflichtiger hat der Student auch eine Riester-Berechtigung. Wenn er den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr bezahlt, kassiert er die Zulage von 154 Euro im Jahr zuzüglich eventueller Kinderzulagen. Diese betragen 300 Euro je Kind, sofern es 2008 geboren wurde. Andernfalls sind es 185 Euro im Jahr. Neu ist auch ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Menschen unter 25 Jahren. Den Bonus gibt es nicht nur für neu abgeschlossene Riesterverträge. Auch bisherige Riestersparer könnten davon profitieren, solange die Altersgrenze nicht überschritten wird.
Allen voran sollte zuerst eine Basisabsicherung vorhanden sein. So gehört zum Beispiel in einen Studentenhaushalt eine Haftpflichtversicherung. Für junge Berufsstarter ist zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
Für weitere Fragen gibt es gleich mehrere Stellen, die Service anbieten:
- Verbraucherzentrale: das Beratungstelefon der Verbraucherzentrale ist zu erreichen unter 0900 1797777 (1,24 Euro pro Minute aus dem Festnetz).
- Informationszentrum der deutschen Versicherungen: kostenfreie Rufnummer 0800 3399399. Weitere Informationen stehen im Internet unter: gdv.de
- Deutsche Rentenversicherung: kostenloses Servicetelefon unter 0800 10004800
- Die Volkshochschulen bieten zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung einen Kurs Altersvorsorge macht Schule für 20 Euro an.
- Adressen von Lohnsteuerhilfevereinen gibt‘s im Internet unter www.bdl-online.de.