BAföG FAQ: Alle Fragen und Antworten

BAföG FAQ: Alle Fragen und Antworten
Wir haben die häufigsten Fragen zur Ausbildungsförderung für euch zusammen gefasst und beantwortet.

Was heißt BAföG?


BAföG ist eigentlich kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die sich daraus ergebende Förderung wird im Volksmund als BAföG bezeichnet.

Was ist BAföG?


Beim BAföG geht es um die staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten. Damit soll die Chancengleichheit im Bildungsbereich in Deutschland erhöht werden. Soll sollen auch junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien die Möglichkeit bekommen ein Studium zu finanzieren.

Welche Ausbildung ist mit BAföG förderungsfähig?


Neben dem Studium an einer Universität oder Hochschule sind auch der Besuch einer weiterführenden Schule, einer Berufsfachschule, der Besuch von Fachoberschulen oder Abendgymnasien förderfähig.

Wer hat Anspruch auf BAföG?


Das ist grob abhängig von den drei Säulen Staatsangehörigkeit,
Eignung und Alter.

Staatsangehörigkeit: Neben deutschen Staatsbürgern sind auch Ausländer mit Bleibeperspektive in Deutschland förderungsberechtigt. Das schließt Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht oder Niederlassungserlaubnis ein. Hier gibt es diverse Sonder- und Ausnahmeregelungen. Es empfiehlt sich, Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung aufzunehmen, um Unklarheiten direkt auszuräumen.

Eignung: Die Eignung kommt während des Studiums zum Tragen. Es müssen Leistungen erbracht werden, die einen erfolgreichen Studienabschluss erwarten lassen. Da das allerdings schwer kontrollierbar ist (Urlaubssemester, Überziehung der Regelstudienzeit, Wiederholungsprüfungen usw.) ist das in aller Regel solange gegeben, solange der Student oder Azubi die Ausbildungsstätte besucht.

Für Studierende gilt: Zu Beginn des fünften Fachsemesters müssen entsprechende Leistungsnachweise vorgelegt werden. Da aber zum Beispiel im Bachelor nicht vorgesehen ist, wann man was absolviert haben muss, ist es in der Regel ausreichend, wenn eine gewisse Anzahl Credit Points vorgelegt werden kann.

Alter: Leistungen kann grundsätzlich nur beantragen, wer zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Master gilt das 35. Lebensjahr.

Es gibt allerdings allerlei Ausnahmen, so kannst du etwa auch BAföG über diese Altersgrenzen hinaus beanspruchen, wenn du Absolvent des 2. Bildungsweges bist, wenn du dich ohne Hochschulzugangsberechtigung und nur mit deiner beruflichen Qualifikation immatrikuliert hast oder wenn du parallel noch eine Ausbildung absolvierst, die für den von dir angestrebten Beruf recht erforderlich ist.

Wie viel BAföG bekomme ich?


Grundsätzlich gilt: Je mehr du ohnehin hast, desto weniger bekommst du.

Der monatliche Bedarf liegt bei maximal 992 Euro, wenn man nicht bei seinen Eltern wohnt und einen KV-und PV-Zuschlag erhält. Lebt man noch im alten Kinderzimmer, reduziert sich die Mietzuzahlung auf 52€. Das sind Grundbeträge, die variieren, je nachdem, wie viel die Eltern verdienen (wie viel sie dir also dazu zahlen können), wie viel Vermögen du hast und wie teuer deine Wohnung ist.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt die passende Faustregel aus: Bedarf nach dem BAföG abzüglich anrechenbares Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und anrechenbares Einkommen der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und der Eltern = Förderungsbetrag nach dem BAföG.

Wichtig: Es zählt euer aktuelles Einkommen und bei euren Eltern das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr. Welche BAföG Freibeträge eingerechnet werden, könnt ihr beim Bundesministerium für Bildung und Forschung nachlesen. Wenn ihr eigenes Vermögen über 5.200€ habt, dann müsst ihr dieses voll zur Finanzierung einsetzen!

Wo und wie beantrage ich BAföG?


Der Antrag erfolgt schriftlich, die Formblätter findet ihr hier, genau wie einen praktischen Assistenten, der die für euch passenden Formulare vorauswählt.

So ein Antrag ist eine komplizierte Sache, weil ihr viele Informationen preisgeben müsst und nicht immer gleich wisst, was nun wo einzutragen ist (Was ist Vermögen und wie ist das eigentlich mit meiner prall gefüllten Spardose?).

Empfehlung von uns: Wenn ihr wirklich mal nicht weiterkommt, dann holt euch Rat im Studentenwerk oder fragt Freunde und Kommilitonen, die das schon hinter sich haben. Den ausgefüllten Antrag reicht ihr beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Das findet ihr in der Regel im Studentenwerk eurer Hochschule. Wenn nicht, könnt ihr dort auf jeden Fall nachfragen, welches „euer“ Amt für Ausbildungsförderung ist.

Stellt den Antrag so frühzeitig wie möglich. Die Amtsmühlen mahlen erfahrungsgemäß etwas langsamer. ;)

Neu: Mit BAföG Digital kann der BAföG-Antrag jetzt auch online erstellt und verschickt werden!


Förderungshöhe und -dauer beim BAföG?


Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Die Höhe der Förderung und die Art der Förderung ist von sehr vielen verschiedenen Faktoren abhängig, zuvorderst von eurem Einkommen und dem Einkommen eurer Eltern.

Muss ich BAföG zurückzahlen und wenn ja, wie viel?


Ein großer Vorteil der Ausbildungsförderung ist, dass der Betrag, den ihr zurückzahlen müsst, gedeckelt ist. Egal wie viel BAföG ihr bekommen habt und egal, wie lange: Ihr müsst maximal 10.000 € zurückzahlen.

Zinsfrei und frühestens fünf Jahre nach Ende des Studiums. Und auch dann nur, wenn ihr ein monatliches Einkommen von mindestens 1.070€ habt. Ist das nicht der Fall, wird die Rückzahlung ausgesetzt. Wer das Darlehen übrigens vorzeitig komplett tilgen möchte (und kann), kann mächtig Geld sparen. Je nachdem, wie hoch die Restsumme ist, spart ihr zwischen 8% und 50,5% (bei kompletter vorzeitiger Tilgung).

Befreit BAföG vom Rundfunkbeitrag?


Ja! Ein Student ist zwar nicht automatisch von der Gebührenpflicht befreit, bezieht er aber BAföG, dann muss er auch keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, einen Antrag zu stellen. Denn selbst, wenn man nur eine geringe Förderung bekommt, dann spart man sich immerhin die Rundfunkbeitragsgebühren.

Alternativen zum BAföG


Andere Fördermöglichkeiten abseits des BAföG gibt es einige. Vom Wohngeld über das Stipendium bis zum klassischen Studienkredit. Allerdings muss man hier immer auf die Rahmenbedingungen achten.

Ein Stipendium bekommt nicht jeder, dafür muss man in den meisten Fällen gewisse Voraussetzungen erfüllen (Hochbegabung, Jahrgangsbester o.ä.), nur wenige Anbieter vergeben Stipendien ohne gute Noten und soziales Engagement.

Für einen Kredit muss man in aller Regel ein gewisses Einkommen bereits vorweisen und muss diesen auch mit teils hohen Zinsen zurückzahlen. Der Studienkredit der KfW ist ein Sonderfall. Hier muss der Student kein Einkommen vorweisen, oft wird er auch an einen BAföG-Bezug angeschlossen, wenn die Förderungshöchstdauer abgelaufen ist. Was ihr auch hier beachten müsst: Ein Jahr nach Studienende müsst ihr auch mit dem Abzahlen des KfW-Kredits beginnen. Auch hier fallen Zinsen an!

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