Aufgaben von Einzelhandelskaufleuten
Als Einzelhandelskauffrau bzw. Einzelhandelskaufmann berätst du Kunden und verkaufst Waren aller Art. Darüber hinaus bist du für Reklamationen und Umtauschwünsche der Kunden verantwortlich.
Auch in der Warendistribution bist du aktiv, d.h. du sorgst dafür, dass neue Waren bestellt, ordnungsgemäß gelagert und im Laden/Markt/Geschäft ansprechend platziert werden. Neben dem direkten Kundenkontakt gehören also auch betriebswirtschaftliche Aufgaben wie Rechnungswesen oder Personalführung im Büro zum Berufsbild.
Zu den Aufgaben einer Einzelhandelskauffrau bzw. eines Einzelhandelskaufmanns gehören:
• Kundenberatung
• Warenverkauf
• Bearbeitung von Reklamationen, Umtausch
• Kassieren
• Erstellung von Abrechnungen
• Warenbeschaffung/Einkauf
• Sortimentsgestaltung
• Kontrolle der Lagerbestände
• Verkaufsfördernde Maßnahmen (Werbeaktionen etc.)
• Ggf. Personalverantwortung
Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann
Für eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann ist kein bestimmter Schulabschluss notwendig. Die meisten Azubis verfügen aber über einen mittleren Bildungsabschluss, aber auch mit einem Hauptschulabschluss hast du gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Idealerweise solltest du Interesse für Mathematik haben und die deutsche Sprache fließend beherrschen. Die Ausbilder schauen gerade in diesen beiden Fächern genau nach deinen Schulnoten.
Darüber hinaus solltest du freundlich und kommunikationsstark sein, für andere gern beratend tätig sein und auch in Konfliktsituationen einen kühlen Kopf bewahren.
Die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann
Die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann dauert in der Regel 3 Jahre und erfolgt dual. Das bedeutet, dass die Lehre sowohl im Betrieb (Praxisteil) als auch in der Berufsschule (Theorieteil) absolviert wird.
Im 1. Ausbildungsjahr lernst du die Basics der Kundenberatung und des Ein- und Verkaufs von Waren kennen. Dazu zählen u.a. das Führen von Verkaufsgesprächen, das Lernen der Umtausch- und Reklamationsrechte, eine Einführung in den Kassenbereich und Kenntnisse über Warenorder, -annahme, -lagerung und Inventur.
Im 2. Jahr der Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bzw. zum Einzelhandelskaufmann werden die im ersten Lehrjahr erworbenen Kenntnisse in den Bereichen Warenannahme und –lagerung, Kundenberatung und Verkauf, Kasse (Kassensysteme, Kassieren, Umtausch, Reklamation etc.) sowie Marketing (visuelle Verkaufsförderung, Kundenservice) vertieft.
Im 3. Ausbildungsjahr stehen vor allem Einzelhandelsprozesse im Fokus. Darüber hinaus musst du dir 3 weitere Qualifikationseinheiten aus folgenden Bereichen auswählen:
• Kundenberatung und –service (Kundenkommunikation, Konfliktlösung)
• Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft (Bestandskontrolle, Sortimentsgestaltung, Vertragsrecht)
• Warenwirtschaftliche Analyse (Umgang mit Umsatzstatistiken, Auswertung von Lagerstatistiken)
• Kaufmännische Kontrolle und Steuerung (Kosten- und Leistungsrechnung)
• Marketing (Planung, Durchführung und Auswertung verkaufsfördernder Maßnahmen)
• IT (Datenverarbeitung, Umgang mit E-Commerce, E-Business)
• Personal (Mitarbeiterführung, Konfliktstrategien, Personalplanung)
• Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit im Einzelhandel
Im Gegensatz zur Lehre als KFZ Mechatroniker oder Außenhandelskaufmann erfolgt die Ausbildung demnach ohne Spezialisierung nach bestimmten Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handel.
Eine Zwischenprüfung findet nach dem 2. Lehrjahr mittlerweile nicht mehr statt, dafür eine sogenannte „gestreckte Abschlussprüfung“. Nach dem 2. Ausbildungsjahr musst du danach eine schriftliche Prüfung in den Bereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft/Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde ablegen. Der Hauptteil der Abschlussprüfung legst du anschließend am Ende deines 3. Lehrjahres vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Hier erfolgt eine schriftliche Klausur zum Komplex „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ sowie ein mündliches, fallbezogene Fachgespräch.
Gehalt Einzelhandelskauffrau bzw. Einzelhandelskaufmann
Allgemeingültige Aussagen über den Lohn lassen sich natürlich nicht treffen, da dies stets von deinem jeweiligen Ausbildungsbetrieb und Standort abhängig ist.
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erhielten Azubis im Einzelhandel in ihrer Ausbildung 2014 durchschnittlich folgendes Brutto Gehalt pro Monat:
1. Lehrjahr: 637 Euro (Ost) - 716 Euro (West)
2. Lehrjahr: 713 Euro (Ost) - 795 Euro (West)
3. Lehrjahr: 819 Euro (Ost) - 912 Euro (West)
Nach dem Abschluss sieht es dann finanziell deutlich besser aus und du kannst idR mit einem Einstiegsgehalt zwischen 1400 und 1800 Euro brutto rechnen.
Berufliche Möglichkeiten von Einzelhandelskaufleuten
Als Kauffrau im Einzelhandel bzw. Kaufmann im Einzelhandel bieten sich vielfältige berufliche Möglichkeiten. Interessierst du dich für Mode, kannst du etwa bei großen Modeketten wie H&M, C&A oder auch in kleineren Boutiquen bzw. Fachgeschäften tätig werden. Alternativ werden auch in Schuh-, Schmuck- oder Accessoiregeschäften regelmäßig Einzelhandelskaufleute gesucht.
Möchtest du lieber im Lebensmittelbereich arbeiten, bieten Supermärkte, Discounter oder Delikatessengeschäfte wie Kaufland, Penny, Tchibo oder Käfer gute Einstiegsmöglichkeiten.
Generell bieten sich in Fachgeschäften jeglicher Art berufliche Möglichkeiten. So kannst du z.B. auch in Baumärkten, Fahrradläden oder Tankstellen arbeiten.
Bildquelle Titelbild: Vielen Dank an nicci für das Bild (© nicci / freeimages.com).
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