StudentInnen in der Stadt
Vielleicht wird das ja was..... |
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c.berger
am 09.09.05
also bei mir ist internes die einzige die ich noch brauch. hast du nähere info zu dieser mündlichen prüfung...?? vor allem bis wann man die beantragen muß und so weiter....?? danke happy restferien
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tramis
am 09.09.05
Diese Möglichkeit besteht, wenn dies deine letzte Prüfung ist die du zum Bestehen des Vordiplom brauchst und du darfst irgendwie keine weiteren Versuche mehr haben.Naja, am besten du setzt dich da mal mit Herrn Fischer in Verbindung. Das geht auf jeden Fall irgendwie.
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c.berger
am 09.09.05 Zitat:Original geschrieben von Tramis und du darfst irgendwie keine weiteren Versuche mehr haben. sorry das ich nochmal nachfrage: aber meinst du damit das ich quasi keinen dritten versuch mehr haben dürfte? danke
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tramis
am 09.09.05
ja, wen ich das richtig verstanden hab schon....so seltsam das klingen mag.....aber ich würde an deiner Stelle trotzdem mal beim Prüfungsamt anfragen.
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c.berger
am 09.09.05
danke
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tramis
am 12.10.05
So... Nach dem hier viel Kritik geübt wurde... Hat sich jetzt eigentlich jemand definitiv beschwert oder wurde alles so hin genommen wie es ist...?!Bzw. würde auch gern mal wissen ob euch meine"Tips" weiter geholfen haben... Gruß an alle.....
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meisterm
am 18.10.05
Hallo, wie lief den am 13 die Einsichtnahme bei Internes? Ich habe erst später einen einzelnen Termin, da ich später erst wieder da bin. Habt ihr irgendwelche Tipps Gruß
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c.berger
am 18.10.05
also einsichtnahme fand ich persönlich ganz gut. war beim übungsleiter gröger. man hat halt seine klausur bekommen und konnte sich die halt durchgucken und ihm auch fragen stellen...wie z.bsp. was hätte man denn da schreiben können usw.
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achim
am 29.03.06
Hat eigentlich jemand die Idee bezüglich Jena umgesetzt?
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tramis
am 07.06.06
Naja, das mit der Anfechtung, dem Beschweren etc. bezüglich schriftlicher Prüfungen ist verdammt schwer... Aber ich hab da was neues raus gefunden was die Abnahme des Access-Programmes betrifft. Ich habe zwar zum Glück bestanden. Aber was "lustig" ist, ist das diese Prüfung als mündliche Prüfung in der Prüfungsordnung deklariert ist. Das heißt, dass laut dem Sächsischen Hochschulgesetz mindestens 2 fachkundige Prüfer oder Beistitzer wärend der Prüfungsabnahme anwesend sein müssen...Irgendwie saß bei mir immer nur Herr Rupprecht am Rechner...Das ist irgendwie nur einer!? Bezüglich dieses Themas (weiß nicht ob es jetzt auch noch so ist) wäre diese Prüfungsabnahme rechtswidrig, da aufgrund nur eines Prüfers das Ergebnis sehr subjektiv ausfallen könnte. Das erklärt, warum einer meiner Bekannter diese Prüfung nochmals absolvieren konnte, obwohl ihm kein weiterer Versuch laut Prüfungsordnung zustand. Schon komisch...er hatte sich beschwert und hatte nach kurzer Zeit einen weiteren Versuch zur Verfügung gestellt bekommen, den es laut Prüfungsordnung garnicht geben dürfte.......
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