Zitat:
Original geschrieben von revo
stille rücklagen sind doch aber auch, wenn das management nach hgb 50% vom JÜ einbehält, und somit nicht ausschüttet.
ansonsten stille reserven, wenn bw < zw
Nee, denn dann gehen diese 50% in die Gewinnrücklagen, die o f f e n ausgewiesen auf der Passivseite stehen....das genau ist in dem von Ihnen zitierten beispiel BW< ZW gerade nicht der Fall....daher still!