StudentInnen in der Stadt
Müssen wir in der Klausur Konten Buchen? |
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stephan1333
am 11.02.05
Bin so beim lernen am überlegen ob wir die einzellnen Buchungssätze auch in Konten buchen müssen. Weiß da jemand was? Bei einigen Aufgaben verwunder ich mich das wir im Skonto MWSTenthalten haben, ist doch einigermaßen seltsam. Müssen wir das nicht theoretisch wieder rausbuchen da die VoSt/Ust ja dann nicht angefallen ist. Danke für eure Tips
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melusine
am 11.02.05
Wir müssen nicht in Konten buchen...höchstens die Abschlussbuchungen!!! Bei deiner Frage mit den lustigen Steuern kann ich dir leider auch nich helfen!!!
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anonym
am 11.02.05
in der Klausur muss man 3 Stunden lang nur Buchungssätze aufschreiben. (u.a. Abschlussbuchungen) dann kommt vielleicht noch eine Tabelle mit Kalkulationen oder Handelsspanne umrechnen, aber ansonsten wirklich nur die Sätze. letztes Semester gab es glaube ich von 300 punkten 30 punkte auf abschlussbuchungen und 20 punkte auf eine tabelle mit handeslspanne. hat jetzt zwar nichts mit der frage zu tun, aber wollte ich mal erwähnen... *g*
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stussy
am 11.02.05
Seh ich das richtig, dass wenn man alle Gegas gelöst hat und diese auch verstanden hat schon sogut wie durch ist? Oder hätte jemand, der TdR schon geschrieben hat noch weitere Tipps zum Bestehen der Klausur? §-)
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meisterm
am 11.02.05
alle gega's gelöst alleine ist noch keine Sicherheit zum Bestehen. Man muß sich wirklich 300 minuten lang konzentrieren. Man kann das auch ganz schnell verhauen wenn man aufgeregt ist.
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daniel
am 11.02.05
300 min wäre ein bissl hart, 180 sollten reichen....
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anonym
am 11.02.05
dürfen wir programme, z.B. zur berechnung einzelner preise nutzen (auf dem taschenrechner)?
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anonym
am 11.02.05
er meinte aber die 300 punkte die es zum verteilen gibt =)
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alex
am 12.02.05 Zitat:Original geschrieben von LXFreak dürfen wir programme, z.B. zur berechnung einzelner preise nutzen (auf dem taschenrechner)? Ok, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich hatte mich ja nur flüchtig mit Dr. Brägelmann über dieses Thema unterhalten. Letztendlich gilt immer was auf der Klausur steht. Und da steht, wie du schon richtig angemerkt hast, dass Taschenrechner beliebiger Bauart erlaubt sind. Demzufolge müssten ja auch GTR und andere speicherfähige Rechner erlaubt sein. Trotzdem rate ich jedem, noch einen einfachen Taschenrechner für den Notfall mitzunehmen!
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anonym
am 11.02.05
es gab/gibt im buchführungsforum einen Beitrag, da wird nach der Verwendbarkeit von "GTR" gefragt und mit "ja" beantwortet. Soweit ich weiss, sind die meisten GTR auch speicherfähig. Wenn also das Aufsichtspersonal in der Lage ist alle GTR auf Speicherbarkeit zu testen, dann ok... Gruß Mathias
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