StudentInnen in der Stadt
Müssen wir in der Klausur Konten Buchen? |
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anonym
am 11.02.05
ich kann mich meiner erkenntnis nach auch nur dem mathias anschließen. ich werd meinen gtr mitnehmen, da dr. bägelmann meinte, wir dürfen diese benutzen. werd dann nur das programm nicht darauf speichern. fänd es bloß ziemlich ungerecht, wenn die gtr dann -plötzlich- als nicht mehr zugelassen gelten und wir am montag ohne da stehen.
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anonym
am 11.02.05
also so auf dem Klausurblatt (180min) steht unter zulässige Arbeitsmittel, Taschenrechner beliebiger Bauart ---> also kommt mein Ti-86 mit
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anonym
am 12.02.05 Zitat:Original geschrieben von Alex Zitat:Original geschrieben von LXFreak dürfen wir programme, z.B. zur berechnung einzelner preise nutzen (auf dem taschenrechner)? Ok, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich hatte mich ja nur flüchtig mit Dr. Brägelmann über dieses Thema unterhalten. Letztendlich gilt immer was auf der Klausur steht. Und da steht, wie du schon richtig angemerkt hast, dass Taschenrechner beliebiger Bauart erlaubt sind. Demzufolge müssten ja auch GTR und andere speicherfähige Rechner erlaubt sein. Trotzdem rate ich jedem, noch einen einfachen Taschenrechner für den Notfall mitzunehmen! nun bin ich doch etwas verunsichert. kannst du mir bitte sagen, ob die grafiktaschenrechner erlaubt sind. wenn wir dann montag plötzlich gesagt bekommen, dass wir sie nicht verwenden dürfen, werden einige leute sicherlich ohne dastehen. letztes jahr waren sie ja, soweit ich informiert bin, noch zugelassen. danke
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alex
am 12.02.05
Ok, ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich hatte mich ja nur flüchtig mit Dr. Brägelmann über dieses Thema unterhalten. Letztendlich gilt immer was auf der Klausur steht. Und da steht, wie du schon richtig angemerkt hast, dass Taschenrechner beliebiger Bauart erlaubt sind. Demzufolge müssten ja auch GTR und andere speicherfähige Rechner erlaubt sein. Trotzdem rate ich jedem, noch einen einfachen Taschenrechner für den Notfall mitzunehmen!
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anonym
am 12.02.05
Ich habe Dr. brägelmann auch extra deswegen gefragt,weil letztes Jahr hieß es nur normale Rechner und dann war auch der GTR erlaubt,den ich natürlich nicht mithatte auf jeden fall meinte Dr. Brägelmann,wir dürfen den GTR verwenden.
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stephan1333
am 12.02.05
Mal ne Frage zum Gega03 bei Aufgabe 1 gibt es 20% Rabatt und da ziehen wir sie vom Bruttobetrag ab, bei Aufgabe 6 gibt es 10% Rabatt und da werden sie nirgends berücksichtigt. Kann mir das mal jemand erklären? Achso bei der 6 Aufgabe komme ich auch immer nur bis auf 6 Cent an die Werte ran. (480*0.98+20 = 509,79) Wäre euch sehr verbunden
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sie.ste.
am 12.02.05
hi! da gabs auch noch die frage, ob wir die abkürzungen von brägi benutzen dürfen. brägi meinte NEIN! müssen wir jetzt alles ausschreiben und nich ver oder ba benutzen???
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meisterm
am 12.02.05 Zitat:Original geschrieben von Stephan1333 Mal ne Frage zum Gega03 bei Aufgabe 1 gibt es 20% Rabatt und da ziehen wir sie vom Bruttobetrag ab, bei Aufgabe 6 gibt es 10% Rabatt und da werden sie nirgends berücksichtigt. Kann mir das mal jemand erklären? Achso bei der 6 Aufgabe komme ich auch immer nur bis auf 6 Cent an die Werte ran. (480*0.98+20 = 509,79) Wäre euch sehr verbunden Vielleicht hilft dir das um dein (Rundungs-)Fehler zu finden: ....................................netto.......16%.......brutto Listenpreis..................466,03 ....74,56 ....540,59 Rabatt..... 10,00%....... 46,60 ......7,46 ...... 54,06 ZEP / ZVP................. 419,42 ....67,11 ......486,53 Skonto.......2,00%..........8,39 .....1,34 ........ 9,73 BEP / BVP.................. 411,03 ....65,77 ......476,80 Fracht......................... 20,00 ......3,20 ......23,20 Rechnungsbetrag.........439,42 ....70,31 ......509,73 Überweisungsbetrag.....431,03 ....68,97 ......500,00
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daniel
am 12.02.05
@ sie.ste: soweit ich das verstanden habe dürfen wir die abkürzungen schon verwenden. wir dürfen nur keine übersicht über die abkürzungen benutzen (also z.b. keine tabelle mitnehmen, auf der alle abkürzungen und ihre bedeutungen stehen). @stephan: meines erachtens liegt es daran, dass bei 1. der listenverkaufspreis und bei 6. der überweisungsbetrag gegeben ist. beim überweisungsbetrag ist schon alles abgerechnet.
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anonym
am 12.02.05
Die Abkürzungen düfen wir auf jeden Fall benutzen, aber wie schon gesagt wurde, hat Dr. Brägelmann sicher nur verstanden, ob wri die Folie nehmen dürfen. Habe mich damals bei dem beitrag auch gewundert. Aber benutz nur fein die angelernten Abkürzungen. sollten dir trotzdem welche entfallen geht es auch,wenn du dir welche ausdenkt,aber du musst kenntlich machen, was du meinst. Ich denk das geht auch in den meisten Fällen.
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