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Fragen vor der BGB-Klausur

Userbild von Flying Monte
flying monte
am 17.01.05
Hallo,

da sich keine Lerngruppe gefunden hat, möchte ich dennoch Jeden der vor der Klausur noch Fragen hat, hier die Möglichkeit geben diese zu stellen. Ich werde täglich vorbeischauen und dann diese so gut wie möglich beantworten. Vielleicht helfen auch ein paar Kommilitonen die beim Lernen schon etwas weiter sind oder einfach so eine gute Antwort haben.

An all diejenigen welche mein Script schon gezogen haben :danke:
vorallem für Lob und Kritik.

Für alle die es noch nicht haben, aber gern wollen hier nocheinmal der Link:

http://www.primacom.net/frankmartin/Zum Klausurscript - BGB

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Userbild von noby82
noby82
am 05.02.05
Ich hab da mal zwei kurze Fragen aus einer alten Klausur

1. Wann entstehen Schuldverhältnisse
a) immer
b) manchmal
c) nie durch Vertrag
Man soll seine Antwort noch begründen.

2. Zwei Kaufleute vereinbaren einen Vertrag die Verjährung
beginnt nach 4 Jahren. Ist dies zulässig?

Wenn die beiden Fragen mir jemand Beantworten könnte
oder nur seine Lösungsvorschläge mitteilen würde,würde
ich mich sehr darüber freuen.
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Userbild von Flying Monte
flying monte
am 05.02.05
Hallo,

zu 1.)
[red]a.) ist def. falsch => denn es gibt ja auch das Gefähligkeitsverhältnis etc. PS: ich möchte ja mit dieser Antwort auch in keiner Schuld stehen[/red] :-))
[navy]b.) halte ich für am wahrscheinlichsten => denn SV entschtehen zu einem durch Gesetz, dann spricht man von gesetzl. SV (z.B. § 823 Haftung aus unerlaubter Handlung) und zum anderen aus Vertrag, dann spricht man vom vertragl. SV (z.b. § 433 Kaufvertrag)[/navy]
[red]c.) ist def. falsch => ergibt sich aus Antwort b.)[/red]

Meiner Meinung nach sind diese Fragen (aus dem Gedächtnis notiert) nicht ganz so im Wortlaut wie in der Klausur, soll heißen in der Klausur sind solche Fragen wahrscheinlich genauer formuliert, und somit leichter und eindeutiger beantwortbar.
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Userbild von Daniel
daniel
am 06.02.05
ich hatte diese frage schonmal gestellt, ehe der server gecrasht war, aber damals gabs noch keine entsprechende antwort. deshalb hier nochmal:

1. darf ich auf klebezettel, die ich mir ins bgb pappe auch was draufschreiben?

2. ist das verlinken von paragraphen erlaubt? (also darf ich mir ins bgb unter einen paragraphen nummern von anderen paragraphen schreiben, die das selbe thema behandeln?)

danke im voraus für eure sicher umfangreiche hilfe! :-D
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Userbild von Melusine
melusine
am 06.02.05
zu 1.: Du darfst dir auf die Klebezettel die gleiche Formulierung schreiben, wie sie im BGB verwendet wird!
zu 2.: Auch Hinweise zu anderen Paragraphen sind erlaubt!
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Userbild von Flying Monte
flying monte
am 06.02.05
Vor dem Crash der WiWi-Community habe ich mich auch recht ausführlich geäußert :-))
Mein Tipp war damals, lieber mit Leuchtmarkern zu arbeiten als mit Klebezelten und Notizen (die dann vielleicht nicht erlaubt sind).

Hier nochmal kurz:
[royalblue] - man kann z.B. die Voraussetzungen und Merkmale eines Paragraphens markern[/royalblue]
[navy] - weiterhin gibt es ein Stichwort- wie ein Inhaltsverzeichnis, welches ein wenig Bunt in der Klausur schnell zu den richtigen Stellen führ[/navy]
[green] - auch kann man mit Farbe, Querverweise gut hervorheben, so dass man diese in der Klausur bestimmt nicht vergist[/green]

[red]Aber Achtung: es sollte sich am Ende um ein Schwarz/Weißes BGB mit Farbflecken handeln, nicht um einen bunten Comic![/red]
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Userbild von Genius
genius
am 06.02.05
Hier nochmal die Frage vom noby, da mich dieser Punkt auch interessiert und bisher nicht beachtet wurde, vielleicht kann sich ja jemand erbarmen:

2. Zwei Kaufleute vereinbaren einen Vertrag die Verjährung
beginnt nach 4 Jahren. Ist dies zulässig?

Danke
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Userbild von Anonym
anonym
am 06.02.05
nein, das ist nicht zulässig, weil verjährungsfristen gründsätzlich nur verkürzt werden können, nicht verlängert oder ganz ausgeschlossen. und da dieser vertrag zwischen den kaufleuten ja sicher der regelmäßigen verjährungsfrist lt. § 195 BGB unterliegt ist das nicht zulässig was die beiden vereinbaren.

genuis, soll ich dich nun für die frage auch auslachen? :-D
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Userbild von Genius
genius
am 06.02.05
Hey die Sache mit dem BGB war echt lustig!!! Ausserdem war's schon spät...
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Userbild von Anonym
anonym
am 06.02.05
die frage ist berechtigt.. in externes rewe würde es auch nahe liegen das hg. b zuzulassen.. aber ist nicht so... an dieser uni ist alles möglich.... :-P
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