Hier hat so lange keiner geantwortet?
Wahrscheinlich hast du inzwischen selbst schon Antworten gefunden, aber nach dem, was ich von befreundeten Kommilitoninnen weiß, kannst du wenn das Kind da ist ein Urlaubssemester nehmen. BAföG kann dir auch nicht gestrichen werden, weil eine Schwangerschaft ein triftiger Grund ist die Regelstudienzeit zu überziehen. - Der Staat ist schließlich verpflichtet Mütter zu schützen.
Außerdem bietet der AStA oft Dienste wie eine Babysittingbörse an. An manche Unis sind auch noch Kindergärten angegliedert (in Münster jedenfalls).