Studentische Mitbestimmung und Solidaritätsprinzip
Vielleicht das wichtigste Recht eines Studenten ist das Recht auf Mitbestimmung. Und eigentlich ist es sogar eine Pflicht. Die Studierenden verwalten ihre Interessen selbst, darum gibt es entsprechende demokratisch gewählte Gremien, die die Studierenden an der Hochschule vertreten.
Im kleinsten Rahmen ist das der Fachschaftsrat (FSR), der eine einzelne Fachschaft vertritt, im größeren Rahmen ist das der Studentenrat (StuRa) oder auch Studentenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss, der AStA. Diese gewählten Gremien sorgen dafür, dass eure Stimme auch gehört wird. Je mehr Studenten sich dabei beteiligen, je aktiver ihr seid, desto gewichtiger ist auch eure Stimme.
Für viele wichtig, für manche aber auch ein Ärgernis, ist das Semesterticket. Kaum eine Hochschule (oder eine Hochverbund in einer größeren Stadt) kommt ohne Semesterticket aus, das den Studenten mit einer einmaligen Zahlung zu Beginn des Semesters die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs ermöglicht. Prinzipiell hat man ein Recht auf das Semesterticket, wenn es denn angeboten wird, aber an vielen Standorten ist es auch zur Pflicht geworden.
Grund dafür ist das Solidaritätsprinzip. Oft ist das Ticket direkt an den Semesterbeitrag gebunden. Das heißt, ihr müsst es bezahlen, ob ihr es nun nutzen wollt oder nicht. Alle zahlen für alle, damit es für alle günstig bleibt – das ist, grob gesagt, das Solidaritätsprinzip. Für die einen ist das praktisch, für den passionierten Radfahrer oder den Wohnheimbewohner, der zwei Minuten vom Campus entfernt lebt, ist es eher lästig.
Rückmeldung, BAföG und Co.
Apropos Semesterbeitrag: Ihr habt die Pflicht, euch jeweils für das neue Semester zurückzumelden. In der Regel geschieht das automatisch mit der Zahlung des Semesterbeitrages. Achtet also drauf, hier die Fristen einzuhalten, denn sonst droht im schlimmsten Fall die Exmatrikulation.
Einige Rechte und Pflichten für Studenten im Überblick
Prinzipiell hat jeder Studierende ein Recht auf Bundesausbildungsförderung (BAföG).
Dieses Recht ist aber an die Mitwirkungspflicht gebunden. Nicht jeder bekommt nämlich die Förderung. Abhängig ist es von eurer Einkommenssituation und der eurer Eltern. Darum müsst ihr beim Antrag auch so viele Details angeben. Wenn ihr BAföG bekommt, seid ihr übrigens auch von der GEZ-Pflicht befreit. Ansonsten müsst ihr die Abgabe auch als Student zahlen.
Eine generelle Anwesenheitspflicht an deutschen Hochschulen gibt es nicht mehr, schon gar nicht in Vorlesungen, da kann der Professor reden, wie er will. Aber in einigen Ausnahmesituationen kann eure Anwesenheit vorausgesetzt werden. Wenn regelmäßige Teilnahme als Prüfungsvorleistung gilt und etwa ein Referat ersetzt oder wenn ihr bestimmte Labortermine einhalten müsst.
Apropos Prüfung: natürlich habt ihr auch das Recht auf Klausureinsicht.
Bereits vor dem Studium habt ihr das Recht auf eine Studienplatzklage, wenn ihr nicht in euren Studiengang reingekommen seid. Das sollte allerdings der letzte Strohhalm sein.
Das Thema Datenschutz ist derzeit allgegenwärtig und auch an Hochschulen wichtig. Manche Infos braucht die Uni, etwa Namen, Geburtstag oder Anschrift, andere darf sie nicht einfordern, zum Beispiel genauere Daten zu eurem Kind. Außerdem darf die Hochschule eure Daten nicht „verscherbeln“, sondern muss sie vertraulich behandeln.
Wichtiges Thema, gerade zu Beginn des Studiums, wenn man das erste Mal bei Mutti auszieht, ist zudem auch das Mietrecht für Studenten, das wir euch ja bereits in einem gesonderten Artikel zusammengestellt haben.
Fazit: Studierende haben viele Rechte. Wichtig ist, diese wahrzunehmen und zu nutzen. Geht zu den Wahlen eurer Fachschaftsräte und engagiert euch für eure Interessen.
Bildquelle: Vielen Dank an Mattox für das Bild (© Mattox / freeimages.com).
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