Zum Glück kann man im Krankheitsfall oder aus anderen guten Gründen von der Prüfung zurücktreten. In der Regel muss bei einer Erkrankung vor allem ein ärztliches Attest vorliegen, dass rechtzeitig zur Frist eingereicht wurde. Wer aus anderen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, kann beim Prüfungsamt einen Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen.
Allerdings haben viele Hochschulen strenge und individuelle Vorgaben, wann eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt und wie diese nachgewiesen werden muss.
Welche Gründe für einen Prüfungsrücktritt gibt es?
Der Prüfungsrücktritt nach Anmeldung einer Prüfung muss gut begründet werden. Welche Gründe für die Prüfungsunfähigkeit ausreichen, entscheidet jede Hochschule selber. Die entsprechenden Angaben hierzu findet ihr in der Prüfungsordnung eurer Universität bzw. (Fach-)Hochschule. Auf einige Fälle können sich die Hochschulen jedoch einigen.
Ansteckende oder zeitweise auftretende Krankheiten am Prüfungstag, die deine Leistungsfähigkeit aufgrund starker Symptome einschränken, gelten überall als guter Grund von der Prüfung fern zu bleiben. Allerdings kommt es hier wieder stark auf die Hochschule drauf an, welche Krankheiten darunter fallen. Auch Krankenhausaufenthalte während des Prüfungszeitraums oder ein gebrochener Schreibarm können als Prüfungsunfähigkeit anerkannt werden, müssen es aber nicht zwangsläufig.
Außer Krankheiten gilt auch die Unmöglichkeit am Prüfungsort zu erscheinen als Entschuldigung, sofern diese nicht absehbar und vermeidbar gewesen wären. Dies kann z.B. durch schwere Unfälle oder Naturkatastrophen der Fall sein.
Des Weiteren können familiäre Belastungssituationen oder plötzliche Schicksalsschläge als triftiger Grund für ein Fernbleiben am Prüfungstag angesehen werden. Im Falle eines plötzlichen Todesfalls in der Familie oder der Pflegetätigkeit von Angehörigen, wird ein Antrag auf Prüfungsrücktritt in den meisten Fällen bewilligt.
Ganz klar als nicht ausreichend für die Bescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit werden Prüfungsangst oder Verspätungen durch die Bahn oder Staus gewertet. Es wird von den Studierenden erwartet, dass Sie sich am Prüfungstag einen ausreichenden Zeitpuffer einplanen. Auch Dauerleiden durch langfristige und chronische Erkrankungen sind keine begründete Ursache für ein Fernbleiben von der Prüfung, sofern diese nicht in unvorhersehbaren, akuten Schüben auftreten.
Wann wird die Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit am Prüfungstag anerkannt?
Wenn du am Prüfungstag krank bist, musst du dich rechtzeitig um die nötigen Nachweise kümmern. Schau dir hierzu die Prüfungsordnung deiner Hochschule an und achte darauf, welche Formulare eingereicht und welche Fristen eingehalten werden müssen.
Gerade bei dem ärztlichen Attest solltest du prüfen, welche Angaben deine Hochschule bezüglich deiner Erkrankung erwartet. Denn ob du prüfungsunfähig bist, entscheidet zunächst einmal nicht der Arzt, sondern das Prüfungsamt. Der Arzt kann hierfür nur den notwendigen Beweis liefern. Häufig reicht eine Diagnose wie „Kopfschmerzen“ oder „Bauchschmerzen“ nicht aus, denn diese werden nicht als ausreichender Grund für ein Fernbleiben von der Prüfung angesehen. Es wird stattdessen ein sehr detailliertes Beschwerdebild verlangt, dass deine Prüfungsunfähigkeit eindeutig bestätigt. Außerdem kann das Prüfungsamt im Zweifel ein Attest eines Amtsarztes verlangen. Informiere dich also unbedingt vorab schon einmal für den Fall, dass du an einem Prüfungstag krank wirst.
Ob der Prüfungsrücktritt möglich ist, liegt auch an dem Zeitpunkt, an dem die Krankheit auftritt oder das Prüfungsamt über diese benachrichtigt wird.
Prüfungsrücktritt vor der Prüfung
Im Regelfall ist ein Prüfungsrücktritt an einer Hochschule bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich. Dieser liegt meist aber soweit im Voraus, dass es im Falle einer plötzlichen Erkrankung schon zu spät ist, um sich noch von der Prüfung abzumelden.
Sollte die Frist bereits verstrichen sein und du ein paar Tage vor der Prüfung erkranken, ist ein ärztliches Attest notwendig. Dieses sollte so schnell wie möglich eingereicht werden. In der Prüfungsordnung deiner Hochschule kannst du nachlesen, wie viele Tage das Attest alt sein darf und bis wann es spätestens im Prüfungsamt eingereicht werden muss. An manchen Hochschulen ist zudem eine Rücktrittserklärung erforderlich, für die es entweder eine Mustervorlage gibt oder die per Brief oder Email, in Form einer eindeutigen Nachricht, eingereicht werden kann.
Im Falle einer Hausarbeit oder anderen Prüfungsleistungen über einen längeren Zeitraum hinweg, ist die Sache kniffliger. Wenn du aufgrund einer Krankheit oder anderen Gründen über einen längeren Zeitraum an dem Erbringen deiner Prüfungsleistung gehindert wirst, sollte dein erster Schritt immer die Kontaktaufnahme mit deinem Dozenten sein. Professoren sind schließlich auch nur Menschen und haben häufig die Möglichkeit, dir unkompliziert eine Fristverlängerung zu erteilen. Ansonsten ist auch hier ein entsprechendes Attest von deinem Arzt einzureichen.
Tipp: Wenn du umgekehrt vergessen hast, dich bis zur Frist für eine Prüfung anzumelden, kann dies oft noch nachträglich durch einen Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen.
Krank am Prüfungstag
Wenn du die Nacht vor oder am Prüfungstag krank wirst, ist die Einreichung eines Attests vor Prüfungsbeginn meist nicht mehr möglich. Hier solltest du besonders schnell handeln und noch am selben Tag einen Arzt aufsuchen.
An vielen Hochschulen muss die Bescheinigung der Krankheit am Prüfungstag spätestens drei Werktage nach der Prüfung eingegangen sein, an einigen Universitäten gilt aber auch die Unverzüglichkeit der Einreichung. Wenn das Attest per Brief übersendet wird, zählt hier meistens das Datum des Poststempels, an dem der Brief aufgegeben wurde. An manchen Hochschulen kann ein Foto des Attests zur Sicherheit auch vorab per Email eingereicht werden.
Solltest du aus anderen Gründen noch am selben Tag von der Prüfung zurücktreten wollen, musst du auch hier den Antrag auf Prüfungsrücktritt möglichst schnell nachreichen und vorab am besten eine Rücktrittserklärung versenden.
Prüfungsrücktritt nach der Prüfung
Eine nachträgliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ist in der Regel nicht mehr möglich, erst recht nicht, wenn die Notenbekanntgabe bereits erfolgt ist. Ein ärztliches Attest oder eine Rücktrittserklärung müssen bereits am oder vor dem Prüfungstag erfolgen, auch wenn das Attest erst ein paar Tage später eingereicht wird.
Eine Sondersituation liegt vor, wenn die Symptome der Erkrankung erst während der Prüfung auftreten. In diesem Fall sollte man sich bei der betreuenden Person melden, die Symptome feststellen lassen und anschließend umgehend einen Arzt aufsuchen, der diese bestätigt. Dann hat man die Chance, dass ein Prüfungsrücktritt noch anerkannt wird. Allerdings müssen auch hier die Beschwerden eindeutig und stark sein.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein Antrag auf Prüfungsrücktritt abgelehnt wurde?
Wenn dein Antrag auf Prüfungsrücktritt abgelehnt wurde, kannst du verschiedene Schritte einleiten. Zuerst einmal solltest du dich bei deiner Hochschule oder dem Prüfungsamt erkundigen, warum dein Antrag abgelehnt wurde, wenn dir nicht bereits eine Begründung vorliegt. Nun kannst du begründeten Widerspruch gegen den Beschluss einlegen. Hierfür kann es hilfreich sein, sich zunächst an die Fachschaft oder den AStA zu wenden und sie um Hilfe zu bitten. Durch ihre Unterstützung stehst du nicht mehr alleine da und vielleicht haben sie schon Erfahrung und Tipps für deine Widerspruchsbegründung.
Ein Beispiel für eine Widerspruchsbegründung ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 im Grundgesetz. Dieses Gesetz ist vor allem dann eine gute Grundlage, wenn der Antrag auf Prüfungsrücktritt aufgrund eines unzureichenden Beschwerdebildes im Attest zurückgewiesen wurde. Hier kann nämlich mit der Schweigepflicht des Arztes und dem Schutz personenbezogener Daten argumentiert werden.
Sollten diese Schritte nichts bringen, du dich aber absolut im Recht siehst, kannst du auch einen Anwalt einschalten. Die Anwaltskosten können ziemlich hoch ausfallen, sofern du keine Rechtschutzversicherung hast. Überlege dir also gut, ob du die Mühen und Kosten eines Gerichtsverfahrens wirklich auf dich nehmen möchtest oder ob du einfach den Zweittermin für die Prüfung wahrnimmst. Lohnen kann sich solch ein Verfahren vor allem dann, wenn das Nichtbestehen der Prüfung zur Exmatrikulation führen würde.
Was geschieht nach erfolgreichem Prüfungsrücktritt?
Wenn du nach einer Krankheit am Prüfungstag richtig vorgegangen bist, sollte dein Antrag auf Prüfungsrücktritt angenommen worden sein. In diesem Fall wird der versäumte Versuch nicht gewertet und du kannst ihn zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
Handelte es sich um den Erstversuch, so erfolgt die Wiederholung mit dem Zweitversuch. Dieser wird in der Regel schon mit dem Erstversuch bekannt gegeben und liegt meist am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Wenn es aber der Zweitversuch war, den du krankheitsbedingt versäumt hast, wird der Zeitpunkt der Prüfungswiederholung vom jeweiligen Dozenten festgelegt oder erfolgt erst im nächsten Semester.
Beachte aber, dass du die Prüfung im Krankheitsfall oder bei Rücktritt aus anderen Gründen zum nächsten Termin wahrnehmen musst. Natürlich können auch hier wieder unerwartete Umstände eintreten aber ein vollständiger Rücktritt von der Prüfung ist nicht mehr möglich. Die Prüfung muss absolviert werden, so wie es auch im Normalfall nach Ablauf der Frist für den Prüfungsrücktritt getan werden muss.
Fazit
Jedem kann es mal passieren, dass er am Prüfungstag krank ist. Das ist völlig legitim und kann im Normalfall durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Dennoch solltest du vorab in der Prüfungsordnung deiner Hochschule nachsehen, welche Regelungen zum Prüfungsrücktritt festgehalten wurden und dich an die Fristen und Vorgaben halten.
Bitte deinen Arzt bei der Ausstellung des Attestes um ein detailliertes Beschwerdebild und reiche das Attest so schnell wie möglich an der Hochschule ein. Auch bei Prüfungsunfähigkeit aus anderen Gründen solltest du schnell handeln, eine Rücktrittserklärung abgeben und einen Antrag auf Rücktritt stellen. Im besten Fall kannst du hierfür auch Beweise erbringen.
Wenn du diese Punkte beachtest, musst du dir um deinen Prüfungsrücktritt keine Sorgen machen!
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