Aber wie steht es eigentlich um die Aufklärung was die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Fahrräder angeht? Darf man Musik hören beim Radfahren? Oder betrunken Fahrrad fahren? Immer wieder gibt es Missverständnisse, was die Regeln beim Radfahren angeht, die 10 wichtigsten klären wir hier.
1. Promillegrenze Fahrrad: Darf ich betrunken Fahrrad fahren?
Die Studie von 2019 zeigt auch, dass 44% der Fahrradfahrer ihr Rad unter anderem nutzen, um abends auszugehen und sich mit Freunden zu treffen, besonders bei Studierenden dürfte dies häufig der Fall sein. Aber wie steht es hierbei mit dem Alkoholgenuss aus, darf man betrunken Fahrrad fahren?
Die kurze Antwort ist natürlich: Nein. Obwohl manche hier Fehlinformationen verbreiten, ist es so, dass genau wie beim Autofahren eine feste Promillegrenze besteht. Zurzeit liegt die Promillegrenze beim Fahrrad bei 1,6. Das ist deutlich höher als die Grenze, die beim Autofahren gilt, wird man aber erwischt, drohen 3 Punkte in Flensburg.
Achtung: Auch bei einem niedrigeren Spiegel von 0,3 Promille (Also bei vielen schon nach einer Flasche Bier) besteht, wenn jetzt ein Unfall verursacht wird, eine Mitschuld! In dem Fall muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Es ist also auch auf dem Rad am sichersten, einfach ganz auf Alkohol zu verzichten.
2. Darf ich Musik hören beim Radfahren?
Zum Musik hören beim Radfahren sagt die Studie des Bundesministeriums für Verkehr leider nichts aber jeder, der in einer Studentenstadt wohnt, sieht wahrscheinlich täglich hunderte Radfahrer mit Stöpsel im Ohr oder Kopfhörern auf. Aber ist das eigentlich erlaubt?
Tatsächlich handelt es sich hier um einen der seltenen Fälle, bei dem viele Menschen fälschlicherweise von einem Verbot ausgehen. Musik hören beim Radfahren ist nämlich völlig legal! Die einzige Ausnahme, die hier gilt, ist dieselbe wie beim Autofahren: Die Musik darf nicht so laut sein, dass man keine Umgebungsgeräusche (Wie zum Beispiel eine Hupe) mehr wahrnimmt. Ansonsten droht eine Geldstrafe von 10 Euro.
3. Darf man nebeneinander Fahrradfahren?
Nach der Uni schön nebeneinander auf dem Fahrrad heimwärts fahren, ist das erlaubt? Viele Autofahrer würden sich sicher gegen das nebeneinander Fahrradfahren aussprechen, grundsätzlich ist es aber nicht verboten, solange genug Platz vorhanden ist.
Das bedeutet: Nebeneinander fahren ist erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird, ansonsten drohen 20 Euro Bußgeld. Ausnahmen bilden große Radgruppen von mehr als 16 Personen. Diese dürfen immer nebeneinander fahren und werden sozusagen eher als ein großes Fahrzeug gewertet.
4. Auf Gepäckträger mitfahren – erlaubt?
Nebeneinander fahren geht also meistens in Ordnung aber wie ist das mit dem spontanen Taxidienst, den man so oft in Parks und auf Straßen beobachten kann: darf man auf dem Gepäckträger mitfahren?
Nein, auf dem Gepäckträger zu fahren ist grundsätzlich nicht erlaubt und kostet 5 Euro Strafe.
5. Muss ich den Radweg benutzen?
Es gibt Städte, in denen scheint es, als hätte es die Polizei geradezu abgesehen auf Radfahrer und in diesen Städten gibt es bestimmte Stellen, von denen man immer wieder hört, dass Kommilitonen dort angehalten wurden- vielleicht kennt ihr das ja. Prädestiniert für so eine Stelle wäre zum Beispiel eine Straße, bei der der Radweg ein bisschen länger oder umständlicher ist. Darf man dann einfach nach Lust und Laune auf die Straße ausweichen?
Nein. Zumindest, wenn der Radweg als solcher mit einem Schild (weiß auf blauem Hintergrund) markiert ist. In diesem Fall muss er genutzt werden, ansonsten drohen 20 Euro Strafe. Nur, wenn der markierte Weg zum Beispiel durch ein parkendes Auto blockiert ist, darf man auf die Straße ausweichen.
6. Darf man freihändig Fahrradfahren?
Man sieht es immer wieder und muss sich fast denken: das kann nicht erlaubt sein. Menschen, die freihändig, am besten noch mit verschränkten Armen, durch die Stadt düsen. Und tatsächlich, das freihändige Radfahren ist nicht erlaubt. Man gefährdet sich selbst und andere, da schnelle Reaktionen auf eine unerwartete Situation völlig unmöglich werden, die Strafe beträgt 5 Euro.
7. Darf ich beim Radfahren telefonieren?
Eine weitere Sache, die man im Straßenverkehr häufig beobachtet und bei der scheinbar viele davon ausgehen, dass sich die Regeln hier deutlich von denen fürs Autofahren unterscheiden: telefonieren beim Radfahren.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Gefahr durch Ablenkung genau dieselbe ist, wie beim Autofahren und dementsprechend ist es genauso verboten, auf dem Rad zu telefonieren. Man darf das Telefon nicht einmal in der Hand halten! Die Strafe beträgt bei Nichtbeachtung 25 Euro.
Einzige Ausnahme: Mit einem Headset/Kopfhörern mit Freisprechfunktion darf man tatsächlich auch auf dem Drahtesel telefonieren aber mal ehrlich, man kann auch einfach kurz rechts ranfahren.
8. Darf im mit dem Fahrrad an der Ampel rechts vorbeifahren?
Im Berufsverkehr nutzen viele Radfahrer, dass sie so klein und wenig sind und schieben sich bei einer roten Ampel an den Autos vorbei, um bis nach ganz vorne zur Ampel zu kommen, aber ist das eigentlich erlaubt?
Grundsätzlich ja. Man darf rechts an den Autos vorbeifahren bis zur Haltelinie. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen, da Radfahrer nicht unnötig in den Abgasen stehen sollen und da vorne an der Ampel für Radfahrer die sicherste Startposition ist.
Sich zwischen den Autos durchzuschlängeln ist allerdings verboten. Man darf also nicht in aller Ruhe zum Beispiel zwischen rechter und linker Spur bis vorne zur Haltelinie rollen, hier droht eine Strafe von 35 Euro.
9. Haben Radfahrer beim Zebrastreifen Vorfahrt?
Viele glauben, man müsse als Radfahrer vor einem Zebrastreifen absteigen, was aber nicht stimmt. Man kann einfach ganz normal über diesen rüberfahren, allerdings hat man dabei nicht grundsätzlich Vorrang, wie die Fußgänger! Das heißt, man muss die Straßenverkehrsordnung, rechts vor links etc., weiter beachten. Steigt man vorher ab und schiebt sein Rad, kann man den Zebrastreifen wie ein Fußgänger nutzen und hat Vorrang.
10. Mit dem Fahrrad über rot fahren, wie sieht die Strafe aus?
Dem meisten Menschen ist hoffentlich klar, dass sie auch mit dem Fahrrad keine roten Ampeln überfahren dürfen aber sind die Strafen wirklich genauso hoch wie beim Autofahren?
Bei diesem Vergehen kommt es ein wenig auf die Situation an: Wer grade so noch über eine rote Ampel rollt, zahlt bereits 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wer erst stehen bleibt und sich dann offensichtlich entscheidet, doch über rot zu fahren, zahlt bereits 100 Euro.
Bildquelle: Vielen Dank an renategranade0 für das Bild (© renategranade0/www.pixabay.de)
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