Anwesenheitspflicht an der Uni

Anwesenheitspflicht an der Uni
Gilt nun eine Anwesenheitspflicht für Veranstaltungen an Hochschulen oder nicht? Klare Antwort: Es gibt keine klare Antwort. Eine feste rechtliche Regelung für oder gegen die Anwesenheitspflicht ist nicht vorhanden.

Aber wie immer gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen. Die Präsenzpflicht ist je nach Bundesland, Hochschule, Veranstaltungsart und teilweise sogar innerhalb der Studienfächer unterschiedlich geregelt.

Gibt es eine echtliche Grundlage für die Anwesenheitspflicht an Uni und Hochschule?


Eine übergeordnete Regelung zur Anwesenheitspflicht gibt es nicht, ganz im Gegenteil: Nach §4 (4) des Deutschen Hochschulrahmengesetzes (und analog in den einzelnen Landeshochschulgesetzen) herrscht prinzipiell erst einmal die „akademische Freiheit.“

„Die Freiheit des Studiums umfaßt (sic), unbeschadet der Studien- und Prüfungsordnungen, insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, sowie die Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen. Entscheidungen der zuständigen Hochschulorgane in Fragen des Studiums sind insoweit zulässig, als sie sich auf die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes und auf die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Studiums beziehen.“

Das heißt: Eine generelle Anwesenheitspflicht darf in den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen gar nicht festgelegt werden. Sie kann als Empfehlung ausgesprochen werden, darf aber kein Zwang sein.

Viele Ausnahmen bei der Anwesenheitspflicht an Uni und Hochschule


Das gilt allerdings grundsätzlich erst einmal nur für Vorlesungen. Ein Professor oder Dozent kann die Anwesenheit des Studierenden fordern, allerdings muss das in der Hochschul- oder Prüfungsordnung begründet sein und nicht einfach nur dem eigenen Wunsch entsprechen.

Übungen, Praktika oder Laborstunden können die Anwesenheit voraussetzen. Das gilt auch für Seminare, allerdings muss hier plausibel begründet werden, dass die Qualifikationsziele der Veranstaltung nicht anders erreichbar sind. Wird in einem Seminar nichts weiter geboten als Referate der Pflichtlektüre, dann kann der Student die nötigen Voraussetzungen für die Prüfung auch anders erlangen.

Handelt es sich um ein Proseminar, dann kann das aber schon wieder ganz anders aussehen. Es hat Fälle gegeben, in denen Professoren ihre Vorlesungen kurzerhand „Proseminar“ genannt haben und so wieder eine Anwesenheitspflicht fordern konnten.

Eine Ausnahme bilden hier übrigens natürlich Fernuniversitäten. Dort gibt es nur in Ausnahmefällen Anwesenheitspflicht, weil die Studiengänge auch hauptsächlich auf das Selbststudium zu Hause ausgelegt sind.

Anwesenheit als Prüfungsvorleistung


Wenn ihr vor Ort sein müsst, dann entspricht die regelmäßige Teilnahme in der Regel einer Prüfungsvorleistung. Fehlt ihr zu oft, dann kann es passieren, dass ihr nicht zur Prüfung zugelassen werdet.

Es muss aber genau festgelegt sein, was regelmäßige oder gar aktive Teilnahme bedeutet. Der Dozent kann nicht zwischendurch auf die Idee kommen, dass zwei Fehlstunden doch zu viel sind, obwohl etwas anderes vereinbart wurde.

Wenn ihr z.B. wegen Krankheit trotzdem mal fehlt und einen Krankenschein vorzeigt, kann euch der Dozent auch keinen Strick draus drehen. Und es muss den Studierenden selbstverständlich zu Beginn des Semesters kommuniziert werden, dass Anwesenheitspflicht herrscht und in welchem Umfang.

Tipp: Hinterfragt! Wenn eine Veranstaltung inhaltlich nicht rechtfertigen kann, dass ihr anwesend sein müsst, dann meldet das eurer Studierendenvertretung. Die wird sich bei der Hochschule dafür einsetzen, dass in diesem Fall die Pflicht aufgehoben wird oder zumindest prüfen, ob sie gerechtfertigt ist.

Gerade, wenn ihr sehr flexibel sein müsst, zum Beispiel weil ihr ein Kind habt und euren Stundenplan dementsprechend gestalten müsst, ist es umso ärgerlicher, Veranstaltungen besuchen zu müssen, die man ohne Nachteile im Selbststudium erarbeiten könnte.

Fazit: Es ist nichts in Stein gemeißelt. Eine Veranstaltung kann Anwesenheit erfordern, eine andere im gleichen Studiengang wiederum nicht. Mediziner haben beispielsweise öfter Präsenzpflicht als viele Geisteswissenschaftler. Achtet darauf, dass das klar kommuniziert wird und wendet euch im Zweifel an eure Studierendenvertretung. Ein Seminar einfach nur abzusitzen hilft euch genauso wenig wie dem Dozenten.

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