Laut dem Gerichtssprecher Ulrich Lau war die Jura-Studentin aus Rheda-Wiedenbrück bereits zuvor zweimal durch die schriftliche Prüfung gefallen und hat erst im dritten – und somit letzten Versuch – die Prüfung bestanden und konnte somit an der mündlichen Prüfung am 21. Januar 2015 teilnehmen. An diesem Tag standen drei Pflichtfachprüfungen an und die Studentin meinte, dass es auch ganz gut für sie lief, bis der Prüfungsausschuss eine Pause einlegte. Wie der Gerichtssprecher Ulrich Lau berichtete, sollte es um 11.30 Uhr mit der Prüfung weitergehen. Dies wurde der Studentin auch nochmals vom Wachtmeister des Landgerichts mitgeteilt, nachdem die Studentin das Gebäude verließ, um sich mit einer Freundin zum Kaffetrinken zu treffen.
Noch bevor sie zurückkehrte, war sie bereits durch die Prüfung gefallen
Der zweite Teil der Prüfung sollte somit um 11.30 Uhr weitergehen, doch die Studentin hatte sich verhört und dachte, die Prüfung würde erst 12.30 Uhr fortgeführt werden. Demnach fehlte die Studentin um 11.30 Uhr, als es mit der Prüfung weitergehen sollte. Der Prüfungsvorsitzende der Universität Bielefeld wartete noch bis 11.45 Uhr und schloss danach endgültig die Tür. Besonders ärgerlich, da die Studentin um 11.50 Uhr – aus ihrer Sicht 40 Minuten zu früh – den Prüfungssaal betreten wollte, jedoch vor verschlossener Tür stand. In diesem Moment war die Jura-Studentin endgültig durchgefallen.Ihr verspätetes Erscheinen war „nicht unverschuldet“, so der Gerichtssprecher Lau. Die Klage der Studentin wurde wegen fehlenden Entschuldigungsgrundes daher abgewiesen, wie auch schon vom Verwaltungsgericht von Minden entschieden. Die Studentin konnte nicht beweisen, dass sie eine falsche Uhrzeit gesagt bekommen hatte, weshalb eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wurde.
Aus Sicht der Gerichte war dies bisher ein einmaliger Fall
Hochmann, Anwalt der Jura-Studentin, spricht im Anschluss des Prozesses von einer Unverhältnismäßigkeit, denn obwohl die Studentin praktisch nur fünf Minuten zu spät kam, musste sie ihr komplettes Jura Studium hinwerfen. Man hatte das Gefühl, dass den Richtern meine Mandantin leid tat, so Anwalt Hochmann. Hätte man die verpasste Teilprüfung mit null Punkten bewertet, dann hätte die Studentin dies in den beiden anderen Prüfungsteilen auffangen können. Doch leider sieht das Prüfungsgesetz solche Aufteilungen nicht vor. Alle drei mündlichen Prüfungen werden als Prüfungseinheit definiert.Selbstverständlich ist die Enttäuschung bei der Studentin groß und so sagt sie selbst, dass es für sie leichter gewesen wäre, wenn sie wegen schlechter Leistungen durchgefallen wäre. Aus Sicht der Gerichte handelte es sich hierbei bisher um einen einmaligen Fall.
Bildquelle: Vielen Dank an succo für das Bild (©succo/www.pixabay.de).