Finanzielle Änderungen für Studenten 2017
Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei BAföG möglich
Bisher war die Befreiung vom Rundfunkbeitrag eine fummelige Angelegenheit. Der Antrag auf Befreiung musste spätestens 2 Monate nach Erstellung des BAföG Bescheids bei der Gebühreneinzugszentrale eingegangen sein, damit eine rückwirkende Befreiung noch möglich war.
Jetzt kann mit einer einfachen Kopie des ersten erhaltenen BAföG-Bescheids eine bis zu 3 Jahre rückwirkende Befreiung beantragt werden. Außerdem bist du nun automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn du unter 25 Jahre alt bist, noch bei deinen Eltern wohnst und diese ebenfalls befreit sind.
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt leicht
Wenn du nicht das Glück hast, noch über deine Eltern familienversichert zu sein und dich selbst kranken- und pflegeversichert hast, dann musst du 2017 mit einem etwas höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung rechnen. Durch die Erhöhung um 0,2% auf 2,55% steigt der monatliche Beitrag um 1,30€ auf 16,55€.
Höhere Einkommensgrenze bei der Familienversicherung
Und apropos Familienversicherung. Wenn du als Studierender über deine Eltern familienversichert bist und dir noch etwas dazuverdienen willst, dann darfst du am Ende des Monats nicht über 425€ Verdienst kommen. Ansonsten musst du dich selbst versichern. In den Verdienst fließt dein BAföG nicht mit ein und bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze bei 450€.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze für Studierende ab 30 Jahren
Als Studierender hast du die Möglichkeit dich zum günstigen Studententarif krankenversichern zu lassen. Wenn du allerdings älter als 30 Jahre bist oder schon länger als 14 Fachsemester studiert hast, entfällt diese Möglichkeit. Zwar gibt es dann noch 6 Monate lang den immer noch günstigeren Examenstarif als Übergangslösung, doch danach ist Schluss.
Wichtig ist für dich, dass 2017 die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für überjährige Studierende auf 991,67€ erhöht wurde. Auch wenn du weniger im Monat übrig hast, wird nun anhand dieser Grenze berechnet. Somit würdest du dann pro Monat 135,57€ – plus den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse – zahlen müssen.
Änderungen bei der Krankenversicherung von (Halb-)Waisen
Alle (Halb-)Waisen unter 27 Jahren erhalten eine Waisenrente. Sofern sie nicht privat krankenversichert sind, haben sie über die Waisenrente auch eine gesetzliche Krankenversicherung und mussten daher als Studierender zwischen 25 und 27 keine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Ab 2017 besteht hier allerdings auch für (Halb-)Waisen die Pflicht sich selbst zu versichern.
Ob die Rentenversicherung, welche die Waisenrente auszahlt, die eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrage nun aussetzt oder erstattet ist derzeit noch unklar. Auf jeden Fall solltest du als Betroffener aber einen Antrag auf Erstattung bei der Rentenversicherung einreichen und dem BAföG-Amt die Veränderung mitteilen.
Baden-Württemberg plant Studiengebühren fürs Zweitstudium und Nicht-EU-Ausländer
Noch nicht ganz durch, aber vielleicht bald Realität ist ein Vorschlag in Baden Württemberg wieder Studiengebühren einzuführen, über den im Frühjahr 2017 abgestimmt wird. Ab dem Wintersemester 2017/18 sollen dann für ein Zweitstudium 650€ pro Monat anfallen und für Nicht-EU-Ausländer, die in Baden-Württemberg studieren wollen, bis zu 1 500€ pro Monat. Außerdem steigen für alle Studierenden im Bundesland die Verwaltungskostenbeiträge um 10€ pro Semester.
Weiterhin digitale Kopien an Hochschulen verfügbar
Abschließend noch eine gute Nachricht, die zwar leider keinen Einfluss auf deinen Geldbeutel hat, aber wohl auf die Menge deiner Freizeit, während des laufenden Wintersemesters. Vor kurzem berichteten wir über das Ausbleiben digitaler Studienunterlagen an deutschen Hochschulen im Jahr 2017. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte von den Hochschulen gefordert für online zur Verfügung gestellte Schriftstücke keine Pauschale mehr abzuführen, sondern Einzelabrechnungen zu tätigen. Das war für die Hochschulen ein unzumutbarer Mehraufwand, weswegen zum Jahreswechsel fast alle digitalen Unterlagen vom Netz genommen worden wären.
Nun hat man sich erstmal auf eine Übergangslösung geeinigt. Bis zum 30.09.2017 läuft daher alles weiter wie bisher und das Anstellen beim Kopierer bleibt dir erspart.
Autor: Johannes Rausch
Bildquelle: Vielen Dank an stevepb für das Bild (© stevepb/www.pixabay.com).