Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es die Studienstarthilfe, ein einmaliger Zuschuss von 1.000€ für alle, ihr Studium beginnen und deren Familie Sozialleistungen bezieht. Damit soll gerade die Anfangszeit finanziell erleichtert werden, damit zu Studienbeginn Technik und Lehrbücher für das Studium sowie die Mietkaution, Möbel und weiteres dringend Benötigtes besorgt werden kann.
Fragen und Antworten zur Studienstarthilfe
Hier findest du die gängigsten Fragen und Antworten zum Zuschuss.
• Wer bekommt die Studienstarthilfe? Alle Studienbeginner unter 25 Jahren aus Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.
• Welche Nachweise brauche ich zur Beantragung? Es muss mindestens 1 Sozialleistungen im Monat vor Semesterbeginn nachgewiesen werden, z.B. Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag, außerdem eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Angabe einer inländischen Kontoverbindung. Mehr Infos findest du hier.
• Wie hoch fällt die Studienstarthilfe aus? Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000€, dieser ist unabhängig vom BAföG.
• Wann kann ich die Studienstarthilfe beantragen? Ab sofort kann der einmalige Zuschuss auf der allgemeinen BAföG-Antrag-Seite online beantragt werden.
• Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden? Nein.
• Kann ich die Studienstarthilfe und den Bafög Antrag zusammen stellen? Nein, diese sind voneinander unabhängig und müssen getrennt voneinander beantragt werden.
• Muss ich die Studienstarthilfe bei der Einkommenssteuer angeben? Nein, es handelt sich um einen steuerfreien Bezug.
• Erhalte ich den Zuschuss auch im Ausland? Nur deutsche Staatsbürger*innen erhalten den Zuschuss, aber auch, wenn das Studium innerhalb der EU und der Schweiz begonnen wird, die Hochschule mit einer im Inland gleichwertig ist und der ständige Wohnsitz während des Studiums in Deutschland verbleibt.
• Welche Nachweise brauche ich zur Beantragung? Es muss mindestens 1 Sozialleistungen im Monat vor Semesterbeginn nachgewiesen werden, z.B. Wohngeld, Bürgergeld, Kinderzuschlag, außerdem eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung, Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Angabe einer inländischen Kontoverbindung. Mehr Infos findest du hier.
• Wie hoch fällt die Studienstarthilfe aus? Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000€, dieser ist unabhängig vom BAföG.
• Wann kann ich die Studienstarthilfe beantragen? Ab sofort kann der einmalige Zuschuss auf der allgemeinen BAföG-Antrag-Seite online beantragt werden.
• Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden? Nein.
• Kann ich die Studienstarthilfe und den Bafög Antrag zusammen stellen? Nein, diese sind voneinander unabhängig und müssen getrennt voneinander beantragt werden.
• Muss ich die Studienstarthilfe bei der Einkommenssteuer angeben? Nein, es handelt sich um einen steuerfreien Bezug.
• Erhalte ich den Zuschuss auch im Ausland? Nur deutsche Staatsbürger*innen erhalten den Zuschuss, aber auch, wenn das Studium innerhalb der EU und der Schweiz begonnen wird, die Hochschule mit einer im Inland gleichwertig ist und der ständige Wohnsitz während des Studiums in Deutschland verbleibt.
Fazit
Die Studienstarthilfe mit einem einmaligen Zuschuss von 1.000€ für alle Studienbeginner aus Familien, die Sozialleistungen beziehen, ist zumindest ein Wermutstropfen.
Bildquellen: Vielen Dank an ©canva.com
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