Studienplatzklage: Was muss ich beachten?

Studienplatzklage: Was muss ich beachten?
Dein Numerus Clausus (NC) hat nicht für deinen Wunschstudienplatz gereicht, du möchtest aber keine Wartesemester einlegen oder einen anderen Studiengang als Alternative wählen? Wer trotz Ablehnungsbescheid der Hochschule oder von Hochschulstart (ehemals ZVS) demnächst das Studium aufnehmen will, kann auch das Studium einklagen.

Was ist eine Studienplatzklage?
Laut Deutschem Grundgesetz (Art. 12 Abs. 1 GG) hat jeder Studienplatzbewerber das Recht auf freie Berufs- und Studienwahl. Gemäß diesem Artikel sind die Unis dazu verpflichtet, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen. Dieses wird jedoch durch die verschiedenen Zulassungsbeschränkungen für die einzelnen Studiengänge beeinträchtigt. Hier setzt die Studienplatzklage an, denn der jeweils beklagten Uni wird unterstellt, dass sie wissentlich oder unwissentlich nicht alle möglichen Studienplätze zur Verfügung gestellt hat. Das jeweils zuständige Verwaltungsgericht entscheidet dann inwieweit weitere -sogenannte außerkapazitäre Studienplätze- zur Verfügung gestellt und unter den Klägern vergeben werden müssen.

Für welche Studiengänge kann ich ein Studium einklagen?
Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage in jedem zulassungsbeschränkten Fach möglich, so z.B. für Medizin, Zahnmedizin, Lehramt, Pharmazie, Psychologie, BWL, Jura, Sportwissenschaften, Tiermedizin oder Wirtschaftsingenieurwesen.
Für den Fall, dass es mehr Kläger als Studienplätze gibt, werden letztere häufig ausgelost. Aus diesem Grund ist es ratsam in den besonders beliebten Studienklage-Fächern wie Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie gegen mehrere Unis gleichzeitig zu klagen.

Wichtig: Ziehe auf jeden Fall vorab einen fachspezifischen Rechtsanwalt zu Rate, der dich individuell zu den einzelnen Studiengängen berät. Dieser kann dir auch sagen, wie groß deine Erfolgschancen sind und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
Um ein Studium einklagen zu können musst du über die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen und ein deutsches oder in Deutschland anerkanntes Abitur (die Abinote ist dabei egal!) haben. Außerdem lassen die meisten Gerichte eine Klage nicht zu, wenn Ihr einen Studienplatz in einem identischen Studienfach schon erhalten habt.

Kosten einer Studienplatzklage
Neben den Gerichtskosten für die Klagen und das Eilverfahren entstehen zusätzliche Kosten für das Anwaltshonorar, für das Verwaltungsverfahren der Hochschulen sowie ggf. für die juristischen Vertreter letzterer. Derzeit übernehmen noch einige ältere Tarife der Rechtsschutzversicherungen (z.B. R+V oder ARAG) ganz oder zumindest teilweise die Gesamt Kosten der Studienplatzklage. Dafür ist es wichtig, dass der Rechtsschutz im Verwaltungsrecht mitversichert ist und das Hochschulrecht nicht ausgeschlossen wurde. Neuere Versicherungen beinhalten laut Erfahrungsberichten die Studienplatzklage idR nicht mehr.

TIPP: Zum Teil sind die Kosten der Studienplatzklage als Sonderkosten in der Lohnsteuererklärung auch steuerlich absetzbar. Hierfür empfiehlt es sich, mit deinem Steuerberater bzw. dem deiner Eltern über die Möglichkeiten zu sprechen.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?
Studienplatzklagen verlaufen in der Regel 3-stufig. Als erstes erfolgt der Widerspruch/die Klage gegen den Ablehnungsbescheid. Dieser wird formlos bei der jeweiligen Universität eingereicht. Diesen solltest du direkt an den Absender des Ablehnungsbescheid (idR das Studentensekretariat) schicken.

Daran schließt sich dann die Bewerbung auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (kurz AKA) bei der jeweiligen Hochschule an. Du „bewirbst“ dich also quasi auf die nicht vergebenen Plätze. Für den AKA gelten je nach Bundesland besondere Fristen, die du unbedingt einhalten musst. Diese Fristen enden teilweise schon vor dem Erhalt der Ablehnungsbescheide. Du darfst also nicht zwangsläufig vorab auf den Ablehnungsbescheid warten! Im nächsten Punkt findest du eine detaillierte Auflistung der Fristen für den AKA–Antrag.

Erst nach dem AKA wird der eigentliche Eilantrag, die Klage, beim Gericht gestellt. Diese richtet sich direkt an die jeweilige Hochschule, also nicht an Hochschulstart/ZVS.

Fristen der Studienplatzklage nach Bundesländern (AKA-Antrag)

HVV: Hochschulvergabeverfahren
ZVV: Zentrales Vergabeverfahren durch Hochschulstart



Achtung: Die angegebenen Fristen ergeben sich aus den einzelnen Hochschulzulassungsgesetzen und Verordnungen. Die Tabelle spiegelt den derzeitigen Stand wieder, die angegebenen Termine können sich also im Laufe der Zeit auch ändern!

Surftipp: Mehr Infos rund ums Thema Studienplatzklage findest du auch auf studieren.org.

Fazit: Oft erscheint die Studienplatzvergabe an den Unis ziemlich ungerecht. Die Studienplatzklage ist daher eine gute Möglichkeit, um sich doch noch den Wunschstudiengang zu sichern. Dabei solltest du aber die Kosten nicht außer Acht lassen!

Bildquelle: Vielen Dank an geralt für das Bild (© geralt/www.pixabay.com).

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