PKW Kurzzeitkennzeichen: neue Regelung

PKW Kurzzeitkennzeichen: neue Regelung
Durch die in den KFZ Zulassungsstellen herausgegebenen Kurzzeitkennzeichen war es bislang relativ unkompliziert, ein abgemeldetes Auto ohne TÜV und AU zu kaufen. Bis zu 5 Tage konnte man mit den Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen (z.B. für Probefahrten und Überführungen) und war dennoch versichert. Kostenpunkt: 75 Euro.

Doch das wird sich nun ändern. Laut der vom Bundesrat abgenickten neuen Regelung vom 19.09.2014 dürfen Autos ohne gültigen TÜV fortan nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Prognosen zufolge werden so voraussichtlich 40% weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben. Lediglich Fahrten zur Werkstatt bzw. Zulassungsbehörde sind mit einem entwerteten Kennzeichen und einer abgeschlossenen KFZ-Versicherung dann noch erlaubt. Im Klartext bedeutet dies, dass man nach dem Kauf mit diesen Autos nicht mehr selbst nach Hause fahren kann, sondern auf den Transport des PKW durch Anhänger bzw. Speditionen angewiesen ist. Und das kann für alle, insbesondere uns Studenten, richtig teuer werden.

Die Gründe für die von der Bundesregierung vorgelegte neue Regelung zu den Kurzzeitkennzeichen liegen vor allem darin begründet, künftig Missbräuche, etwa durch die Verwendung eines Kennzeichens für mehrere Autos, zu verhindern.

Durch die neue Regelung solltest du dir daher genau überlegen, ob es sich wirklich lohnt ein abgemeldetes Auto ohne TÜV zu kaufen. Unter Umständen wird ein vermeintliches Schnäppchen eines PKW's mit abgelaufenem TÜV (ohne gültige Hauptuntersuchung) so schnell zum teuren fahrbaren Untersatz. Zudem ist die finanzielle Unterhaltung eines Autos im Studium ohnehin kein Pappenstiel und man kommt auch mit Mitfahrgelegenheiten oder Fernbussen schnell und günstig von A nach B. Auch für Autotuner und Sammler von Oldtimern, die die Kurzzeitkennzeichen für ihre Treffen benötigen, wird es künftig problematisch. Daher fragen wir uns - ist das alles durchdacht?? Missbrauch verhindern hin oder her, aber man sollte auch die Nebeneffekte berücksichtigen. Wir hoffen, es gibt diesbezüglich Nachbesserungen, denn ein Wegfall von Oldtimer-Rallyes und ähnliches wäre höchst bedauerlich. Wir sind gespannt!

TIPP: Auch bei Autoversicherungen lohnt es sich zu vergleichen. Wer noch dieses Jahr die KFZ Haftpflichtversicherung wechseln möchte, der sollte den 30.11.2014 im Auge behalten, denn dies ist der Stichtag für Kündigungen und Wechsel.

Bildquelle: Vielen Dank an blickpixel für das Bild (© blickpixel/www.pixabay.com).

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