Neue GEZ Gebühren ab 2013

Neue GEZ Gebühren ab 2013
Die Gebühreneinzugszentrale zieht seit 1976 monatlich von Hörern und Zuschauern der öffentlich-rechtlichen Sender die sogenannten Rundfunkgebuehren ein. Die GEZ heißt nun ab dem 1.1.2013 „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ und ist für die Eintreibung der nun pauschal abzuführenden Rundfunkbeiträge verantwortlich.

Ab dem 1. Januar 2013 zahlt man nämlich in Deutschland Rundfunkgebühren nicht mehr pro Nase und/oder Gerät, sondern pauschal pro Haushalt oder Betriebsstätte. Die im Juni 2010 von den Ministerpräsidenten beschlossenen Pflichtabgaben in Höhe von 17,98 Euro werden dementsprechend pro Haushalt/Betriebsstätte veranschlagt und sind auch dann zu entrichten wenn sich an diesen Orten kein Radio, Fernsehgerät oder internetfähiges Gerät befindet. Das von Ex-Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof entwickelte System für die Rundfunkgebühren ab 2013 soll eine faire Regelung für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender darstellen, was aufgrund des Zahlungszwangs auch ohne eines der angesprochenen Geräte erst einmal nur schwer nachvollziehbar ist.

Wir haben für dich die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

- Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten.

- Wer bereits angemeldet ist, wird automatisch auf den neuen Beitrag umgestellt.

- Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, werden mit den Eltern als ein Haushalt abgerechnet.

- Wohnst du allein oder zusammen mit dem Partner, muss sich einer von euch beiden anmelden, falls dies noch nicht geschehen sein sollte.

- Nach wie vor existiert für verschiedene Personengruppen ein Recht auf Befreiung von Rundfunkgebühren. Besonders BAföG-Empfänger haben Glück.

- Achtung bei Wohngemeinschaften: pro WG muss sich ein Mitbewohner anmelden und den Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung bezahlen. Wer das ist, entscheidet die WG selbst. Alle anderen WG-Bewohner können sich abmelden. Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkgeräte (TV, Radio, Internet) und deckt auch die privaten Autos aller Mitbewohner mit ab. Wichtig: ist ein Mitbewohner von den Rundfunkbeiträgen befreit, gilt die Befreiung nur für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner mit, NICHT für andere WG-Mitbewohner!

- Was als Wohnung zählt und alle weiteren Informationen rund um die neue Regelung findest du unter Rundfunkbeitrag.de.

Auch in unserem Forum geht es bei diesem Thema heiß her. Auf den ersten Blick ist die Neuregelung zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ziemlich unfair, da auch diejenigen GEZ zahlen sollen, die keines der entsprechenden Geräte besitzen. Allerdings ist es Tatsache, dass die große Mehrheit der Bevölkerung über Radio, Fernseher oder ein internetfähiges Gerät verfügt. Eine pauschale Regelung macht daher Sinn, auch wenn es so manchem beim Blick auf die qualitative Entwicklung der angesprochenen Sendeanstalten um jeden Cent leid tut.
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