Auch für Masterstudiengänge gibt es nun die Möglichkeit sich bis 35 Jahre vom Staat fördern zu lassen. Die bisherige Altersgrenze lag bei 30 Jahre. Doch nicht alle beginnen den Master nach dem Bachelor. Diese gute Nachricht orientiert sich an der Praxis, da viele Bachelor nach dem Studium erst mal in einen Beruf einsteigen und erst später einen Master angehen.
Studierende des Erststudiums mussten bislang die volle Summe zurückzahlen. Nun gewährt das BAföG-Amt auch für diese Zeit die Hälfte des Geldes als Zuschuss.
Und denjenigen, die das Studienfach wechseln, bleibt das BAföG weiter erhalten.