650€ Corona Bonus auch für Studierende – wem das Geld zusteht & wie man es bekommt

650€ Corona Bonus auch für Studierende – wem das Geld zusteht & wie man es bekommt

Wer erhält den 650€ Corona Bonus?


Nicht allen Studierenden steht der steuerfreie 650€ Bonus zu. Um die Corona Sonderzahlung zu erhalten, musst du in irgendeiner Form in einem Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich der Länder-Tarifverträge stehen, so z.B. bei:

Praktikanten oder Praktikantinnen
Dual Studierendenden
Studentischen Hilfskräften oder Minijobbern
• Auszubildenden
• Zusätzlich ist dieser steuer- und abgabefrei


Gehörst du zu einer der oben genannten Gruppe, so kannst du die 650€ Corona Sonderzahlungen erhalten. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an, ob dieser den Bonus auszahlt. Dieser wird dir dann spätestens bis 31.03.2022 steuerfrei und zusätzlich zu deinem Gehalt auf dein Konto überwiesen.

Mir steht die 650€ Geld-Prämie nicht zu – was nun?


Stehst du als Studierender in keinem Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich der Länder-Tarifverträge oder zahlt dein Unternehmen die Corona Sonderleistungen nicht, so musst du nicht verzagen. Es gibt auch andere Möglichkeiten, dich finanziell über Wasser zu halten. Zum einen wird, wie wir letztens in den News berichtet haben, der BAföG-Satz 2022 erhöht. Planst du einen ERASMUS-Aufenthalt, so haben wir ebenfalls eine gute Nachricht für dich: Auch die Fördersätze für Auslandsaufenthalte mit ERASMUS+ werden auf 600€ pro Monat, unabhängig vom Zielland, erhöht.

Außerdem neu: Die Verdienstgrenze beim Minijob steigt zum 01.10.2022 auf 520€! Damit können alle Studierenden mit Nebenjob monatlich mehr verdienen, ohne dies versteuern zu müssen.


Hast du vor Kurzem erst deinen Job verloren und brauchst dringend finanzielle Unterstützung, so kannst du außerdem einen Überbrückungskredit für Studierende beantragen. Das zunächst zinslose Darlehen beläuft sich auf maximal 650€ im Monat und kann von allen Studierenden in finanziellen Nöten beantragt werden. Der Jobverlust muss jedoch nachgewiesen werden.

650€ Corona Bonus für Azubis und Studierende

Was sind Corona Sonderzahlungen?


Die Gewerkschaften konnten im November letzten Jahres eine Corona Sonderzahlung durchsetzen, welche bis zum 31.03.2022 von den Arbeitgebern an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden soll. Der Corona Bonus ist steuer- und abgabefrei und kann maximal 1.300€ betragen. Beschäftigte in Teilzeit erhalten die Sonderzahlung anteilig. Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber entscheiden, seinen Mitarbeitern die Corona Sonderzahlungen zu zahlen. Auch Studierende, Auszubildende und Praktikanten können einen Corona Bonus in Höhe von 650€ von ihrem Arbeitgebern erhalten.

Ausnahme Hessen: Hier stehen Azubis und Studierenden nur 500€ Corona Boni zu.


Infobox: Was ist eigentlich dieses Uniturm.de?
Uniturm.de ist das größte Wissensnetzwerk für Studierende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die kostenlose Plattform ermöglicht Studierenden seit 2007 das Teilen von Unterlagen und Wissen – mittlerweile mehr als eine Millon Seiten mit Studienunterlagen in über 250 deutschsprachigen Hochschulen. Für das Teilen der Unterlagen werden unsere User mit tollen Prämien belohnt.




Fazit
Die 650€ Corona Prämie ist für alle Studentinnen und Studenten in einem Arbeitsverhältnis eine super Möglichkeit, noch bis zum 31.03.2022 eine Finanzspritze vom Arbeitgeber zu erhalten. Für alle anderen Studierenden gibt es weitere Möglichkeiten, sich finanziell über Wasser zu halten, sowie via Uniturm.de Kommilitoninnen und Kommilitonen zu helfen und dafür Notebooks, Smartphones, Gutscheine und die unterschiedlichsten Gimmicks neben dem „Danke“ zu erhalten.

Bildquellen: Vielen Dank an nastya_gepp und martaposemuckel ©pixabay.com

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