Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgaben für das Erststudium und für die Ausbildung nicht als Werbekosten, sondern als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Diese können von der Steuer nur abgesetzt werden, wenn eine Summe von 6.000€ jährlich nicht überschritten wird und es im selben Jahr auch steuerpflichtige Einkünfte gab.
Steuervorteile nutzen: Notebook von der Steuer absetzen
Zunächst ist erst einmal zu erwähnen, dass es sich nur lohnt, für das Studium benötigte Technik abzusetzen, wenn ihr ohnehin als Student eine Steuererklärung machen wollt. Braucht ihr Hilfe dabei, so sei euch dieses kostenlose Seminar empfohlen - jetzt als Webinar bequem von der Couch aus:
Dies ist nämlich – sofern ihr nicht nebenher selbständig (auf Rechnung) arbeitet und im letzten Jahr ein höheres zu versteuerndes Einkommen hattet als der Grundfreibetrag von 11.784 Euro - nicht zwingend notwendig. Für alle studentischen Nebenjobber, deren Gehalt jedoch über der monatlichen Minijob-Grenze (538 Euro) liegt oder für diejenigen, die in den Semesterferien kurzzeitig mehr verdient haben, empfiehlt sich eine Steuererklärung.
Notebook in den Sonderausgaben als Studienkosten absetzen
Die doppelte Nutzung bestimmter Güter für private und berufliche bzw- Studienzwecke ist nicht neu, denn es gibt sie, seitdem Arbeitnehmer mit dem Auto zur Arbeit fahren. Wer das mit dem Privat-PKW tut oder auch täglich mit dem Auto zur Uni fährt, kann diese Fahrten schon lange in der Steuererklärung angeben. Pro gefahrenem Kilometer können so 0,30 Euro abgesetzt werden. Gleiches gilt inzwischen aber auch für die betriebliche Nutzung von privaten Notebooks, Smartphones, Tablets & Co. Bestimmte Kosten wie bspw. den Anschaffungspreis kannst du bei der Steuererklärung geltend machen - also dein Notebook von der Steuer absetzen. Dieses kann bei den Sonderausgaben als Studienkosten geltend gemacht werden.
Dieser muss allerdings im Rahmen bleiben. Ein überteuertes Notebook erkennt das Finanzamt nicht an, weil auch eine günstige Variante die grundlegenden Funktionen erfüllen kann.
Wichtig: Die gesamten Anschaffungskosten kannst du dabei auch nur absetzen, wenn die private Nutzung solcher Geräte höchstens 10% der Gesamtnutzungsdauer beträgt.
Ansonsten können die Kosten bloß anteilig bei der Steuererklärung veranschlagt werden. Dazu sind Nachweise für die Nutzung erforderlich. Auch eine Schätzung des Finanzamtes ist möglich. Die Abschreibungsdauer oder Nutzungsdauer für PCs, Notebooks, Tablets und Drucker beträgt 3 Jahre.
Tipp: Kostet ein Gerät weniger als 800 Euro plus MwSt. und benutzt du es hauptsächlich für die Uni, kannst du deinen Laptop von der Steuer absetzen - und zwar vollständig! Kostet er mehr, musst du ihn über 3 Jahre abschreiben, d.h. der Preis, bspw. 1.200 Euro, wird auf 3 x 400 Euro aufgeteilt.
Telefonkosten bei der Studenten Steuererklärung angeben
Neben den Anschaffungskosten kann das Finanzamt auch an den Nutzungskosten beteiligt werden. Dafür ist seit 2002 ausreichend, wenn du Einzelnachweise über die berufliche Verwendung der Technik über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten bei der Steuererklärung vorlegst.
Wenn du im Rahmen deiner Bachelorarbeit z.B. empirisch arbeitest und eine breit angelegte Telefonerhebung machst, kann dies durchaus bei der Steuererklärung mit angegeben werden.
Für die Absetzung der Telefonkosten sind dann diese Angaben erforderlich:
• Tag des Telefonats
• Teilnehmer
• Zielort
• Kosten des Telefonats
• Dauer
• Teilnehmer
• Zielort
• Kosten des Telefonats
• Dauer
Die daraus ermittelten Kosten können anschließend für den kompletten Veranlagungszeitraum herangezogen werden. Ohne die Einzelnachweise erkennt das Finanzamt pauschal 20 % bzw. maximal 20 Euro pro Monat der gesamten Telefonkosten (= Gesprächs- und Gerätekosten, Grund- und Anschlussgebühren) als Werbungskosten an. Gleiches gilt bei studienrelevanter Nutzung des privaten Internetanschlusses. Das Ganze lohnt sich allerdings nur, wenn eure gesamten Werbungskosten den vom Finanzamt automatisch angesetzten Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen.
Hilfe bei der Steuererklärung für Studierende
Das hört sich für dich alles kompliziert an? Einfacher wird es wenn du dir Hilfe suchst. Neben einem Steuerberater kannst du auch entsprechende Programme von WISO, Taxfix, Wundertax & Co nutzen, die dich Schritt-für Schritt durch die Steuererklärung führen und Hinweise und Erklärungen geben.
• Berechnung der Steuer
• Automatische Übermittlung der Daten ans Finanzamt (ELSTER-Schnittstelle)
• Tipps zur Steuerersparnis
• Integrierte Formulare
• Belegmanager
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Das Programm „Quick Steuer“ von Lexware beispielsweise ermöglicht eine einfache und schnelle Eingabe deiner Daten ohne die lästigen Steuerformulare des Finanzamtes. Dabei werden diese immer wieder überprüft und anhand dessen deine Steuer errechnet. Dank Steuertipps und Hinweisen wird dir eine Steuerersparnis versprochen. Darüber hinaus kannst du die Kosten für die Software ebenfalls bei deiner Steuererklärung ansetzen.
Fazit
Wir hoffen, dass es dir mit unseren Tipps leichter fällt, deinen Laptop, Smartphone oder Notebook von der Steuer abzusetzen. Setzt ihr es als Sonderausgaben bei den Studienkosten ab und achtet auf die Abschreibung und Nutzungsdauer, so könnt ihr euch sogar die Anschaffungskosten zurückholen.
Bildnachweis: Vielen Dank Pexels, Capri23auto und jarmoluk © www.pixabay.com
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