Die rechtlichen Grundlagen - muss BAföG zurückgezahlt werden?
Die rechtlichen Grundlagen für die Darlehensrückzahlung sind unter § 18 BAföG Darlehensbedingungen einzusehen. Das BAföG ist nur zum Teil ein Geschenk des Staates. In der Regelstudienzeit wird die 1. Hälfte als Zuschuss (der nicht zurückgezahlt werden muss) und die 2. Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet (der zum Großteil zurückgezahlt werden muss). Wer z.B. über 10 Semester rund 600 Euro monatlich bekommen hat, ist insgesamt mit 36.000 Euro gefördert worden. Die Hälfte beträgt 18.000 Euro, aber diese Summe musst du nicht komplett zurückzahlen. Denn der zurückzuzahlende Höchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10.010 Euro (77 monatliche Raten von je 130€). Wie viel du individuell zurückzahlen musst, kannst du dir auf deinem Darlehenskonto anzeigen lassen.
Aktuell liegt die monatliche Mindestrate bei der BAföG Rückzahlung bei 130 Euro. Du alleine bist für die Tilgung verantwortlich und der Staat darf sich nicht an deinen Eltern oder dem Ehepartner bedienen. Die Rate wird im Dreimonatsrhythmus fällig, du musst also alle 3 Monate 390€ zurückzahlen. Der maximale Zeitraum für eine Tilgung sind 20 Jahre - oder es werden zuvor die maximalen zurückzuzahlenden 77 monatliche Raten erreicht (womit wir beim zurückzuzahlenden Höchstbetrag von 10.010€ landen).
Die Rückzahlungen sind zinslos, es sei denn, es gibt einen Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tage, Dann fallen für die Dauer des Zahlungsrückstandes Zinsen in Höhe von 6% an.
Übrigens: Für Schüler und Schülerinnen besteht das BaföG zu 100% aus einem Zuschuss des Staates, es muss also nichts zurückgezahlt werden - im Gegensatz zu Studierenden.
BAföG Rückzahlung: ab wann BAföG zurückzahlen?
5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (in der Regel die Regelstudienzeit) beginnt die Rückzahlungsverpflichtung. Die erste Rate steht erst dann an, wenn dein monatliches Einkommen bei über 1.605 Euro liegt, in der Regel ist in diesem Zeitraum der Berufseinstieg bereits geschafft.
Dir wird automatisch vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln circa 4,5 Jahre nach Ende deiner BAföG Förderung ein Brief an deinen aktuell gemeldeten Wohnsitz geschickt mit allen Infos zur BAföG Rückzahlung wie zum Beispiel der Höhe deiner Darlehensschuld. Du musst nichts weiter tun, als den Anweisungen im Brief zu folgen.
Sollte dein Einkommen geringer sein oder du gerade arbeitslos sein, so kannst du mittels Antrag von der Rückzahlungsverpflichtung befreit werden, um die Tilgung hinauszuzögern. Auch Zahlpausen sind in finanziell schwierigen Zeiten möglich, hierfür muss ein Antrag auf Aussetzen der Rückzahlungen gestellt werden.
Tipps BAföG Rückzahlung reduzieren - Teilerlass
Nicht nur, dass du nur die Hälfte deiner Ausbildungsförderung und höchstens 10.010€ zurückzahlen musst, wenn man weiß wie, kann man diese Summe sogar noch einmal reduzieren und einen BAföG Rückzahlung Teilerlass erhalten.
Begleichen auf einen Schlag - BAföG Rückzahlung Teilerlass
Begleichst du die BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag oder einen großen Teil davon auf einmal, kannst du die Darlehensschuld um bis zu 38 Prozent verringern. Das ist ein stolzer Betrag, den du dir nicht entgehen lassen solltest. Im Brief vom Bundesverwaltungsamt und in deinem BAföG-Online-Account findest du die genaue Höhe deiner Darlehensschuld. Und in dieser
Nachlasstabelle nach § 6 DarlehensV findest du den jeweiligen Nachlass in Prozent zur Ablösung des Darlehensbetrages, also wie hoch der Nachlass bei welcher Höhe der Sofortzahlung ausfällt. Bei einer Darlehensschuld von zum Beispiel 12.000 Euro wären bei einer kompletten Sofortzahlung nur 9.180 Euro fällig - das macht einen Rabatt von 23,5 Prozent!
Unsere Empfehlung: Hast du etwas Geld beiseitegelegt oder verdienst gut, so kannst du mit der BAföG Sofortrückzahlung viel Sparen! Bist du gerade etwas knapper bei Kasse, so lohnen sich auch die Rückzahlung eines kleineren Betrages oder du bleibst bei der üblichen monatlichen Rate von 130€.
BAföG Rückzahlung reduzieren für gute Leistungen & schnellen Abschluss
Wichtig! Bis zum 31.12.2012 existierten Teilerlässe für gute Leistungen und einen schnellen Abschluss, doch sie wurden mittlerweile ersatzlos gestrichen!
Studierende, die zu den 30% besten Absolventen eines Kalenderjahres gehörten, konnten einen Teilerlass zwischen 15 und 25% der BAföG-Summe beantragen. Hattest du dein Studium vier Monate schneller als die Förderungshöchstdauer abgeschlossen, so wurden dir 2.560 Euro erlassen. Bei zwei Monaten waren es immerhin noch 1.025 Euro Teilerlass.
Fazit
Informiere dich frühzeitig, wie hoch deine Rückzahlung ausfallen wird. Dein Fokus sollte darauf liegen, den kompletten Betrag auf einen Schlag zu begleichen, um dem größtmöglichen BAföG Rückzahlung Teilerlass zu erhalten. Läuft es am Arbeitsmarkt nicht so gut wie erwartet, kannst du dich von der BAföG Rückzahlung jeweils um ein Jahr freistellen lassen.
Bildquellen: Vielen Dank an Christian Dubovan und Kelly Sikkema ©unsplash.com
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