Steuererklärung für Studenten

Steuererklärung für Studenten
Der Bafög-Antrag ist im Vergleich zur Steuererklärung für Studenten ein Klacks. Nicht umsonst gibt es so viele Steuerberater in Deutschland. Dabei ist sie gar nicht so kompliziert, wie man denken würde. Wichtig ist nur, dass man sorgfältig ist.

Der zweite – und noch viel größere – Trugschluss ist, dass sich die Steuererklärung nur lohnt, wenn man einen Job hat, mit dem man gutes Geld verdient. Denn bereits im Studium kann die Steuererklärung bares Geld bringen – hoffentlich bald auch für echte Erststudenten. Was das heißt, was man als Student bei der Steuererklärung absetzen kann und was man beachten muss, klären wir hier.

Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?


Nein, grundsätzlich musst du als Student keine Steuererklärung abgeben.

Verpflichtend ist diese nur in dem Fall, wenn du selbstständig arbeitest (auf Rechnung) und im vergangenen Jahr versteuernde Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro (Stand: 2017) hattest. Auch wenn du Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte über dem Grundfreibetrag hattest, musst du als Student eine Steuererklärung machen.

Für die meisten Studenten lohnt sich eine Steuererklärung, da du dir damit idR die gesamten gezahlten Steuern, z.B. aus Einkünften aus Neben- oder Hiwi Job bzw. einer Werkstudententätigkeit, zurückholen kannst. Vorausgesetzt natürlich, du arbeitest auf Steuerkarte, denn dann führt dein jeweiliger Arbeitgeber automatisch Steuern an den Fiskus ab.

Wer auf Minijob Basis (bis 450 Euro) arbeitet, ist von der Lohnsteuer befreit. Da somit keine Rückzahlung zu erwarten ist, lohnt sich hier auch keine Studenten Steuererklärung.

Wann lohnt sich für Studenten eine Steuererklärung?


Wenn du nebenbei jobbst, zahlst du höchstwahrscheinlich auch Steuern und diese kannst du dir -zumindest teilweise- über eine Steuererklärung zurückholen.

Wer im Zweitstudium (dazu zählt z.B. ein Masterstudium) studiert, sollte auf jeden Fall eine Steuererklärung einreichen. Denn in diesem Fall kannst du später den Fiskus an deinen Ausbildungskosten beteiligen.

Fristen der Studenten Steuererklärung


Die Frist zur Abgabe ist immer der 31. Mai des Folgejahres. Hat man sich Hilfe von einem Steuerberater geholt, verlängert sie sich auf den 31. Dezember.

Ganz wichtig: Es gibt quasi eine sehr lange Nachfrist. Ihr könnt eure Steuererklärung rückwirkend für bis zu vier Jahre einreichen. Bis zum 31. Dezember 2017 konnte man also noch nachträglich eine Steuererklärung für 2013 abgeben. Gerade für diejenigen Studenten ist das sinnvoll, die etwas zu spät bemerkt haben, dass sich eine Steuererklärung im Studium lohnen kann.

Unterlagen für die Studenten Steuererklärung


Genauere Infos zur Steuererklärung bekommt ihr mit dem praktischen Programm Elster, das euch ohne teuren Steuerberater bei der Erklärung hilft. Seit 2008 hat jeder von euch eine Steuer-ID.

Falls ihr den kleinen Zettel mit der leicht zu merkenden Nummer niemals im Briefkasten hattet, dann hakt mal beim Finanzamt nach, denn die braucht ihr für die Steuererklärung.

Wer mal Bafög beantragt hat, weiß, dass man dabei eine Menge Nachweise der eigenen finanziellen Situation liefern muss. Gegen die Steuererklärung ist das aber ein lauer Kindergeburtstag.

Es geht bei der Steuererklärung immerhin darum, dass ihr im besten Fall Geld vom Staat zurückhaben wollt, also will der Staat auch ganz genau wissen, warum.

Als Student solltest du bei der Steuererklärung u.a. folgende Unterlagen einreichen:

• Lohnsteuerbescheinigung
• Nachweise über Semesterbeiträge
• Nachweise über Studiengebühren (idR bei Studenten an privaten Hochschulen)
• Quittungen
• Rechnungen
• Kontoauszüge

Apropos Lohnsteuerbescheinigung...was ist das eigentlich? Den Werkstudenten unter euch ist sie wahrscheinlich ein Begriff. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhältst du jeweils am Ende des Jahres von deinem Arbeitgeber. In der Bescheinigung sind alle deine Steuer- und Sozialabgaben, die monatlich von deinem Nettolohn abgezogen werden, aufgeführt. In dem Bescheid geht es also nicht nur um die Lohnsteuer per se. Als Werkstudent musst du diese nämlich nur dann abführen, wenn dein Jahresgehalt über dem Steuerfreibetrag in Höhe von 9.984 Euro liegt. Sollte dies bei dir der Fall sein, interessiert es dich bestimmt, wie hoch deine Steuer ausfällt und wie viel Lohn nach Abzug am Ende auf deinem Konto landet. Um das herauszufinden, kannst du mit einem entsprechenden Rechner deine Lohnsteuer berechnen.

Wir kommen gleich noch zum Thema Werbungskosten, generell gilt: alles, was ihr absetzen wollt, müsst ihr genauestens nachweisen. Es kann sich also lohnen, die eine oder andere Rechnung für die Steuererklärung aufzuheben.

Werbungskosten bei Studenten in der Steuererklärung


Werbungskosten sind alle Ausgaben die mit dem Job zu tun haben, für euch also erst einmal alles, was ihr in irgendeiner Form für das Studium ausgebt.

Darunter zählen:

• Semesterbeiträge

• Studiengebühren

• Studienmittel (Bücher, Papier, Schreibtisch, Baumaterial etc.)

• Kosten von für das Studium angeschaffte Notebooks, Tablets etc.

• Bewerbungskosten (Mappen, Porto etc.)

• studienbedingte Umzugskosten

• Kosten für in der Studienordnung vorgeschriebene Studienreisen & Exkursionen (Reisekosten und Verpflegungspauschalen )

• Kosten für Studenten Nachhilfe

• Kosten für Sprachkurse

• Fahrtkosten (Pendlerpauschale: 30 Cent pro Entfernungskilometer) oder Kosten für Semesterticket

• Kontoführungsgebühren, wenn ihr kein kostenloses Girokonto habt.

Selbst Notebooks können Studenten von der Steuer absetzen, man muss nur nachweisen, dass die Anschaffung hauptsächlich für das Studium erfolgte und nicht in erster Linie privaten Zwecken folgt.

Auch Promotionskosten können hierunter fallen. Ihr könnt Studienkosten als Verlustvortrag beim Finanzamt geltend machen. So wird das Weniger an Einkommen im Studium in den ersten Berufsjahren mit den Einkünften aus dem Job verrechnet. Also alles gut? Fast.

Als Werbungskosten kannst du lediglich Ausgaben für eine Fort- oder Weiterbildung geltend machen. Kosten für die erste Ausbildung (z.B. ein Bachelor-Studium ohne vorherige Ausbildung oÄ) sind hingegen Sonderausgaben. Den Unterschied erläutern wir gleich noch einmal.

Problemfall Werbungskosten für Studenten im Erststudium


Aktuell hat man noch Probleme, wenn man direkt vom Abi ins Studium geht. Ein Erststudium ist nicht als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar. Begünstigt sind bei Werbungskosten nur Studenten im Zweitstudium (auch der Master zählt dann dazu), Studenten, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder berufsbegleitend studieren und Doktoranden.

Allerdings gibt es hier Schlupflöcher. Schon eine dreimonatige Ausbildung zum Rettungshelfer, eine Kurzausbildung zum Taxifahrer oder sogar ein TOEFL-Test, wenn relevant für den späteren Beruf, reichen als „abgeschlossene Berufsausbildung“ aus. Dann kannst du deine Studienkosten in der Steuererklärung auch als Werbungskosten angeben.

Wichtig: Um dieses Schlupfloch zu nutzen, musst du die Studienkosten in der Anlage N der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen. Zudem musst du die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ im Mantelbogen ankreuzen. Fällt später einmal Einkommensteuer an, werden deine Verluste automatisch verrechnet.

Sonderausgaben bei Studenten in der Steuererklärung


Im Gegensatz zu den bereits vorgestellten Werbungskosten können Studenten die Sonderausgaben nur limitiert bei der Steuererklärung geltend machen. Als Höchstbetrag sind 6.000 Euro festgelegt.

Darüber hinaus kannst du Sonderausgaben nur für das Jahr ihres Entstehens anführen. Werbungskosten können hingegen auch auf andere Jahre übertragen werden.

Trotzdem finden viele diese Regelung (zu Recht) unfair. Am Bundesfinanzhof (BFH) läuft aktuell ein Verfahren, das darauf abzielt, auch Erststudenten das Absetzen der Werbungskosten zu ermöglichen. Experten gehen davon aus, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die zweifelhafte Regelung gekippt wird. Wir halten euch über die Entwicklungen natürlich auf dem Laufenden.

Bildquelle: Vielen Dank an falco für das Bild (© falco/www.pixabay.de).

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