Minijob im Studium - das müsst ihr beachten

Minijob im Studium - das müsst ihr beachten
Am Ende geht es doch immer ums Geld. Studierende beherrschen zwar die Kunst, mit wenig auszukommen, aber ganz ohne Einkommen geht es oft auch nicht. Miete, Studienliteratur, Lebensmittel, Konzerte – das alles will bezahlt werden und kostet, je nach Unistadt, mal mehr, mal weniger.

Wessen Eltern nicht wirklich reich, aber auch nicht wirklich arm sind, der weiß, dass die Ausbildungsförderung BAföG oft nicht ausreicht, um sich zu finanzieren, wenn man denn überhaupt Anspruch darauf hat. Also besser einen Minijob suchen, denn dieses Arbeitsmodell ist unkompliziert und wegen geringer Steuerabgaben besonders beliebt bei Studierenden.

Mehr als zwei Drittel aller Studenten arbeiten neben dem Studium



Ob nun studentische Hilfskräfte, Praktikanten, Werkstudenten oder Minijobber – Studentenjobs aller Art sind heutzutage weit verbreitet. Über 68% aller Studierenden arbeiten während des Studiums, um so ein zusätzliches Einkommen zu haben. Komplett durch einen Studenten Nebenjob finanzieren sich etwa ein Drittel aller Studierenden.

Die vergleichsweise geringe Zahl an BAföG-Empfängern zeigt, dass es oft auch gar nicht anders möglich ist. Eine Umfrage des Allensbach-Institutes belegt, dass 63% aller Studierenden, die einen Job haben, auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Berufserfahrung, Spaß oder Kontakte knüpfen sind erst mal nur in zweiter Linie wichtig.

Nebenjob Student

Was muss ich als Student beim Minijob beachten?



Was gibt es nun bei einem Minijob zu beachten? Was sind die Voraussetzungen? Wir haben für euch die wichtigsten Fakten zusammengetragen.

Minijob ist Minijob. Ob ihr nun kellnert, im Fahrradladen arbeitet oder Zeitungen austragt - grundsätzlich gibt es für Studenten hier keine Sonderregelungen. Eine Tätigkeit, in der ihr maximal 556€ pro Monat verdient und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist offiziell ein Minijob.

Kurz zusammengefasst sind die Voraussetzungen für einen Minijob also:

1. Verdienstgrenze bei 556 Euro im Monat (im Jahr 6.672 Euro)
2. Hast du mehrere Minijobs, sind die Einkünfte zusammenzurechnen und dürfen die 556 Euro Marke nicht überschreiten


Unterschied Minijob, Midijob, Werkstudent oder kurzfristige Beschäftigung?



Neben dem klassischen 556 Euro Minijob im Studium gibt es weitere, ähnliche Beschäftigungsverhältnisse, die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede aufweisen. Hier zeigen wir dir, wie sich Nebenjobs für Studenten unterscheiden:

Kurzfristige Beschäftigung


Unterschieden wird der 556 Euro Minijob von einer kurzfristigen Beschäftigung. Zwar handelt es sich bei beiden Arbeitsmodellen um sogenannte „geringfügige Beschäftigungen“, von einer kurzfristigen Beschäftigung spricht man jedoch, wenn 70 Arbeitstage im Jahr nicht überschritten werden. Die Arbeit ist meist nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich, etwa an Wochenenden, oder in den Semesterferien. Die Höhe des Verdienstes spielt bei der kurzfristigen Beschäftigung hingegen keine Rolle und kann somit überschritten werden. Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht steuerfrei, die anfallenden Steuern halten sich aber in Grenzen.

Minijob Studierende

Werkstudenten Tätigkeit


Der Unterschied zwischen einem Minijob und der Tätigkeit als Werkstudent liegt darin, dass du als Werkstudent häufig einen Fachbezug zum Studium hast. So kannst du bereits praktische Erfahrung sammeln und später besser im Berufsleben durchstarten. Dein regelmäßiges Einkommen darf als Werkstudent die 556 Euro übersteigen, dann allerdings nicht mehr steuerfrei. Als Werkstudent müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Du musst an einer Hochschule immatrikuliert sein.
- Dein Studium muss in Vollzeit sein.
- Die maximale Arbeitszeit pro Woche liegt bei 20 Stunden.


Midijob


Bei einem Midijob handelt es sich um eine Arbeitsform, die sich zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einer regulären Beschäftigung befindet. Du darfst hier zwischen 556 und 1.300 Euro verdienen. Ein Midijob ist entgegen des Minijobs nicht steuerfrei, jedoch entfällt häufig die Lohnsteuer und du hast die Möglichkeit, zusätzlich auch noch einen Minijob auszuüben.

Was ist beim Minijob mit der Versicherung?



Doch wie verhält es sich mit der Versicherungspflicht beim Minijob? Hier die wichtigsten Fakten:

1. Brutto ist gleich netto, abzüglich der Rentenversicherungspflicht (von der ihr euch aber befreien lassen könnt).

2. Ein Minijob ist versicherungsfrei in der Sozialversicherung.

3. Weitere Abgaben wie Krankenversicherung oder Steuern zahlt der Arbeitgeber.

4. Als Minijobber habt ihr die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und eine festgelegte Kündigungsfrist.

5. Bei einem Minijob zahlst du Beiträge für die Rentenversicherung mit einem Eigenbetrag von 3,6 Prozent. Hiervon kannst du dich mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Vorlage für Befreiung von Rentenbeiträgen


Noch ein Tipp: Wem es zeitlich wirklich nicht möglich ist, während des Studiums noch zu arbeiten – gerade in der Prüfungszeit ist das problematisch – sollte einen Ferienjob in Betracht ziehen. Mit gut bezahlter Saisonarbeit kann man ein ganzes Semester finanzieren. Außerdem haben wir hier einige Spartipps für Studenten zusammengetragen.

FAQ zum Minijob im Studium



FAQ Minjobs

Was ist ein Minijob?


Um einen Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, du nicht mehr als 556 Euro im Monat bzw. 6.672 Euro im Jahr verdienst.

Was sind die Vorteile eines Minijobs?


Die Vorteile von Minijobs sind, dass sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Von den 556 Euro brutto bleibt dir also viel erhalten. Deshalb gilt der Minijob im Studium auch als unkompliziert, was seine Beliebtheit als Studenten Nebenjob erklärt.

Wie viel darf ich im Minijob verdienen?


Allgemein ist die Regel, dass du im Jahr nicht mehr als 6.672 Euro verdienen darfst. Das bedeutet auf die 12 Monate des Jahres gerechnet, dass du durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienen darfst.

Du bist jedoch nicht zwingend an die 556 Euro- Regel pro Monat gebunden. Es gibt die Möglichkeit, in manchen Monaten mehr zu arbeiten und zu verdienen, in anderen weniger (z.B. in der Prüfungszeit). Wichtig ist nur, dass du im gesamten Jahr nicht über den Betrag von 6.672 Euro kommst.

Wie viele Stunden darf ich arbeiten?


Die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden richtet sich nach dem Mindestlohn, welcher aktuell bei 12,82€ liegt.

Kann ich auch zwei Minijobs haben?


Theoretisch kannst du auch zwei, drei oder vier Minijobs im Studium haben. Jedoch gilt auch hier: in der Summe dürfen die Einkommen aus all deinen Minijobs die 556 Euro Marke nicht überschreiten, um steuer- und versicherungsfrei zu bleiben.

Habe ich Urlaubstage im Minijob?


Als Minijobber wirst du als Arbeitnehmer in Teilzeit behandelt und hast deshalb auch dieselben Ansprüche, wie Vollzeitbeschäftigte. Urlaubstage zählen hier dazu. Auf wie viele Urlaubstage du Anspruch hast, richtet sich nach der Verteilung deiner Arbeitsstunden und deinem Arbeitsvertrag. Informiere dich also vorab, in welche Konstellation du wie viele Urlaubstage hast.

Gilt der gesetzliche Mindestlohn?


Ja, der gesetzliche Mindestlohn auch für geringfügig Beschäftigte.

Muss ich Rentenbeiträge bezahlen?


Ja, jedoch kannst du dich davon befreien lassen.

Was sind typische Studenten Minijobs?


Als typische Nebenjobs für Studierende gelten Jobs in der Gastronomie, Nachhilfe, Kurierdienste, Jobs im Einzelhandel, Lagerhilfe, sowie Babysitting und studentische Hilfsjobs. Alle diese Nebenjobs haben gemeinsam, dass sie flexible Arbeitszeiten und oftmals auch einen guten Stundenlohn bieten – Kriterien, die für Minijobs im Studium besonders gefragt sind.

Fazit

Unterm Strich gibt es zwar ein paar Dinge, die du bei einem Nebenjob während des Studiums beachten solltest, jedoch ist das überschaubar und sollte dich vor keine besonderen Probleme stellen. Die große Beliebtheit der geringfügigen Beschäftigung für Studenten ist kein Wunder. Denn eines ist klar: Einen Minijob im Studium auszuüben lohnt sich fast immer. Durch fehlende Steuer- und Sozialabgaben, sowie unkomplizierten Konditionen klappt es leicht, sich neben dem Unialltag etwas Geld dazuzuverdienen. Und wer kann das nicht gebrauchen?

Bildquelle: Vielen Dank an LuckyLife11, Skitterphoto, StartupStockPhotos, athree23, Deeezy ©pixabay.com für die Bilder!

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