Wessen Eltern nicht wirklich reich, aber auch nicht wirklich arm sind, der weiß, dass die Ausbildungsförderung BAföG oft nicht ausreicht, um sich zu finanzieren, wenn man denn überhaupt Anspruch darauf hat. Also besser einen Minijob suchen, denn dieses Arbeitsmodell ist unkompliziert und wegen geringer Steuerabgaben besonders beliebt bei Studenten.
Mehr als zwei Drittel aller Studenten arbeiten neben dem Studium
Ob nun studentische Hilfskräfte, Praktikanten, Werkstudenten oder Minijobber – Studentenjobs aller Art sind heutzutage weit verbreitet. Über 68% aller Studierenden arbeiten während des Studiums, um so ein zusätzliches Einkommen zu haben. Komplett durch einen Studenten Nebenjob finanzieren sich etwa ein Drittel aller Studierenden.
Die vergleichsweise geringe Zahl an BAföG-Empfängern zeigt, dass es oft auch gar nicht anders möglich ist. Eine Umfrage des Allensbach-Institutes belegt, dass 63% aller Studierenden, die einen Job haben, auf ein zusätzliches Einkommen angewiesen sind. Berufserfahrung, Spaß oder Kontakte knüpfen sind erst mal nur in zweiter Linie wichtig.
Was muss ich als Student beim Minijob beachten?
Was gibt es nun bei einem Minijob zu beachten? Was sind die Voraussetzungen? Wir haben für euch die wichtigsten Fakten zusammengetragen. Wer eine dringende Frage in Bezug auf Minijobs im Studium hat, kann auch mal auf finanzfrage.net/tag/minijobzentrale/1 vorbeischauen. Dort wird euch schnell und kompetent geholfen.
Minijob ist Minijob. Ob ihr nun kellnert, im Fahrradladen arbeitet oder Zeitungen austragt - grundsätzlich gibt es für Studenten hier keine Sonderregelungen. Eine Tätigkeit, in der ihr maximal 450€ pro Monat verdient und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, ist offiziell ein Minijob.
Kurz zusammengefasst sind die Voraussetzungen für einen Minijob also:
1. Verdienstgrenze bei 450 Euro im Monat (im Jahr 5400 Euro)
2. Hast du mehrere Minijobs, sind die Einkünfte zusammenzurechnen und dürfen die 450 Euro Marke nicht überschreiten
Unterschied Minijob, Midijob, Werkstudent oder kurzfristige Beschäftigung?
Neben dem klassischen 450 Euro Minijob im Studium gibt es weitere, ähnliche Beschäftigungsverhältnisse, die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede aufweisen. Hier zeigen wir dir, wie sich Nebenjobs für Studenten unterscheiden:
Kurzfristige Beschäftigung
Unterschieden wird der 450 Euro Minijob von einer kurzfristigen Beschäftigung. Zwar handelt es sich bei beiden Arbeitsmodellen um sogenannte „geringfügige Beschäftigungen“, von einer kurzfristigen Beschäftigung spricht man jedoch, wenn 70 Arbeitstage im Jahr nicht überschritten werden. Die Arbeit ist meist nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich, etwa an Wochenenden, oder in den Semesterferien. Die Höhe des Verdienstes spielt bei der kurzfristigen Beschäftigung hingegen keine Rolle und kann somit überschritten werden. Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht steuerfrei, die anfallenden Steuern halten sich aber in Grenzen.
Werkstudenten Tätigkeit
Der Unterschied zwischen einem Minijob und der Tätigkeit als Werkstudent liegt darin, dass du als Werkstudent häufig einen Fachbezug zum Studium hast. So kannst du bereits praktische Erfahrung sammeln und später besser im Berufsleben durchstarten. Dein regelmäßiges Einkommen darf als Werkstudent die 450 Euro übersteigen, dann allerdings nicht mehr steuerfrei. Als Werkstudent müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du musst an einer Hochschule immatrikuliert sein.
- Dein Studium muss in Vollzeit sein.
- Die maximale Arbeitszeit pro Woche liegt bei 20 Stunden.
Midijob
Bei einem Midijob handelt es sich um eine Arbeitsform, die sich zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einer regulären Beschäftigung befindet. Du darfst hier zwischen 450 und 1300 Euro verdienen. Ein Midijob ist entgegen des Minijobs nicht steuerfrei, jedoch entfällt häufig die Lohnsteuer und du hast die Möglichkeit, zusätzlich auch noch einen Minijob auszuüben.
Was ist beim Minijob mit der Versicherung?
Doch wie verhält es sich mit der Versicherungspflicht beim Minijob? Hier die wichtigsten Fakten:
1. Brutto ist gleich netto, abzüglich der Rentenversicherungspflicht (von der ihr euch aber befreien lassen könnt).
2. Ein Minijob ist versicherungsfrei in der Sozialversicherung.
3. Weitere Abgaben wie Krankenversicherung oder Steuern zahlt der Arbeitgeber.
4. Als Minijobber habt ihr die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und eine festgelegte Kündigungsfrist.
5. Bei einem Minijob zahlst du Beiträge für die Rentenversicherung mit einem Eigenbetrag von 3,6 Prozent. (bei 450 Euro sind das 16,20 Euro). Hiervon kannst du dich mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Vorlage für Befreiung von Rentenbeiträgen
2. Ein Minijob ist versicherungsfrei in der Sozialversicherung.
3. Weitere Abgaben wie Krankenversicherung oder Steuern zahlt der Arbeitgeber.
4. Als Minijobber habt ihr die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz und eine festgelegte Kündigungsfrist.
5. Bei einem Minijob zahlst du Beiträge für die Rentenversicherung mit einem Eigenbetrag von 3,6 Prozent. (bei 450 Euro sind das 16,20 Euro). Hiervon kannst du dich mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Vorlage für Befreiung von Rentenbeiträgen
Noch ein Tipp: Wem es zeitlich wirklich nicht möglich ist, während des Studiums noch zu arbeiten – gerade in der Prüfungszeit ist das problematisch – sollte einen Ferienjob in Betracht ziehen. Mit gut bezahlter Saisonarbeit kann man ein ganzes Semester finanzieren. Außerdem haben wir hier einige Spartipps für Studenten zusammengetragen.
FAQ zum Minijob im Studium
Was ist ein Minijob?
Um einen Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, du nicht mehr als 450 Euro im Monat bzw. 5400 Euro im Jahr verdienst.
Was sind die Vorteile eines Minijobs?
Die Vorteile von Minijobs sind, dass sie steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Von den 450 Euro brutto bleibt dir also viel erhalten. Deshalb gilt der Minijob im Studium auch als unkompliziert, was seine Beliebtheit als Studenten Nebenjob erklärt.
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
Allgemein ist die Regel, dass du im Jahr nicht mehr als 5.400 Euro verdienen darfst. Das bedeutet auf die 12 Monate des Jahres gerechnet, dass du durchschnittlich nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen darfst.
Du bist jedoch nicht zwingend an die 450 Euro- Regel pro Monat gebunden. Es gibt die Möglichkeit, in manchen Monaten mehr zu arbeiten und zu verdienen, in anderen weniger (z.B. in der Prüfungszeit). Wichtig ist nur, dass du im gesamten Jahr nicht über den Betrag von 5.400 Euro kommst. Wenn du also in den ersten sechs Monaten des Jahres jeweils 600 Euro verdient hast, darfst du die restlichen sechs Monate nur noch jeweils 300 Euro pro Monat verdienen.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Die Anzahl der monatlichen Arbeitsstunden richtet sich nach dem Mindestlohn. Liegt dieser bei 10 Euro, so darfst du monatlich 45 Stunden arbeiten, liegt er aber demnächst bei 12 Euro, so bist du bereits mit 37,5 Stunden im Monat bei 450 Euro.
Kann ich auch zwei Minijobs haben?
Theoretisch kannst du auch zwei, drei oder vier Minijobs im Studium haben. Jedoch gilt auch hier: in der Summe dürfen die Einkommen aus all deinen Minijobs die 450 Euro Marke nicht überschreiten, um steuer- und versicherungsfrei zu bleiben. Bekommst du also im Minijob A 300 Euro monatlich und im Minijob B 200 Euro, so überschreitest du die 450 Euro Verdienstgrenze und bist somit verpflichtet Steuern zu zahlen.
Habe ich Urlaubstage im Minijob?
Als Minijobber wirst du als Arbeitnehmer in Teilzeit behandelt und hast deshalb auch dieselben Ansprüche, wie Vollzeitbeschäftigte. Urlaubstage zählen hier dazu. Auf wie viele Urlaubstage du Anspruch hast, richtet sich nach der Verteilung deiner Arbeitsstunden und deinem Arbeitsvertrag. Informiere dich also vorab, in welche Konstellation du wie viele Urlaubstage hast.
Gilt der gesetzliche Mindestlohn?
Ja, seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für geringfügig Beschäftigte.
Muss ich Rentenbeiträge bezahlen?
Ja, jedoch kannst du dich davon befreien lassen.
Was sind typische Studenten Minijobs?
Als typische Nebenjobs für Studenten gelten Jobs in der Gastronomie, Nachhilfe, Kurierdienste, Jobs im Einzelhandel, Lagerhilfe, sowie Babysitting und studentische Hilfsjobs. Alle diese Nebenjobs haben gemeinsam, dass sie flexible Arbeitszeiten und oftmals auch einen guten Stundenlohn bieten – Kriterien, die für Minijobs im Studium besonders gefragt sind.
Fazit
Unterm Strich gibt es zwar ein paar Dinge, die du bei einem Nebenjob während des Studiums beachten solltest, jedoch ist das überschaubar und sollte dich vor keine besonderen Probleme stellen. Die große Beliebtheit der geringfügigen Beschäftigung für Studenten ist kein Wunder. Denn eines ist klar: Einen Minijob im Studium auszuüben lohnt sich fast immer. Durch fehlende Steuer- und Sozialabgaben, sowie unkomplizierten Konditionen klappt es leicht, sich neben dem Unialltag etwas Geld dazuzuverdienen. Und wer kann das nicht gebrauchen?
Übrigens: Die derzeitige Regierung plant ab 1. Oktober 2022 eine Anhebung des maximalen Monatsgehalts von 450 Euro auf dann 520 Euro im Minijob.
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