Jobben neben dem Studium: Was muss ich bei Nebenjobs als Werkstudent, Minijobber oder Studentische Hilfskraft beachten?

Jobben neben dem Studium: Was muss ich bei Nebenjobs als Werkstudent, Minijobber oder Studentische Hilfskraft beachten?
Endlich raus aus der Schule. Endlich Freiheit. Endlich Studium.
Mit diesen Gedanken beginnen wahrscheinlich die meisten ihr Studentenleben. Allerdings dauert es, gerade wenn man für die neu gewonnene Freiheit zu Hause auszieht, wahrscheinlich nicht sehr lange, bis einem auffällt, dass das aufregende Studentenleben nicht gerade billig ist.

Schnell stellen sich allerhand Fragen:
Darf ich neben dem Studium einen Studentenjob haben? Wie viel darf ich verdienen? Und kann diese Arbeit dazu führen, dass ich staatliche Zahlungen verliere oder sogar noch mehr bezahlen muss?

In der Summe können Themen wie „Lohnsteuer“ und „Sozialversicherungspflicht“ erst einmal sehr verwirrend sein. Besonders wenn man sich noch nie vorher mit ihnen befassen musste.
Doch keine Sorge. We got your back!

Unser Guide beugt Stressbauchschmerzen vor und gibt dir alle Infos und Tipps, die du für die Jobsuche neben dem Studium brauchst.

studentische hilfskraft - werkstudent job

1) Wie viele Stunden dürfen Studierende pro Woche arbeiten? Und welche Jobmöglichkeiten gibt es für Studierende?



Zunächst solltest du dir überlegen, wie viele Stunden pro Woche du neben deinem Studium für die Arbeit entbehren kannst und in was für einem Bereich du gern arbeiten möchtest. Dabei können sich verschiedene Möglichkeiten ergeben. Die in der Überschrift benannte Beschäftigung als „Werkstudent“ ist nur eine davon.

Die Option mit dem geringsten Zeitaufwand, aber auch dem geringsten Einkommen, ist der sogenannte Minijob, auch „geringfügige Beschäftigung“ genannt. Dein Gehalt ist hier auf 556€ im Monat begrenzt. Die Arbeitszeit berechnet sich anhand des Stundenlohns, beträgt aber meistens 10h pro Woche.

Eine Art Sonderform des Minijobs bilden „kurzfristige Minijobs“. Bei diesen gibt es keine Verdienst-Grenze. Dafür darf allerdings auch nicht länger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr gearbeitet werden. Wie der Name schon vermuten lässt, sind Minijobs als langfristige Einnahmequelle eher ungeeignet.

Die zweite Möglichkeit, die sich besonders für Studierende anbietet, ist eine Arbeit als studentische Hilfskraft oder Werkstudent. Als studentische Hilfskraft bist du an deiner Uni und bestenfalls in deinem Fachbereich angestellt, um dort bereits früh thematisch relevante Arbeitserfahrung zu sammeln. Als Werkstudent bist du auch in dem Themenbereich deines Studiums tätig, allerdings nicht an der Uni, sondern in einem Unternehmen. Für welches von beiden du dich auch entscheidest – du darfst in der Vorlesungszeit maximal 20h pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit steht es dir frei, deine wöchentlichen Arbeitsstunden zu erhöhen. Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht. Diese richtet sich individuell nach Faktoren, welche wir im Folgenden noch weiter besprechen werden.

Übrigens: Wenn das Einkommen die 556€-Grenze nicht überschreitet, können Tätigkeiten als Werkstudent und studentische Hilfskraft auch als Minijob gelten.

lohnsteuergrenze studentenjobs

2) Muss ich Lohnsteuer bezahlen, wenn ich als Student oder Studentin arbeite?



„Steuern“. Das Wort, aus dem Albträume entstehen.
Aber wir schaffen das. Lass uns dafür sorgen, dass deine Träume sicher sind.

Ob und wie viel Lohnsteuer du zahlen musst, hängt von deinem jährlichen Einkommen ab. Sobald dieses den Steuerfreibetrag von 12.069€ im Jahr übersteigt, musst du Lohnsteuer zahlen.
Minijobs erreichen diese Grenze nicht und sind daher steuerfrei. Und auch mit einer 20-stündigen Werkstudententätigkeit erreichst du diese Grenze nur schwer. Sie kann allerdings relevant werden, wenn du während der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20h pro Woche arbeitest.

Doch was bedeutet das nun? Lohnt es sich überhaupt, deine Semesterferien mit mehr Arbeitsstunden zu belasten?

Das kommt darauf an. Wenn du den Steuerfreibetrag überschreitest, wird nicht dein gesamtes Einkommen besteuert, sondern nur der Teil, um den die 12.069€ überschritten wurden. Auch der Steuersatz ist an dieser Stelle nicht fest. Für Studierende entspricht dieser meist dem Minimalsteuersatz von 14%. Allerdings kann es in deinem individuellen Fall auch anders sein.

Wenn du also darüber nachdenkst, den Steuerfreibetrag mit deiner Tätigkeit zu überschreiten, ist es sinnvoll, vorher zu berechnen, wie viel die Lohnsteuer für dich betragen würde und dann abzuwägen, ob der Extra-Aufwand sich für dich lohnt.
Tools wie der Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen können dir bei deiner Entscheidung helfen.

3) Welche Auswirkungen haben Nebenjobs auf das BAföG?



Du beziehst BAföG, möchtest aber trotzdem neben dem Studium arbeiten?
Kein Problem, solange du dein Gehalt im Auge behältst.

Für BAföG-Empfänger und -Empfängerinnen gilt ein Freibetrag von 556€, den dein monatliches Gehalt nicht überschreiten darf. Der relevante Zeitraum hierfür ist der Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt in der Regel 12 Monate. Jährlich darfst du also einen Betrag von 6.680€ verdienen. Solltest du mehr verdienen, wird dein „zu viel verdientes“ von deinem BAföG abgezogen.

4) Wie viel darf ich als Student oder Studentin verdienen, um trotzdem Kindergeld zu erhalten?



Gute Nachrichten! Egal, wie viel du als Student oder Studentin verdienst – dein Kindergeld wird davon nicht beeinflusst. Wichtig ist nur, dass du nicht mehr als 20h pro Woche arbeitest. Solange du also einen normalen Werkstudentenjob oder eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft ausübst, ist dein Kindergeld nicht in Gefahr. Mit einem Minijob erst recht nicht.

In den Semesterferien darfst du die 20h auch überschreiten. Beachte allerdings, dass du insgesamt maximal 26 Wochen im Jahr mehr als 20h pro Woche arbeiten darfst.

5) Gilt für Studentenjobs der Mindestlohn?



Die guten Nachrichten hören gar nicht mehr auf.
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2025 ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82€. Dieser ist unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung.

Das bedeutet, egal wie viel oder wenig du arbeitest – der Mindestlohn gilt auch für dich.

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6) Besteht für Studierende mit Nebenjob die Sozialversicherungspflicht?



„Sozialversicherung“ – dieses Wort hast du vielleicht schon oft gehört. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Die Sozialversicherung in Deutschland besteht aus 5 unterschiedlichen Versicherungen: der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung wird von den Unternehmen getragen. Entsprechend musst du dir um diese schon mal keine Gedanken machen.

Bei einer Tätigkeit als Minijobber oder Werkstudent zahlst du keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Also noch eine weniger.

Die Kranken- und Pflegeversicherung ist abgedeckt, solange du über deine Eltern mitversichert bist. Ab dem 25. Lebensjahr musst du eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Die meisten Krankenkassen haben hierfür extra Angebote für Studierende.

Es bleibt also nur noch die Rentenversicherung.
Diese beträgt 18,6% des Brutto-Lohns und wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichwertig aufgeteilt.

Wenn du als Werkstudent oder studentische Hilfskraft tätig bist, gilt diese Regelung ganz normal. Du zahlst also 9,3% deines Brutto-Lohns in die Rentenversicherung ein. Für Mini-Jobs gibt es eine Sonderregelung. Durch diese übernimmt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15% und nur die übrigen 3,6% werden von deinem Gehalt abgezogen.

Zusätzlich hast du als Minijobber die Möglichkeit, einen Antrag auf Freistellung bei deinem Arbeitgeber zu stellen. In diesem Fall bekommst du die 3,6% mit deinem Gehalt ausgezahlt. Doch Achtung! Was im ersten Moment nach einer attraktiven Möglichkeit klingt, könnte langfristig gar nicht mehr so rosig aussehen. Denn auch wenn du im Minijob nur einen geminderten Beitrag in die Rentenversicherung zahlst, gilt es als vollwertige Versicherungszeit. Du kannst also mit geringem finanziellem Aufwand schon früh in die Rentenversicherung einzahlen. Dies wird für deinen Rentenanspruch später relevant, würde an dieser Stelle aber zu weit führen.

Wir empfehlen dir, dich genauer zu informieren, wenn du einen Minijob ausübst und darüber nachdenkst, dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Nun haben wir uns mit allen Bestandteilen der Sozialversicherung beschäftigt. Trotzdem hast du vielleicht immer noch das große Fragezeichen im Kopf: Wie viel landet denn nun auf meinem Konto?

Um dein individuelles Einkommen zu berechnen, empfehlen wir dir den Brutto-Netto-Rechner. So weißt du immer, wo du stehst.

7) Habe ich als Minijobber/Werkstudent Urlaubsanspruch?



Arbeit, Uni, Arbeit, Uni. Doch wann ist eigentlich mal Zeit zum Ausruhen? Kannst du deine Semesterferien nutzen, auch wenn du neben deinem Studium arbeitest? Oder kannst du dir in der Prüfungsphase ein bisschen mentale Freiheit verschaffen, indem du dich nicht auch noch um die Arbeit kümmern musst, wenn dein Kopf eh schon raucht?

Selbstverständlich.
So wie auch der Mindestlohn ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub in Deutschland für alle Arbeitnehmenden festgelegt. Die Zahl der Urlaubstage hängt hierbei von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt für alle Arbeitnehmenden bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage Urlaub im Jahr vor. Je nachdem, an wie vielen Tagen in der Woche du arbeitest, kannst du deine zur Verfügung stehenden Urlaubstage also ausrechnen. Wenn du z.B. an 4 Tagen in der Woche arbeitest, reduziert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend auf 16 Tage im Jahr.

8) Deine Checkliste



So viele Wörter. So viele Zahlen.

Hier findest du nochmal alle Infos im Überblick, um das Beste aus deinem Job neben dem Studium herauszuholen!

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FAQ zum Jobben neben dem Studium (Minijob, Studentische Hilfskraft, Werkstudent etc.)


Wie viele Stunden darf ich pro Woche arbeiten?
Minijob: abhängig vom Stundenlohn, max. 556€ pro Monat Werkstudent/Studentische Hilfskraft: max. 20h pro Woche

Muss ich Lohnsteuer zahlen?
Nein, außer du verdienst mehr als 12.069€ im Jahr

Erhalte ich trotz Job weiter BAföG?
Ja, so lange du nicht mehr als 556€ im Monat bzw. 6.680€ im Jahr verdienst.

Gilt für mich der Mindestlohn?
Ja. Auch für Studierende gilt der Mindestlohn von aktuell 12,82€pro Stunde.

Muss ich in die Sozialversicherung einzahlen?
Minijob: du zahlst 3,6% deines Brutto-Gehalts in die Rentenversicherung ein; eine Freistellung ist möglich.
Werkstudent/Studentische Hilfskraft: du zahlst 9,3% Brutto-Gehalts in die Rentenversicherung ein.
Ab 25 Jahren musst du eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung abschließen.

Habe ich Urlaubsanspruch?
Ja. Die Anzahl der Urlaubstage berechnet sich anhand der Anzahl deiner wöchentlichen Arbeitstage.

Bilderquellen: Vielen Dank an Vlada Karpovich, maitree rimthong, Andrea Piacquadio, Leeloo The First, Nataliya Vaitkevich©pexels.com

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