Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Studierende?

Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Studierende?
Der gesetzliche Mindestlohn regelt die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland. Der Arbeitgeber ist damit dazu verpflichtet, einen im Gesetz festgelegten Mindestlohn zu zahlen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?



Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. In vielen Branchen ist der tarifliche Mindestlohnsatz sogar noch höher. Dieser wurde in Deutschland am 01.01.2015 eingeführt und betrug damals 8,50€. Laut der Mindestlohn-Kommission soll dieser alle zwei Jahre neu festgelegt werden, um so an die steigenden Lebenskosten angepasst zu werden.

Der vorgeschriebene Mindestlohn stellt einen Schutz der Arbeitnehmer vor Lohndumping und Verarmung trotz Beschäftigung dar und sichert ein Existenzminimum – von seinem Einkommen soll man auch leben können. Auch Berufseinsteiger, Minijobber und ungelernte Arbeiter werden so abgesichert – vor allem im Hinblick auf die steigenden Mieten in Deutschland.

Gesetzlicher Mindestlohn für Studierende?



Rund zwei Drittel der Studenten jobben nebenbei, um sich das Studium finanzieren zu können – und sind somit auch vom festgelegten Mindestlohn betroffen. Ob Praktikum, Minijob, Werkstudent oder Berufseinsteiger – wann der gesetzliche Mindestlohn für Studenten greift und wann nicht, erfährst du hier.

Gesetzlicher Mindestlohn Praktikum


Wer kennt es nicht, das leidige Thema Praktikum. Der sogenannten „Generation Praktikum“ wird ja nachgesagt, dass diese unzählige unbezahlte oder unterbezahlte Praktika absolvieren müssen, um überhaupt einen festen Job ergattern zu können. Doch darf das Praktikum wirklich unbezahlt sein? Greift der gesetzliche Mindestlohn beim Praktikum nicht auch?

Leider gilt hier eine Ausnahmeregelung: Und zwar gilt für Personen, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen ihrer Schule, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung absolvieren oder dieses Praktikum zur Aufnahme eines Studiums benötigen, der gesetzliche Mindestlohn nicht. Auch bei freiwilligen Praktika, die bis zu drei Monate dauern (Unterbrechungen wie Urlaub oder Krankheit können angehängt werden), greifen diese Regelungen nicht.

Unbezahlte Praktika bis zu 3 Monaten sind also vollkommen legal – jetzt weißt du also, warum in den Stellenausschreibungen immer nach Praktikanten bis zu 3 Monaten oder nach Praktikanten, die das Ganze verpflichtend während Ihres Studiums machen müssen, gesucht wird – damit die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns beim Praktikum umgangen werden können. Dies trifft vor allem auf Praktika im Bereich Geisteswissenschaften zu; im Bereich Technik oder IT kannst du als Praktikant dagegen sogar ziemlich gut verdienen. Ausbeuterisch ist das allemal. Da bleibt zu hoffen, dass in Zukunft auch eine Personalentlohnung für Praktikanten im Gesetz verankert wird. Schließlich tragen auch Praktikanten zum Unternehmen bei.

gesetzlicher Mindestslohn Praktikum
Vielen Dank an Uli-W ©pixabay.com für das Bild.

Gesetzlicher Mindestlohn Minijob


Beim studentischen Nebenjob, dem sogenannten Mini-Job oder 450€-Job, sieht das Ganze schon anders aus. Hier greifen die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns, du verdienst also mindestens 9,19€ in der Stunde ohne Abzüge. Will dir dein Arbeitgeber weniger zahlen, so ist etwas faul, denn der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Lass dich also nicht dazu überreden, unbezahlte Überstunden oder gar Schwarzarbeit zu leisten, wie es manchmal bei temporären Beschäftigungsverhältnissen passiert. Einzige Ausnahmen: Bist du unter 18 Jahre alt, ohne abgeschlossene Ausbildung oder gerade in deiner Berufsausbildung, so gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht.

Gesetzlicher Mindestlohn Werkstudentenjob


Auch wenn du als Werkstudent angestellt bist, verdienst du Mindestlohn, oft sogar noch mehr. Da du bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten darfst, folgen hier allerdings steuerrechtliche Abzüge. Du solltest außerdem bedenken, dass der Arbeitgeber in vielen Branchen dazu verpflichtet ist, einen sogar noch höheren Stundenlohn zu zahlen als den gesetzlich festgelegten. Je nach Tarifvertrag gibt es einen festgeschriebenen Branchenmindestlohn. Informiere dich also am besten im Vorhinein, ob in deinem Werkstudentenjob auch ein branchenabhängiger Mindestlohn gilt. So erhält beispielsweise ein Pädagogischer Mitarbeiter mit Bachelor-Abschluss mindestens 15,25€ pro Stunde, ab 2020 soll dies auf 15,79€ erhöht werden.

Gesetzlicher Mindestlohn Berufseinsteiger


Du bist fertig mit deinem Studium und dein Berufseinstieg steht bevor? Dieser kann manchmal ein bisschen holprig sein, und auch das mit dem Einstiegsgehalt ist so eine Sache. Lass dich jedoch auf keinen Fall unter deinen Wert verkaufen! Der gesetzliche Mindestlohn wurde unter anderen auch deshalb eingeführt, um Berufseinsteiger zu schützen, und so solltest du bei deinem ersten Job auch auf jeden Fall Mindestlohn erhalten. Verhandle ruhig nach oben und informiere dich vorher, welches Einstiegsgehalt für deine Branche üblich ist – und nach ein, zwei Jahren Berufserfahrung solltest du dein Gehalt nach oben verhandeln.

Hier findest du noch einmal die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns für Studenten zusammengefasst:

gesetzlicher Mindestlohn Studenten

Fazit
In den meisten Fällen greift der gesetzliche Mindestlohn für Studierende, so beim Minijob, beim Werkstudentenjob und als Berufseinsteiger. Ausnahmen sind, wenn du unter 18 Jahre alt bist, noch in der Ausbildung bist, ein Praktikum unter 3 Monaten absolvierst oder ein verpflichtendes Praktikum machst – hier gilt der gesetzliche Mindestlohn für Studenten leider nicht.

Vielen Dank an peter-facebook@pixabay.com für das Titelbild.


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