BAföG: Alles zur Ausbildungsförderung

BAföG: Alles zur Ausbildungsförderung
Zu Beginn eine Begriffserklärung: BAföG ist eigentlich die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das die staatliche Förderung für die Ausbildung von Schülern und Studenten regelt. Die Förderung, die dieses Gesetz garantiert, hat sich im Volksmund als BAföG etabliert. Ziel des Gesetzes und der damit einhergehenden Förderung ist es, die Chancengleichheit im Bildungsbereich in Deutschland zu erhöhen.

Im Klartext: Auch einkommensschwache Menschen sollen die Möglichkeit zu einem Studium bekommen, ohne parallel voll arbeiten zu müssen.

Wer hat Anspruch auf BAföG?


Prinzipiell hat erst einmal jeder Anspruch auf BAföG. Das heißt natürlich nicht, dass jeder auch eine Förderung bekommt, denn diese ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zuallererst zählt das eigene Einkommen und das Einkommen der Eltern.

Das nennt sich das Prinzip der familienabhängigen Förderung. Je höher also der Verdienst der Eltern, desto geringer die Chance auf einen BAföG-Anspruch bzw. desto geringer die Höhe der Förderung.

Grundsätzlich gilt für Studenten: Der monatliche Bedarf liegt bei 452€. Wohnt man bei seinen Eltern, bekommt man zusätzlich 59€, wohnt man allein oder in einer WG, dann sind es 360€. Das sind die Höchstsätze. Können die Eltern den Studenten unterstützen, dann werden die Sätze entsprechend nach unten geregelt.

Achtung: BAföG §13, 3a sagt: „Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.“ Wenn die Eltern also in einem Haus leben und ihre Eigentumswohnung in der Stadt an den Sohnemann vermieten, bekommt dieser trotzdem nur 59€ „Wohngeld“.

Neu: Mit BAföG Digital kann der BAföG-Antrag jetzt auch online erstellt und verschickt werden!


Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?


Der BAföG-Höchstsatz beträgt aktuell 992 Euro pro Monat. Diesen BAföG-Satz 2022/2023 kannst du aber nur bekommen, wenn du nicht mehr zu Hause bei deinen Eltern wohnst und noch nicht das Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht hast.

Der Betrag berechnet sich danach, ob du noch bei deinen Eltern wohnst und ob du eine eigene Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung hast. Bist Du selbst versichert, erhöht sich die Fördersumme um 122 Euro pro Monat (KV/PV-Zuschlag). Zusätzlich kannst du dich als BAföG Empfänger von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Den Antrag solltest du so zeitig wie möglich stellen, spätestens jedoch zum 31.10. für das Winter- bzw. zum 31.03. für das Sommersemester.

Weitere Voraussetzungen für den BAföG-Anspruch


- Deutsche Staatsbürgerschaft. Aber auch Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht oder Niederlassungserlaubnis können BAföG erhalten. Da es hierbei sehr viele Ausnahmeregelungen gibt, sollte man sich mit seinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (in der Regel über das jeweilige Studentenwerk) in Verbindung setzen.

- „Eignung“: Bis zu einem gewissen Grad muss man Leistungsnachweise vorlegen. Auch hier gibt es mehrere Regelungen. Für Bachelorstudenten gilt grundsätzlich: Regelmäßig die Immatrikulationsbescheinigung, zu Beginn des fünften Semester entsprechende Leistungsnachweise. Damit soll nicht kontrolliert werden, ob ihr gute oder schlechte Noten habt, es geht dem Amt eher darum, zu schauen, dass ihr in eurem Studium vorankommt. Wer also nach 4 Semestern nur zwei Prüfungsnoten zusammen hat, der könnte eventuell Probleme bekommen.

- Alter: Es wird nur gefördert, wer vor Vollendung des 45. Lebensjahres mit dem Studium beginnt. Natürlich gibt es aber auch hier Ausnahmeregelungen.

BAföG Förderungsdauer


Die Förderungs(höchst)dauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Fach und Studiengang. „Ausfallsemester“ wie zum Beispiel ein Urlaubssemester werden hier nicht mit eingerechnet, da man dabei nicht studiert.

Es gibt aber auch über die BAföG-Förderungsdauer hinaus Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren (siehe unten). Wer nach dem Bachelor einen Masterstudiengang beginnt, hat gegebenenfalls neuen Anspruch auf eine Förderung, da es sich um ein neues Studium handelt.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?


BAföG ist so ziemlich der günstigste und fairste Kredit, den man bekommen kann. ;)

Erstens gibt es eine Rückzahlungsbegrenzung, die bei 10.010€ liegt. Mehr müsst ihr definitiv nicht an BAföG zurückzahlen, zumal das Darlehen zinslos ist.

Milchmädchenrechnung: Wer 500€ pro Monat bekommt auf eine Studienlaufzeit von 6 Semestern, der bekommt insgesamt 18.000€ BAföG. Zurückzahlen muss er trotzdem nur 10.010€.

Die Rückzahlung beginnt außerdem frühestens 5 Jahre nach Studienende. Und: Sie ist abhängig vom Einkommen. Nur wer ein monatliches Einkommen von mindestens 1.605€ hat, muss zurückzahlen. Ansonsten wird die Zahlung ausgesetzt.

Und wo wir gerade bei den Finanzen sind: Als Student hat man nicht automatisch Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag, als BAföG-Empfänger hingegen schon! Man sollte allerdings zusammen mit seinem BAföG-Antrag bereits einen vorsorglichen Befreiungsantrag beim Rundfunkbeitrag stellen, um bei längerer Bearbeitungszeit eine rückwirkende Befreiung zu bekommen.

Was kann ich machen, wenn ich kein BAföG bekomme?


Wer kein BAföG bekommt, weil das Elterneinkommen zu hoch ist oder aus anderen Gründen, der hat trotzdem Möglichkeiten, eine Förderung zu bekommen.

Die bekannteste Variante ist der Studienkredit der KfW. Der ist vor allem dann interessant, wenn man die Förderungshöchstdauer beim BAföG übersteigt, aber trotzdem auf eine Förderung angewiesen ist. Was man hierbei allerdings beachten sollte: Das ist ein verzinsliches Bankdarlehen. Ihr müsst also ein Jahr nach Förderungsende mit der Rückzahlung beginnen und es werden Zinsen draufgeschlagen! Weitere Möglichkeiten für Studienkredite findet ihr in unserem Studienkredit Vergleich.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist ein Stipendium. Stipendien gibt es viele und alle haben ihre eigenen Ansprüche und Voraussetzungen. Grundsätzlich kann man sagen: Wer mit guten Noten überzeugen kann, hat hier klare Vorteile.

Auch Wohngeld könnt ihr als Student beantragen, wenn ihr einen Ablehnungsbescheid vom BAföG Amt erhalten habt.

Fazit: BAföG ist eine hervorragende Möglichkeit, sein Studium zu finanzieren, vor allem, wenn einen die Eltern nicht unterstützen können. Studienanfänger sollten sich nicht scheuen, einen Antrag zu stellen, denn die Gefahr, dass man sich hoch verschuldet, ist quasi ausgeschlossen. Die Rückzahlung ist begrenzt und beginnt erst spät und ist auch nur fällig, wenn man sie sich leisten kann. Und der eine oder andere Euro mehr im Portemonnaie hat noch jedem Studenten gut getan.

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