Vlt kann mir jemand bei zwei Fragen helfen.
1. Wann wird eine Korrektur innerhalb und wann ausserhalb der Bilanz vorgenommen?
2. Bei der Berechnung der GewSt wird das Gesellschaftergehalt zum Bilanzgewinn hinzugerechnet, d.h. das Gehalt ist keine Betriebsausgabe (Fall 18). Leider kann ich hierzu keine Richtline oder Norm finden.
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