das mit den spalten ist in der folie "übersicht über immisionsschutzgesetz" erklärt. die linke spalte beinhaltet genehmigungsbedürftige anlagen nach dem regelgenehmigungsverfahren (§10 bimschg) und die rechte die nach dem vereinfachten genehmigungsverfahren (§19 bimschg).
ich hoffe, das war jetzt auch verständlich. wenn nicht, kannst du ja auch noch mal in den folien nachsehen.