also ich hab mir in der 1. sitzung für wiederholer mitgeschrieben:
Gemeinkosten sind den Kostenstellen durch Aufschreibung oder Schlüsselung zuzuordnen. Dabei ist insbesondere auf die verursachungsgerechte zuordnung (oberstes prinzip: identitätsprinzip) zu achten.
hoffe, das hilft, liebe grüße...
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