Zitat:
Original geschrieben von frozenDaiquiri
also ich wiederhole mich gerne nochmal.
ö-recht: auf die fähnchen dürfen nur die namen der gesetzestexte.
einfaches bsp: wenn du §12 berufsfreiheit markieren willst, ist das leider nicht möglich. du kannst ein fähnchen benutzen, wo GG draufsteht, aber nich wo §12 oder berufsfreiheit draufsteht.
das hab ich mir jetzt nicht ausgedacht, sondern wurde nach rückfrage beim schmidt ausdrücklich gesagt.
für bgb und hgb gilt das in den anderen postings erwähnte.
habe gerade nochmal mit nem Kumpel tele und er meinte er hat ihn auch perönlich gefragt und man darf doch die Namen ranschreiben...,also ich mache es so