StudentInnen in der Stadt
Wichtig !!!!! Wie dürfen die Gesetze in HGR und Öffentliches markiert werden ????? |
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kennymccormick
am 29.07.06 Zitat:Original geschrieben von louis habe die probeklausur vor mir liegen und muss sagen das i da nicht durchblicke! da steht: 1.- sog. Fähnchen/ Flags / Klebezettel als Register zum Auffinden eines Gesetzes 2.- Farbmarkierungen und Unterstreichungen 3.-Handschriftliche Querverweise auf Normen Na super.............also können wir doch an die Fähnchen z.b. Amthaftung schreiben oder wie oder was ? Punkt 2 und 3 sind mir schon klar aber nicht das mit den fähnchen Was ist daran nicht zu verstehen? ich mein was ein Fähnchen ist weißt du doch hoffentlich oder? Und zwecks als Register denke ich mal das du nur den Namen des Gesetzes ranschreiben darfst, und keine näheren Erläuterungen, ...reicht ja eigentlich auch...
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louis
am 29.07.06
um das mal konkret auf ein 2 beispiele zu beziehen....denn das wort register stört mich 1.ich darf also auf das fähnchen nicht Handlungsfreiheit oder Kunstfreiheit schreiben ! Richtig oder täusche ich mich da ? Es darf dann wohl nur GG stehen. Oder ? 2. Es steht auf einem Flag "Grundsätze des EG Vertrages" (steht ja auch so im gesetz) oder darf da nur ein Flag mit der Beschriftung " EG " am Gesetzestext sein ? Oder darf ich wenigstens auf den Flag z.b. " EG Artikel 12 " schreiben ? Wenn es wirklich so seien sollte das nur die gesetze und nicht die Gesetzesüberschriften auf die Flags können dann versteh ich nicht was das für einen sinn machen sollte ? Schließlich steht auf den Flags ja nur das was auch im gesetz als stichpunkt steht.
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polomaus
am 29.07.06
@louis: ich denke, wenn du den §5 des GG als wichtig erachtest, kannst du an dein fähnchen Art.5 GG meinungsfreiheit draufschreiben. wenns denn anders sein soll, bitte korrigieren. aber nur so machts sinn, ne schnellindexsuche umzusetzen!???
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louis
am 29.07.06
das ist ja genau das was ich wissen will......habe mein gelbes Büchlein nämlich schon fleißig mit flags vollgemacht und will nur wissen ob wir wörter die in den gesetzen stehen auf die flags schreiben dürfen............ aber so richtig scheint hier keiner wirklich bescheid zu wissen.....frag mich nur wie ihr es markiert
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lawless
am 29.07.06
§ und wie es wortwörtlich im G-Text steht darfste auf die Flags schreiben. Sonst macht es keinen Sinn, wie es Polomaus eben schon geschrieben hat. Das ganze ist genauso in den anderen Rechtsfächern zu handhaben ....
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frozendaiquiri
am 29.07.06
also ich wiederhole mich gerne nochmal. ö-recht: auf die fähnchen dürfen nur die namen der gesetzestexte. einfaches bsp: wenn du §12 berufsfreiheit markieren willst, ist das leider nicht möglich. du kannst ein fähnchen benutzen, wo GG draufsteht, aber nich wo §12 oder berufsfreiheit draufsteht. das hab ich mir jetzt nicht ausgedacht, sondern wurde nach rückfrage beim schmidt ausdrücklich gesagt. für bgb und hgb gilt das in den anderen postings erwähnte.
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lawless
am 29.07.06
Sog. Fähnchen / Flags / Klebezettel als Register zum Auffinden eines Gesetzes - Handschriftliche Querverweise auf Normen (Paragraphen und Abkürzung des Gesetzes einschließlich der Vermerke „vgl.“ „siehe“ o.ä.) so steht es in der Probeklausur als "Einleitung" Und jetzt sag mir bitte wo ich keine Paragraphen, Namen und Normen schreiben darf
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polomaus
am 29.07.06
@frozen: warst du selber bei ihm und hast gefragt oder kennst du es vom hören sagen? um ganz ehrlich zu sein, erklärst du mir grad ne absolut neue dimension. da darf i quasi wieder alle fähnchen abtrennen, nen feuerchen draus brennen& das stichwortverzeichnis zur rate ziehen..
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frozendaiquiri
am 29.07.06
polomaus: ich war mit anderen kommilitonen persönlich bei ihm, weil wir uns das auch nicht vorstellen konnten. und da hat er es an dem tollen gelben gesetzbuch gezeigt. Zitat:Original geschrieben von frozenDaiquiri das hab ich mir jetzt nicht ausgedacht, sondern wurde nach rückfrage beim schmidt ausdrücklich gesagt. er hats so gesagt, also werd ichs so handhaben, bevor ich vor der prüfung alle flags abmachen darf. was ihr macht liegt ganz bei auch
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louis
am 29.07.06
mhm nimmt man die Formulierung der Probeklausur dann kann man zu keinem eindeutigen ergebnis kommen ob nun flags mit gesetzeswortlaut verwendet werden können..................aber wenn du extra gefragt hast....... aber mal ganz im ernst: hat man trotzdem beschriftete flags dann kann das nie und nimmer ein betrug sein denn es sind ja nur orientierungshilfen...........sinn macht dieser scheiß also nicht wirklich.............manchmal könnt ich.........
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