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Unklarheiten

Userbild von Genius
genius
am 12.01.06
So, da sich der Prüfungstermin für die Klausur nun unaufhaltsam nähert, wollte ich mal vorschlagen hier ne kleine Diskussion aufzumachen in der jeder seine Fragen einwerfen kann. Ich will auch gleich mal den Anfang machen:

1. Was ist die Ausschüttungsbemessungsgrundlage für internationale Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, jedoch nicht nach HGB?

2. Kann der Verkaufspreis einer Unternehmung auch über dem Unternehmenswert liegen? [ Etwa bei Aufkauf eines Mitbewerbers, nur um ihn aus dem Markt zu bekommen? ]

3. Kann es vorkommen, dass wenn Unt. A Unt. B kauft, noch Geld in der Kasse des Unt. B ist? Und wie würde in diesem Fall gebucht?

4. Nach IFRS wird der Goodwill nach einem Unternehmenskauf nur außerplanmäßig abgeschrieben, warum wird laut HGB hingegen der derivative Geschäftswert planmäßig abgeschrieben? Es tritt ja im Prinzip kein Wertverlust im Zeitablauf ein!?

Fragen über Fragen aus den ersen Seiten der Folien, ich hoffe jemand kann bei der Beantwortung der Fragen helfen...

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Userbild von Anonym
anonym
am 12.01.06
2.
ja, sonst würde niemals ein Goodwill entstehen

3.
aus welcher sicht? Konzernabschluss oder einzelabschluss?

Im Einzelabschluss steht das Unternehmen dann lediglich mit "Beteiligung an Unternehmen 2" in Höhe der AK in der Bilanz
Im Konzernabschluss werden sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden in die Konzernbilanz übernommen, also auch das geld in der kasse

4.
Rechnungslegungsparadigmen, da sollte man lieber nicht nachfragen.....um einen solchen Goodwill zu vermeiden, hat zum Beispiel Daimler die Übernahme von Chrysler als "Fusion unter Gleichen" durchgeführt (und nicht als Unternehmenserwerb)...dabei wird nämlich kein Goodwill ausgewiesen und somit fallen auch keine Abschreibungen auf den Goodwill an

zu beachten ist, dass das aktivieren des goodwill nach hgb ein wahlrecht ist

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Userbild von blubber
blubber
am 12.01.06
Hallo

also zu erstens: meines wissens nach gibt es nach dem IFRS keine Ausschüttungsbemessungsgrenzen, diese Grenzen gibt es nur nach dem HGB

zu zweitens: ich dachte der Unternehmenswert zumindest der derivative ergibt sich aus dem Verkaufspreis....also kann er auch über dem eigentlichen Wert liegen

zu drittens: mhm.... wie meinst du das? die kasse ist ja auch ein wert des B...also geht das bestimmt wie mans bucht weiß ich nich wirklich...weilich deine frage nich so richtig verstehe

zu viertens: ich würde sagen das sind eben einfach festlegungen die das HGB getroffen hat nen tieferen grund gibts da sicher mit dem kenne ich mich aber nich aus

Die Antwort ist vollkommen zur Diskussion freigegeben, lasse mich also gerne verbessern! hoffe ich konnte zumindest ein klein wenig helfen.

LG blubber
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Userbild von Genius
genius
am 12.01.06

Zitat:


Original geschrieben von Randolf

2.
ja, sonst würde niemals ein Goodwill entstehen



da hast du mich wohl bissl falsch verstanden... ich hab vom Verkaufspreis gesprochen, nicht vom derivativen oder originären Geschäftswert...

ein Blick in die Vorlesungsfolien zum Thema erleichtert das Verständnis meiner Frage... also ich meine die beiden unteren Balken in der Übersicht, nicht die oberen...
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Userbild von Anonym
anonym
am 12.01.06
der derivative geschäftswert leitet sich aus dem Kaufpreis einer tochterunternehmung ab.....aber egal worum es geht kann man sicher immer mehr bezahlen als der eigentliche wert einer unternehmung ist, wer sollte es einem verbieten?
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Userbild von GRAN
gran
am 12.01.06
zu 4.
nach ifrs wurde der goodwill bis vor paar jahren auch planmäßig über max. 20 jahre planmäßig linear abgeschrieben. dies wurde aber geändert um die realität besser abzubilden (was ja oberstes gebot der ifrs ist). (meiner meinung nach, hab keine genaue begründung gefunden) dadurch halt nur außerplanmäßige abschreibungen, d.h. jedes jahr überprüfungen (impairment-tests) anhand cgu's wie sich der goodwill entwickelt hat.
[aus IRL]
ja und nach hgb wird planmäßig abgeschrieben. es kann und wird sehr wohl ein wertverlust eintreten, weil zb know-how in form mitarbeitern das unternehmen verlässt, der kundenstamm sich ändert, oder durch umstrukturierungen derivativer in orginärer firmenwert umgewandelt wird...
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Userbild von Genius
genius
am 12.01.06
Hm okay, danke erstmal soweit...
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.01.06
zu 1. Was ist die Ausschüttungsbemessungsgrundlage für internationale Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, jedoch nicht nach HGB?

- Unterschied zwischen IAS/ IFRS und HGB- Abschluss ist, das der IAS/ IFRS Abschluss eine Informationsfunktion für die Anleger hat und nicht als Bemessungsgrundlage für die Steuerbilanz gilt; da kommt die Handelsbilanz wieder ins Spiel mit ihrer Massgeblichkeit für die Steuerbilanz. Die Handelsbilanz ist für die Gläubiger gedacht.

zu 2. Kann der Verkaufspreis einer Unternehmung auch über dem Unternehmenswert liegen?

- der Verkaufspreis wird höchstwahrscheinlich immer über dem Zeitwert am Markt(Reinvermögen zum Zeitwert) liegen, da Unternehmen nicht nur aus physischen Materie (entnimmt man der Bilanz) besteht, sondern aus viel mehr, z.B. Kundenstamm etc.

zu 4. Nach IFRS wird der Goodwill nach einem Unternehmenskauf nur außerplanmäßig abgeschrieben, warum wird laut HGB hingegen der derivative Geschäftswert planmäßig abgeschrieben? Es tritt ja im Prinzip kein Wertverlust im Zeitablauf ein!?

- im HGB ist der derivative Firmenwert eine Bilanzhilfe, d.h. sie ist kein Vermögensgegenstand, und kann daher entweder gleich als Aufwand gebucht werden oder aktiviert werden und dann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

- Nach IAS/ IFRS erfüllt der derivative Firmenwert die Kriterien eines assets, also Vermögenswert, daher muss dieser zwingend aktiviert werden. Und ist somit eine "tickende Zeitbombe" in der Bilanz nach IAS/ IFRS, da der Goodwill einen erheblichen Teil des Eigenkapitals ausmacht, durchschnittlich 60% des Eigenkapitals. Daher hat man hier keine Abschreibungen zu tätigen, sondern jährlich einen Impairment- Test durchzuführen. Als Beispiel Eigenkapital beträgt 50 GE und der Firmenwert beträgt 60 GE. Würde man vollständig abschreiben, würde Aufwand entstehen und wir hätten einen negativen Jahresüberschuss. Und das durch reine Firmenwertabschreibung. Man könnte hier sicherlich auch mit dem True- and Fair View argumentieren, aber gut ;-)

soweit ersteinmal von mir ;-)
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zeusin
am 13.01.06
mal eine Frage, sine der originäre und der derivative Geschäftswert immer gleich groß?
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Userbild von Anonym
anonym
am 13.01.06
der derivative ist aus einem Kaufpreis "abgleitet" und gilt im HGB als Bil.hilfe, weil es kein Vermögensgegenstand ist. In den IAS/ IFRS als asset und muss bilanziert werden.

der öriginäre ist Unternehmenswert- Zeitwert am Markt des Unternehmens,
dieser darf dann nicht bilanziert werden.

;-)
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