StudentInnen in der Stadt

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Unendliches Chaos ohne Struktur

Userbild von twtw
twtw
am 23.01.06
Ich sollte langsam mit dem Lernen für Externes anfangen, aber plötzlich gibt es das Problem, dass alles so unzusammenhängend erscheint und ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. :-( Hat jemand schon den großen Übersicht über den doch recht amorphen Haufen aus IFRS, latenten Steuern, Rückstellungen und Bilanzen? Ich wäre schon dankbar, wenn jemand die Themen nennen könnte, nach denen man vorzugehen hat.
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Userbild von allanin
allanin
am 23.01.06
fang am besten vorn an...

was meinst du, wer ausser dem prof könnte dir und uns allen nen tipp geben was man wie am besten lernt????

also keine zeit verlieren um im forum zu schreiben, sondern lernen, von anfang bis ende......viel spass

allanin
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Userbild von Anonym
anonym
am 23.01.06
Die wichtigen Bilanzposten durcharbeiten
Maßg.-prinzip, Umkehrung der Maßgeblichkeit, Durchbrechung
Ausschüttungsregelung!!! (Aktivieren, d.h Gewinnerhöhung und mehr Steuer)

(Bilanzierungswahlrechte, -Gebote, und -Verbote)
Wie sind die nach HGB, IFRS, und StB geregelt?
Maßg.-prinzip, Umkehrung der Maßgeblichkeit, Durchbrechung
Wertansätze
Abschreibungen und Latente Steuern!!!
EK und FK
GuV (UKV, GKV)
SoPo, direkte und indirekte Übertragung stiller Reserven usw..

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Userbild von Genius
genius
am 24.01.06
Kann ich vielleicht bei der Gelegenheit mal noch paar Fragen loswerden?

Stille Reserven (Stille Rücklagen ) werden ja nirgends bilanziert, werden sie gegebenenfalls in irgendeiner Form im Anhang oder ähnliches vermerkt?

Die typischen Ingangsetzungsaufwendungen führen in der Regel zu was? Also wie schaut es mit Maßgeblichkeit aus. Und wie werden sie in der Bilanz beachtet?

Wieso wurden bei dem Bsp. aus den Folien zu dem Thema "SoPo RL" nur 50T€ angesetzt, statt wie auf der Seite vorher 100T€?

Und zu guterletzt die wichtigste Frage: Draf man nen Taschenrechner in der Klausur verwenden???
:-))

Danke!
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Userbild von newbie_2004
newbie_2004
am 24.01.06
Soweit ich weiß, ist der Taschenrechner erlaubt.
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Userbild von blubber
blubber
am 25.01.06
hallo!

also stille reserven sind genau deswegen still weil sie nirgendwo auftreten bzw. bilanziert werden. die höhe der stillen reserven ergibt sich aus der differenz von buchwerten und tatsächlichen werten

für ingangsetzungsausgaben hast du ein aktivierungswahlrecht in der handelsbilanz. falls du davon gebrauch machst is mit den kosten allerdings ne ausschüttungssperre und eine abschreibung um mind. 25 % pro jahr verlangt
im allgemeinen gilt wohl ein aktivierungsverbot für die steuerbilanz. da die bilanzierungshilfe der ingangsetzung nur für kap- gesellschaften zulässig ist.

ich kann in meinen folien keine 50t sehen...entweder ich bin blind oder es war ein tippfehler den er im nachhinein verbessert hat? vielleicht einfach den foliensatz nochmal neu runterladen und angucken......oder es findet noch jemand das problem

LG blubber
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Userbild von Genius
genius
am 25.01.06
Danke erstmal für die Antwort, was ich bei den Ingangsetzungsaufwendungen eigentlich wissen wollte ist, wozu führt es? Latente Steuer? Sopo RL???
Darauf war die Frage bezogen,... nicht der allgemeine Quatsch, den ich in den Unterlagen nachlesen kann...

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Userbild von blubber
blubber
am 25.01.06
na wenn du das aktivierungswahlrecht hast, und es nutzt führt es zu einem aktivposten in der Bilanz wenn du es nicht nutzt wird das ganze gleich zu aufwand und nicht erst nach den abschreibungen....
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Userbild von Genius
genius
am 25.01.06
Ok danke blubber,

somit habe ich dann ne aktive latente Steuer... HG < SG...

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Userbild von blubber
blubber
am 26.01.06
also laut der übung zur latenten steuer ist das ganze mit den ingangsetzungsaufwendungen so:

in 01 : Aufwendungen für I. u. E. d. GB an Bank
02-05: Abschr. an Aufwendungen für I. u. E. d. GB

durch das aktivierungsverbot in der steuerbilanz musst du das ganze in der steuerbilanz gleich als aufwand buchen, was den gewinn schmälert also

HBG > SBG

das ganze gleicht sich durch die abschreibungen wieder aus
also handelt es sich um eine passive latente steuer
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