Hi Leute, kann mir mal jemand erklären wie in Aufgabe 2, vorletzter Sachverhalt (der Lückentext) ausgefüllt werden soll?
Hier mal schnell die Definition von Ausschüttungssperre von Frau Pittroff aus der Übung:
Bei Ansatz der B. (hier nehm ich mal an, das sollte Bilanzierungshilfe heißen) dürfen nur so viele Gewinne ausgeschüttet werden, dass die nach der Ausschüttung verbleibenden Gewinnrücklagen, dem rechtlich angesetzten Betrag noch mindestens entsprechen.
Und jetzt wieder zurück zu dem, was wir in der Übung in die Klausur eingetragen haben.
Ausschüttungssperre heißt: Es dürfen aus Jahresüberschuss & Gewinnrücklagen
nur soviel liquide Mittel ausgeschüttet werden, dass in den verbleibenden freien Rücklagen mindestens ein Betrag bestehen bleibt, der der Höhe der Bilanzierungshilfen entspricht.
Punkt 1 und zwei kann ich ja noch nachvollziehen, aber bei Punkt drei (... der Bilanzierungshilfen...) seh ich kein Land mehr. Kann mir das mal jemand erklären?
Gruß curry
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