StudentInnen in der Stadt
Hilfeeeeeee!!!SOS!!!SOS!!Sondersposten mit Rücklageanteil |
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buithai
am 13.02.06
Hallöchen!!! Kann jemand bitte bitte bitte mir erklären wie ich Sondersposten mit RL verstehen soll ? Ich hab zwar 100000000`s mals gelesen und nachgeschlagen aber mir ist noch nicht ganz klar!!! Danke voraus!!!! Und noch was ..... Was gehört zu Umkehrung der Maßgeblichkeit und was gehört zu Duchbrechung der Maßgeblichkeit?? Vielen Dank !!!!!!!
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bluemanson
am 13.02.06
Durchbrechung der Maßgeblichkeit: Latente Steuern Umkehrung der Maßgeblichkeit: SoPo mit RL Anteil
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macguyver
am 13.02.06
Also ein Sonderposten mit Rücklagenanteil ist eine Möglichkeit Rücklagen zu Bilden die eigentlich keine sind da sie der abstrakten und konkreten Passivierungsfähigkeit nicht genügen. NAch §273 HGB darf für KapGes ein SmR nur gebildet werden wenn im Steuerrecht explizit verlangt wird das der Posten in der HB erscheint (umkehrung der Maßgeblichkeit StR hat Auswirkungen auf HR) als SmR können angesetzt werden steuerrechtliche Abschreibungen oder steuerfreihe Rücklagen. steuerrechtliche Abschreibungen können entweder direkt als aufwand gebucht werden (normale Abschreibung) oder als Wertberichtigung als Sonderposten mit Rücklageanteil. Dieser erscheint dann auf der Passivseite der Bilanz. Steuerfreihe Rücklagen sind Rücklagen die gebildet werden um die Steuerlast vorrübergehend aufzuschieben. Die steurlast kommt erst zum tragen wenn Sonderposten aufgelöst wird.
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meisterm
am 13.02.06
da MacGuyver hier Fach-Chinessisch los gelassen hat will ich es noch mal probieren (mit eigenen - hoffentlich verständlichern Worten!) den SoPo RL bildest wenn du nen Grundstück über BW verkaufst d.h. du hättest ein Ertrag und da hält ja der Fiskus die Hand auf so könntest du dir nicht eine neues Grundstück kaufen --> die Leute würden in Deutschland am fleißigen weiter Investieren gehindert werden! das will Vater-Staat ja nicht also darfts du diesen Ertrag im SoPo-RL "zwischen lagern" um dir zum gleichen Preis(wie du es verkauft hast) ein neues schönes Grundstück kaufen dieses geht dann aber zum alten (niedrigeren) BW in die Bilanz ein, da du den SoPo-RL auflöst bei diesem auflösen darfst du dann nachträglich noch die Ertragssteuern noch zahlen --> Fiskus sieht die Kohle, du hast nen schönes Grundstück und alle werden glücklich ..und wenn sie nicht gestorben sind, dann...!
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meisterm
am 13.02.06
nur her mit der Kritik, falls was falsch sein sollte an meiner anschaulichen Erzählung! Will ja selber sehen, ob ich das so richtig verstanden habe. (Die Story ist übrigens an das Buchungs-Beispiel aus der Vorlesung mit dem Grundstück mit 100.000 angelehnt!)
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macguyver
am 13.02.06
Na jetzt hat es bestimmt jeder verstanden :-? Aber das ist nur die halbe Wahrheit (ne eigentlich noch weniger ) Wenn du dir mal das HGB zur Hand nimmst und in §273 schaust siehst du das auf das Steuerrecht verwiesen wird. Im Steurrecht wiederrum hast du ne ganze Latte von Möglichkeiten eine SmR zu bilden. Du hast nur den Fall der Reinvestitionsrücklage (§6b EStR) erläutert. Aber wie gesagt es gibt noch ne Reihe mehr. Das was man vieleicht verallgemeinert dazu sagen kann ist das der SmR dazu da ist in der Bilanz anzuzeigen das aufgrund von steuerrechtlichen Vorschriften der Aufwand verfälscht und die Steuerlast gemindert ist. So habe ich es zumindest verstanden. Aber würde mich über weitere so klare Erklärungen wie von meisterM sehr freuen
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buithai
am 13.02.06
Ihr seid ja doch so lieb zu mir Also, was MeisterM geschrieben hat, das war sehr toll und ausführlich. ABER: ich dachte, zu Sondersposten mit RL gehört ja auch steuerrchtliche Abschreibungen???? Und das hab ich ja nicht verstanden.... Es wäre toll wenn ihr nochmal mir erklären könnt. Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ach kenne ich jemand hier ???? Oder jemand mich kennt ????
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meisterm
am 13.02.06 Zitat:Original geschrieben von MacGuyver Na jetzt hat es bestimmt jeder verstanden :-? Aber das ist nur die halbe Wahrheit (ne eigentlich noch weniger ) Wenn du dir mal das HGB zur Hand nimmst und in §273 schaust siehst du das auf das Steuerrecht verwiesen wird. Im Steurrecht wiederrum hast du ne ganze Latte von Möglichkeiten eine SmR zu bilden. Du hast nur den Fall der Reinvestitionsrücklage (§6b EStR) erläutert. Aber wie gesagt es gibt noch ne Reihe mehr. Das was man vieleicht verallgemeinert dazu sagen kann ist das der SmR dazu da ist in der Bilanz anzuzeigen das aufgrund von steuerrechtlichen Vorschriften der Aufwand verfälscht und die Steuerlast gemindert ist. So habe ich es zumindest verstanden. Aber würde mich über weitere so klare Erklärungen wie von meisterM sehr freuen Dazu möchte ich nur sagen: Schmidt hat den Standpunkt, dass wir das HGB oder EStGB nicht (auswendig)lernen sollen, spricht ich bin mir nicht sicher ob das wirklich wichtig ist was so alles noch schönes im 273 HGB an verschiedenen Möglichkeiten steht. Was nicht im Script steht kommt nicht dran, laut Prof. Schmidt. Ansonsten sind meine Erklärungen sehr veralgemeinernd damit das grundverständnis durch kommt!
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meisterm
am 13.02.06 Zitat:Original geschrieben von buithai ABER: ich dachte, zu Sondersposten mit RL gehört ja auch steuerrchtliche Abschreibungen???? Und das hab ich ja nicht verstanden.... ich probiere es noch mal mit eine umgangssprachlichen Erklärung. Das bezieht sich im Wesentlichen auf Folie 22 in http://www.uni-leipzig.de/wifa/rechnungslegung/Externes/ExternesRewe_2_4.pdf Ziel des SoPo-RL ist es ja zu Investitionen zu motivieren. Also gibt der Staat besonderen Zielgruppen (Mittelstand oder den neuen Bundesländern) eine Ausnahmegenehmigung mal mehr Abzuschreiben (als gesetzlich (d.h.steuerlich) erlaubt) Das hat den Vorteil, dass der Unternehmer im ersten Jahr einen höheren Aufwand hat und daurch einen geringeren Gewinn. Das heißt wiederum weniger Steuern (im 1. Jahr) Würde der Unternehmer nun einfach noch zusätzlich abschreiben(1.Variante) würde jeder denken dass das AV ein sehr hohen Werteverfall hat! Steckt er diese "zusätzliche Abschreibung" nun in ein SoPo-RL, sieht nun jeder gleich in der Bilanz, dass die Anlage wirklich nur einen normalen Werteverfall hat. Die "ersparrte Steuer" ereilt den Unternehmer, wenn er in den folgenden Jahren den SoPo-RL wieder auflöst! kurzum: kurzfristige Unternehmensverarschung durch den Staat damit die mehr inverstieren! noch Fragen Kienzle?
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macguyver
am 13.02.06
Ich dachte die Steuerliche Mehrabschreibung im SmR wird über die Nutzungszeit der abzuschreibenden Anlage aufgelöst. Also jedes Jahr wenn von der Anlage Abgeschrieben wird, wird auch ein Teil aus dem Sonderposten gebucht. wegen der periodengerechten Verteilung. Naja is ja auch egal. Ich weiss schon nur das was in den Folien steht
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